Muss Person A die erste Aussage bei der Polizei unterschreiben?

3 Antworten

Und wenn die dann geändert ist, nächste Woche wieder ändern! Usw. usw. ...

Was meinst Du, wie glaubwürdig ( eher unglaubwürdig) Du dich mit einer Änderung machen wirst??

Und zur Unterschrift wird Dich keiner zwingen. Wenn später die Polizei Deine Aussage bestätigt, reicht das dem Gericht.

Titanbomber 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 16:36

es geht nur darum ,das ich mich bei einer sache geirrt habe sonst ist alles gleich geblieben. Es kommt nur blöd wenn ich das unterschreibe weil ich dann ja bestäige das ich mit der aussage einverstanden bin also wo ich mich geirrt habe .

Man kann eine Aussage nicht ändern. Man kann eine neue machen, die anders ist, so oder so kommt das aber nicht wirklich gut. Bzw die Erste ERGÄNZEN.

Unterschreiben muss man eig Nichts. Oder HAST du schon bei deiner ersten Aussage unterschrieben? Warum solltestes du JETZT unterschreiben müssen.

Allerdings kommt das drauf an, ob du Zeuge oder Beschuldigter bist. Als Beschuldigter hättrest du GAR NICHTS sagen sollen.

Aussagen bei der Plizei sindeh nur zweitrangig. Ernst wird es erst, wenn der Staatsanwalt anfragt, oder die Sache vor Gericht geht.

HIER musst du aussagen und musst auch die Wahrheit sagen, also als ZEUGE.

Als Beschuldigter musst du hier weder etwas sagen, noch musst du die Wahrheit sagen.

Titanbomber 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 03:15

der polizist wollte das ich die erste aussage unterschreibe , was ich nicht möchte weil ich mit der nicht einverstanden bin habe mich bei etwas geirrt.

Man muss nichts unterschreiben. Nur glaubwürdig wird man dadurch auch nicht

Titanbomber 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 16:31

ist trz irgend wie blöd da man ja schon die aussage geändert hat und die kriegen ja beides zugeschickt

BalZakBarsoom  27.12.2017, 18:08
@Titanbomber

WER kriegt beides zugeschickt???