Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Aussage?

7 Antworten

Ja, ist ein erheblicher Eingriff. Daher ist dafür auch ein Durchsuchungsbeschluss notwendig. Es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug, aber die sehe ich hier nicht.

Wehren kannst Du Dich am besten mit Hilfe eines Anwaltskostet aber.

Beschweren kannst Du Dich natürlich auch so, aber außer ein paar warmen Worten und einer Entschuldigung (wenn überhaupt) wird nix passieren.

Um die Ex- Freundin werden sich dagegen die Behörden schon kümmern

Wonach wurde denn gesucht? Was hat die Freundin ausgesagt?

Und ja, eine Aussage kann reichen. Wenn jemand aussagt, dass sich eine Waffe oder Drogen in der Wohnung befinden, oder dass sich in der Wohnung eine schwere Straftat abgespielt hat, geht ein Beschluss immer, ggf. kann sogar von Gefahr im Verzug ausgegangen werden

Das kommt natürlich darauf an, WAS die Freundin da ausgesagt hat.

Wenn der "Kumpel" dort einen Bombenbastelstube hätte, möchtest du ja auch nicht, dass die Polizei wartet, bis die Bude in die Luft fliegt.

Und wenn die Freundin eine bewusste Falschaussage gemacht hat, wird sie dafür die Konsequenz zu spüren bekommen.

Wenn dabei etwas kaputt gegangen ist, ist der Staat auch ersatzpflichtig.

Ep1cNinja 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 13:51

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie habe ausgesagt das er hochgradig gefährlich, unberechenbar und psysich krank sei. Er bewege sich in Islamistischen Kreisen und möchte sich und Gott beweisen das er Ihm treu ergeben ist.

Ich kann das natürlich verstehen das man da als Polizist hellhörig wird aber er ist ja vorher nie aufgefallen oder verdächtig gewesen. Man kann doch nicht so mir nichts dir nichts aufgrund einer Aussage die Bude von jemanden Stürmen Ihn festnehmen ... nur weil jemand das behauptet.

In meinem Rechtskunde-Kurs wurde uns bsp. gesagt das es einen hinreichenden Tatverdacht geben muss oder Indizien die die "Möglichkeit" zulassen oder das dieser schon vorher aufgefallen ist.

Dann kann ja heutzutage jeder anonym einfach mal behaupten ja der Typ ist ein Terrorist.

DerHans  02.03.2019, 13:56
@Ep1cNinja

Was würdest du denn sagen, wenn der Typ tatsächlich mit dem Dupont-Gürtel in die Fußgängerzone geht?

Bitterkraut  02.03.2019, 13:56
@Ep1cNinja

Ja, und bei einer falschen Beschuldigung kann er dann selber eine Strafe bekommen. Deshalb macht sowas ja auch nicht jeder.

Wie kann das sein ?

Staatsanwalt oder Polizei beantragt den Beschluss, Richter erlässt ihn, Polizei macht Hausbesuch.

Stellt ein Hausdurchsuchung nicht ein erheblichen Eingriff dar ?

Ja.

Und wie kann er sich im Nachhinein dagegen wären ?  

Du meinst vermutlich "wehren". Derjenige kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen bzw. - bei einer polizeirechtlichen Maßnahme - Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen.

Btw: auch die Aussage einer Person ist ein Beweis (ein Personalbeweis) , der zur Hausdurchsuchung führen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Er hat mir später erzählt das die Polizei weder Beweise noch konkrete Indizien hatte sondern lediglich die Aussage von seiner Ex-Freundin !

Das ist ein Beweis. Warum fällt das vielen Leuten so schwer zu verstehen?

Stellt ein Hausdurchsuchung nicht ein erheblichen Eingriff dar ? Und wie kann er sich im Nachhinein dagegen wären ?

Für eine Durchsuchung genügt ein einfacher Tatverdacht für eine Straftat. Die Hürden sind insofern nicht besonders hoch. Es sind auch Durchsuchungen wegen vergleichsweise geringfügiger Straftaten wie Beleidigung möglich.

Eine Durchsuchung kann man immer gerichtlich überprüfen lassen. Allerdings genügt es, wenn zum Zeitpunkt vor der Durchsuchung ein Tatverdacht bestand und die Maßnahme verhältnismäßig war, um die Rechtmäßigkeit zu bejahen. Die Ex-Freundin könnte sich allerdings wegen falscher Verdächtigung oder Ähnlichem strafbar gemacht haben.

Woher ich das weiß:Recherche