Ist eine Gewährleistung an bestimmte Fillialen einer Kette gebunden?

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Bei "echten" Filialen (also rechtlich nicht eigenstaendigen) ist es eigentlich egal da es sich dann immer um einen und denselben Haendler handelt. Bei Penny scheinen dies nach einem ersten (sehr oeberflaechlichen!) Blick auf die Unternehmensstruktur die jeweiligen Regionalgesellschaften zu sein. Wahrscheinlich wirst du die Gewaehrleistungsansprueche also in allen Filialen der jeweiligen Regionalgesellschaft geltend machen koennen, moeglicherweise aber auch in allen Filialen bundesweit.

Ob es sich aber bei dem bei deiner Kaffeemaschine aufgetretenen Defekt ueberhaupt um einen Gewaehrleistungsfall handelt, erscheint zumindest fraglich. Schliesslich bezieht sich die Gewaehrleistung lediglich auf solche Sach- und Rechtsmaengel, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Deine Kaffeemaschine hat aber 1 Jahr lang funktioniert und ist anscheinend erst jetzt kaputt gegangen. Waehrend der ersten 6 Monate greift in aller Regel zwar die sog. "Beweislastumkehr", ab dem 7. Monat kann der Haendler aber den Beweis dafuer verlangen, dass der reklamierte Sachmangel bereits von Anfang an vorhanden war oder dass ein anderer von Anfang an vorhanden gewesener Sachmangel zu dem erst spaeter aufgetretenen Defekt gefuehrt hat. Ein solcher Beweis ist aber normalerweise nur sehr schwer und aufwendig zu erbringen, oft auch ueberhaupt nicht.

Sollte es auf deine Kaffeemaschine noch eine Herstellergarantie geben, waere es wahrscheinlich sinnvoller, diese in Anspruch zu nehmen statt sich auf die Gewaehrleistung des Haendlers zu verlassen.

SenorDingDong 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 09:53

zuerst einmal vielen dank für die ausführliche antwort... also gibt es die gewährleistung so wie ich sie verstehe nur in den ersten 6 monaten? sprich, für einen defekt der trotz eines gebrauchs gemäß der garantiebedingung (entkalken,fetten, einhaltung der wartungsinterwalle, kein öffnen des gerätes usw...) ohne fremdverschulden in den ersten 24 monaten eintritt?

DerCAM  31.12.2013, 10:14
@SenorDingDong

Du verstehst die "Gewaehrleistung" falsch (viele andere uebrigens auch). Der Haendler haftet grundsaetzlich fuer alle Sach- und Rechtsmaengel, die der Kaufsache bereits zum Zeitpunkt deren Uebergabe an den Verbraucher angehaftet haben. Bei waehrend der ersten 6 Monate festgestellten und reklamierten Sach- oder Rechtsmaengeln giltt die Vermutung, dass diese bereits von Anfang an vorhanden waren (die sog. "Beweislastumkehr"). Dem Haendler steht es aber frei, das Gegenteil zu beweisen. Diese sog. "Beweislastumkehr" greift aber nur bei solchen Maengeln, die sich mit der angesprochenen Vermutung auch vereinbaren lassen (sie gilt also beispielsweise nicht, wenn du ein vor 1 Monat gekauftes Kaesebroetchen reklamierst, weil es inzwischen verdorben ist).

Dass ueberhaupt ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, muss im Streitfall IMMER vom Kaeufer bewiesen werden. Dass dieser bereits von Anfang an vorhanden war, in aller Regel aber erst ab dem 7. Monat.

Das hat mit Eigenverschulden des Verbrauchers nur indirekt etwas zu tun. Es geht hierbei nicht darum, wer den Schaden verursacht hat sondern einzig und allein darum, ob der Sach- oder Rechtsmangel bereits zum Uebergabezeitpunkt vorhanden war oder nicht.

Wie bereits richtig beschrieben gilt innerhalb der ersten 6 Monate, dass der Defekt bereits seit Beginn bestanden hat. Danach tritt die Umkehr der Beweislast ein - Du musst also im Zweifel beweisen, dass das Gerät seit Anfang an einen Defekt hat.

Dem Händler steht nun aber dennoch die Möglichkeit der Nachbesserung, also Reparatur zu. Gibst Du nun das Gerät in einer Filiale ab, musst Du damit rechnen, dass dieses eingeschickt wird und Du es nach einiger Zeit dort wieder abholen kannst. So verfährt zum Beispiel Aldi oftmals. Wie es bei Penny ist, weiß ich nicht.

Bei der Gewährleistung bist du injeh nach 6 Monaten von der Kulanz des Herstellers / Händlers abhängig. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, Du musst also beweisen, dass der Schaden durch einen Defekt der von Anfang an vorhanden war aufgetreten ist, ansonsten kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern. Ich hatte bisher Geräte immer auch in anderen Filialen abgeben können. Es gab nie Probleme damit.