Polizeiaussage, wer lann sie / darf sie lesen
Ich musste als Zeuge bei der Polizei eine Aussage machen. Nun frage ich mich, ob der Anzeigenerstatter meine Zeugenaussage lesen darf / kann und meine komplette Aussage "Wort für Wort" kennt. Das Verfahren wurde eingestellt, denn was er dem Angeklagten unterstellt hatte, war alles erstunken & gelogen.
Nun habe ich natürlich wahrheitsgemäß für den Angeklagten ausgesagt und der Anzeigenerstatter ist mehr als sauer, wenn er jetzt auch noch meine Aussage lesen könnte,.... ich mag nicht dran denken. Wie gesagt, alles die Wahrheit, aber die ist ja meistens am Schlimmsten.....
7 Antworten
Meines Wissens nach kann / darf nur ein Anwalt (z.B. des Anzeigenerstatters) Akteneinsicht beantragen.
Er hat einen Anwalt, also kann und darf und wird er wohl meine Aussage dem Anzeigenerstatter geben?!?!
Hey,
eigentlich nicht. ich nehme an der Vorgang wurde von der STA eingestellt und nicht zum AG weitergeleitet. DAs heißt der Vorgang ist bei der Sta. Die darf Akten erstmal nicht einfach so rausgeben, sondern nur auf Antrag, mal davon abgesehen, dass die sich das auch bezahlen lassen.
Wenn der Typ nicht als Nebenkläger auftritt, er also einen Anwalt hat und der Hauptverhandlung beigesessen hätte mit Anwalt, dann hat er wohl keine Akteneinsicht beantragt. Und wenn die Sta eingestellt hat, habe die keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen können. Und dann geben sich auch nicht mehr so leicht Akten raus, es sei denn man würde sich einen Anwalt nehmen und ne Privatklage anstreben.
Ich gehe also insgesamt nicht davon aus.
Sonst schau mal den Link hier
http://dejure.org/gesetze/StPO/475.html
Schau noch mal 147, aber der gilt eigentlich nur für die Beklagte. Ansonsten nochmal 476 StPO
Dann hat er schon mal keinen Anwalt der das beantragen könnte und 475 geht ja von einem Anwalt aus
"(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt".
Wenn er also kein berechtigtes Interesse vorgelegt hat, was er ohne Anwalt wohl nicht getan hat. Das hätte er wohl nur wenn er eine Privatklage anstrebt. Dafür braucht er aber einen Anwalt.
Ohne Gewähr. aber ich gehe nicht davon aus, dass er sie gelesen hat. Sonst ruf bei der STA an, nenn den Vorgang, bzw. wenn du ein Akteznzeich hast und Frag ob er Akteneinsicht beantragt hat. Ich weis nur incht ob du Einsicht beantragen darfst. Aber in deinem fall hört sich das schon eher nach "berechtigten Interesse an"
Doch, doch, er HAT einen Anwalt gehabt. Ich wollte mal nächste Woche bei der Polizei bzw. bei dem Herrn anrufen, bei dem ich die Zeugenaussage gemacht habe. Selber habe ich kein Aktenzeichen, aber vielleicht kann mir der nette Polizist auch erst einmal weiterhelfen. ICH will auch keine Einsicht und nichts schrifltich oder dergleichen haben, sondern nur wissen, ob der MEINE Aussage gelesen hat und wenn ja, WAS!
Ich hab mal Studentenpraktika bei der STA und beim Ag gemacht. Da wird in der Akte jeder Schriftwechsel protokolliert. Da ist also auch das schriftliche Gesuch seines Anwalts drin Akteneinsicht zu erhalten. Der Polizist wird dir dazu nichts sagen können. Da musst du dich an die Sta halten. Aber kannst es versuchen.
Gewissheit wirst du nur erhalten wenn du dort Info bekommst. Allerdings halte ich es für wahrscheinlich wenn er einen Anwalt hatte. Aber ich glaube das nicht so recht, weil er den bezahlen muss. Ja er ist zwar Hartz IV aber ich glaube er bekommt nicht einfach so einen, wenn er nur eine Anzeige erstattet hat. Verteidiger werden in der Hauptverhandlung beigeordnet vom Gericht, und dann glaube ich nur der Beklagten.
Also dann würde der Staat den bezahlen. Mit Geld bekommt man jeden Juristen :D
Nur juristisch Betroffene (Kläger, Angeklagter und deren Anwälte - und die Behörde) haben Zugang zur gesamten Akte.
Nun frage ich mich, ob der Anzeigenerstatter meine Zeugenaussage lesen darf / kann und meine komplette Aussage "Wort für Wort" kennt.
Selbstversttändlich hat er über seinen Anwalt Einblick in die Akten und kann eine Kopie der Aussage beanspruchen - was dachtest du denn?
G imager761
Ich weiß nicht, deshalb habe ich hier ja gefragt :-))))))))))))))) Fordert der Anwalt die IMMER ein bzw. bekommt er sie sowieso zugeschickt oder nur wenn er sie anfordert?!?
Kommt darauf an. Nur weil man derjenige ist, der Anzeige erstattet hat, erfährt man eigentlich so gut wie nichts über den Prozess.
Ist derjenige auch der mutmaßliche Geschädigte (also nicht nur ein beliebiger Zeuge) und ist als Nebenkläger aufgetreten, sieht es anders aus (Möglichkeit zur Akteneinsicht).
Der Fall ging an die STA, die diesen dann auch eingestellt hat. Keine Gerichtsverhandlung o.ä. Gut, der Anzeigenerstatter ist HartzIV Empfänger und Geld spielt dann ja keine Rolle, er wird wohl alles versucht haben, wenn Akteneinsicht bzw. meine Zeugenaussage ginge, hat er es wohl auch bis dahin versucht. Tja, aber du meinst, eigentlich geth das nicht?!?