Dürfen die Cops Telefon abhören?
Ich frage mich ob die cops private Gespräch nach einer Hausdurchsuchung abhören dürfen? und zwar wurde mir unterstellt, das ich jemand in Whatsapp beleidigt habe und genötigt, was aber nicht der Wahrheit entspricht da jemand meine Daten geklaut hat um den Verdacht zu mir zu lenken. Das handy mit dem es geschrieben wurde, konnte auch nicht geortet werden. Die Cops haben mir erzählt das selbst als er geschrieben hat, war das handy aus. Und sie konnten nichts orten, jetzt sind sie auf der Suche nach beweisen. Ich habe schon einen Anwalt beauftragt. Ich muss dagegen vorgehen, Identitätsdiebstahl. Dürfen die jetzt meine privaten Gespräche abhören? Ich finde das ist ein Eingriff in die privatsphäre und dabei bin ich auch noch unschuldig. Wenn jemand schuldig ist, finde ich das es gerecht ist, das dass telefon abgehört wird.
4 Antworten
Was sind Cops? o_O
Meinst Du damit amerikanische Polizisten?
Abgehört wirst Du nicht! Nicht von Cops und nicht von der Polizei! Dafür wird ein richterlicher Beschluss benötigt! Wir leben ja in Deutschland!
Und nein: auch der BND interessiert sich nicht für Dich!
Und wofür brauchst Du einen Anwalt? Anzeige erstatten und gut ist - sparst Du viel Geld!.
(Deine Story klingt irgendwie komisch!)
ich kann keine rechtsberatung machen, bin ja kein anwalt. ist nur meine meinung zu den undetaillierten aussagen deinerseits.
du kannst ja dagegen angehen, aber warum einen anwalt? (kostenlose) rechtsberatung würde ich ja noch verstehen, aber gleich einen anwalt nehmen?
und wieso fragst du dann uns (GF) und nicht deinen anwalt ?
hast du auch anzeige erstattet? solltest du in diesem fall vielleicht!
habe - zugegeb - die geschichte immernoch nicht ganz verstanden. aber du bist ja nicht in der beweispflicht. du hast ja nix gemacht - sollen die anderen beweisen, dass du das warst.
explizit nochmals: ich bin kein anwalt - das ist nur meine meinung und meine gedanken.
wünsche dir alles gut und schalte auch mal ab! von sowas geht die welt nicht unter! wir leben in einem rechtsstaat - das wird sich alles klären!
alles gute!
Meinem Anwalt habe ich gleich danach davon erzählt, und ich werde die Woche nochmal mit ihm reden. ich habe mir vor 1-2monaten einen Anwalt genommen, als die Cops vor meiner Haustüre standen und mir davon erzählt haben. klar sehe ich das geld nie wieder aber dagegen muss man einfach kämpfen und danke für deine Antwort ich lasse es jetzt auf mich zu kommen und werde alles so machen wie es mein anwalt mir sagt.
Nochmals: Alles Gute! :-)
Wird schon ... mach Dir nicht zu viele Gedanken darüber! Ist nicht gut für den Kopf!
Hallo PurgusDiLumpus,
in Deinem Fall ist das Abhören des Telefons nicht zulässig.
Der Verdacht, dass Du den Straftatbestand:
- gem. § 185 StGB - Beleidigung
- gem. § 240 StGB - Nötigung
erfüllt hast, langt nicht aus, da an die Überwachung der Telekommunikation besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Welche das sind kannst Du dem folgendem Link entnehmen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
Dort steht (Auszug):
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§ 100a StPO - Telekommunikationsüberwachung
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
- bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
- die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
- die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss benutzt.
(4) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach Absatz 1 allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch eine Maßnahme nach Absatz 1 erlangt wurden, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist aktenkundig zu machen.
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Den 2. Absatz, in dem die einzelnen Straftaten, die eine Telekommunikationsüberwachung rechtfertigen, habe ich hier nicht mit angeführt, da die Auflistung hier den Platz sprengen würde.
Wenn Du wissen willst, welche Straftaten im Absatz 2. angeführt sind, musst Du den eben genannten Link aufrufen.
Fakt ist aber, die beiden Dir vorgeworfenen Straftatbestände sind dort nicht mit angeführt, da sie schlichtweg keine schweren Straftaten sind.
Schöne Grüße
TheGrow
Wie sollen die denn nun dein Telefon abhören?
Vorhin hast du geschrieben die Polizei hat dein Handy konfisziert.
Ich blicke nicht mehr durch. *seufz
Wurde dein Ausweis vor oder nach der Hausdurchsuchung gestohlen?
Wir haben 2 Polizeibeamte (Kripo) in der Familie. Ich habe bereits nach deinem ersten Posting mal nachgefragt. Ich schrieb ja das hier einiges nicht passt und wurde misstrauisch.
Aktionen wie bei dir laufen nur bei dringenden Tatverdacht und die müssen von der Staatsanwaltschaft abgesegnet sein. Es folgt ein richterlicher Beschluß der dir im einzelnen erklärt was abläuft. Hier sollte dann auch theoretisch dein 1000 Euro Anwalt aktiv werden. ^^
Entweder kreierst du hier ne Story....oder du hast mächtig Mist gebaut.
Schonmal dran gedacht das ich auch noch ein Festnetz habe? Und mein Ausweis wurde bevor die Polizei bei mir aufgekreuzt ist gestohlen. Ja der Durchsuchungsbeschluss wurde mir schon gezeig, dort stand drauf das sie Das beweismittel Handy beschlagnahmen sollen. Wie gesagt, da hat jemand meine Identität geklaut, und mit der Nummer mit der es geschrieben wurde leute beleidigt, die ihn dann angezeigt haben ( dann kamen sie zu mir weil er die nummer auf meine adresse und namen erstellt hat ) Das ist genau so wie wenn jemand mit bankkontodaten bei Amazon etwas bestellt, die leute die das Geld wollen kommen dann an den Geschädigten und das ist der Knackpunkt. Ein ganz mieses Spiel wurde da abgezogen um mir zu schaden, und da ich gegen einen Verbrecher schon vor Gericht ausgesagt habe, habe ich auch einen Feind der mir schaden will.
Ich denke dein Feind ist die Polizei? Die wollen dir doch eins auswischen.
Wir bestellen via Bankeinzug bei Amazon, seit vielen Jahen.
Wir hatten noch nie ne Hausdurchsuchung.
Noch nie ne Kontopfändung.
Noch nie Datendiebstahl.
Weißt du warum? Weil wir unseren Verpflichtungen zu zahlen stets nachkommen.
Weißt du was ich denke? Entweder:
Du hast riesigen Mist gebaut und die Konsequenzen jetzt machen dir das deutlich.
Nun versuchst du mit aller Gewalt irgendwie aus der Sache rauszukommen.
oder:
Das ist alles in deinem Kopf....eine Story halt.
wenn ein triftiger grund vorliegt,ja
Weil ich angezeigt wurden bin brauche ich einen Anwalt. Der Hacker oder der Typ der es geschrieben hat, hat meine Daten geklaut vllt aus dem Telefonbuch oder ähnlichen. Ich habe übrigens meinen Ausweis vor kurzen verloren, vllt hat ihn jemand gefunden und meine Daten daraus entnommen, neuen habe ich natürlich schon beantragt. Ich habe das auch erst vor kurzen bemerkt, da ich sonst immer meinen führerschein vorlege wenn eine Kontrolle ist. Es ist sehr schlimm das ganze, die Cops haben mich behandelt als hätte ich kiloweise Kokain oder Haschisch in meiner Wohnung versteckt. ( Sie haben übrigens nichts dergleichen gefunden ) nur das Handy haben sie beschlagnahmt, sie haben diese Nummer angerufen von dem das ganze geschrieben wurde und mein handy hat nicht geklingelt dann haben sie mir unterstellt das ich noch ein 2. Handy habe, was ich nicht habe. Das ganze ist absurd, ich werde dagegen ankämpfen, und geschädigter bin ich so oder so, die anwaltskosten muss ich ja auch bezahlen und selbst wenn die anklage fallen gelassen wird muss ich eine Geldauflage bezahlen, aber ich glaube die wollen das ganze vor Gericht bringen.