Darf die Polizei mein Handy entnehmen als Beweismittel?

12 Antworten

Hallo,

puh, das sind ja eine menge abenteuerliche Antworten hier...

Versuchen wir mal Licht ins Dunkel zu bringen:

Zunächst, du bist Zeuge, seit der Gesetzesänderung im August 2017 musst du daher zur Polizei, wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgte - geh davon aus, dass das der Fall ist. Die Polizei sichert sich diesbezüglich mittlerweile in der Regel ab, dauert ca. 30 Sekunden. *Telefonnummer wähl* "Hallo, mein Name ist Dommie von der Kripo. Ich würde gern den Dirilis05 als Zeugen vernehmen, weil XYZ." (Staatsanwalt) "Ja klar, hiermit ist der Auftrag erteilt." => Du bist verpflichtet zur Polizei zu gehen.

Jetzt zu deinem Handy:

Wenn dein Handy als Beweismittel dient, darf es von der Polizei sichergestellt werden (siehe §94 StPO). Bist du mit der Sicherstellung nicht einverstanden, darf es die Polizei beschlagnahmen (§98 StPO). Das heißt, du musst dein Handy auf jeden Fall hergeben, der Unterschied besteht darin, dass bei einer Beschlagnahme binnen drei Tagen eine gerichtliche Besätigung eingeholt werden soll (§98 StPO Absatz 2). Das passiert aber alles im Hintergrund und hat erstmal keine Auswirkung auf dich.

Wichtig: Wir reden hier davon, dass dein Handy ein Beweismittel sein soll. Wenn dem so ist und du das Handy daheim "vergisst", wird der bearbeitende Kollege einen Durchsuchungsbeschluss nach §103 StPO bei deiner Wohnadresse erwirken (Durchsuchung als Zeuge). Hintergrund: Das Szenario ist immer noch, dass dein Handy als Beweismittel dient. Tut es das nicht, wird es auch nicht sichergestellt, wenn du es mit nimmst. Tut es das, wird es auch dann sichergestellt, wenn du es nicht dabei hast... dann halt bei dir daheim.

Warum ist das Handy überhaupt relevant, wenn du gar nicht dabei warst? Nun, aus dem gleichen Grund, wieso du überhaupt als Zeuge vorgeladen bist. Es gibt wohl eine Aussage, die dich oder Daten auf deinem Handy als Beweis aufführen.

Denkbar ist z.B. dass dir ein Video von der Tat oder eine Nachricht vom Täter, a la "Hey ho Dirilis, wir haben dem XXX voll auf die Fresse gegeben!" erhalten hast. Dann ist es natürlich auch egal, dass du zum Tatzeitpunkt im Ausland warst.

Sollte dein Handy tatsächlich Beweismittel sein und diese Beweismittel gesichert werden, gibt es hierfür mehre Möglichkeiten: Ist der Beweis eine Textnachricht, kann diese einfach abfotografiert werden. Ist es ein Video, wird dieses gesichert. Sollte dein Handy tatsächlich sichergestellt werden - wovon ich beim Zeugen nicht ausgehe - wird (eben weil du Zeuge und nicht Beschuldigter bist) versucht, dir das Handy innerhalb weniger Tagen wieder auszuhändigen... (Anmerkung: Müssen die Kollegen erst zu dir nach Hause fahren, um eine Durchsuchung nach §103 zu vollziehen und das Handy dann sicherzustellen, haben diese naturgemäß weniger Interesse daran, deine Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten... die Herausgabe des Handys kann dann dementsprechend länger dauern).

Mein Vorschlag, den ich auf Grund mannigfaltiger persönlicher Erfahrung als sehr geeignet ansehe:

Nimm dein Handy zur Vernehmung mit. Wenn es irgend einen Beweis gibt, dann lass das den Kollegen direkt sichern - damit gibt es keinen Grund mehr, das Handy sicherzustellen. Wenn es dennoch sichergestellt werden muss, gib in der Vernehmung an, dass du das so bald wie möglich zurück haben willst.

Auf den Weg ist die Sache für dich vermutlich spätestens innerhalb weniger Tage, vermutlich aber sofort "ausgestanden"...

Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ok, wenn du mit der ganzen Sache nichts zu tun hast, kannst du doch locker der Polizei das Handy zur Überprüfung aushändigen.

Du kannst doch alle Sachen löschen, welche die Polizei nicht zu interessieren hat.

Wenn es da Beweise gibt, die deinen ehem. Freund belasten, so hilfst du der Polizei bei den Ermittlungen.

Gibst du das Handy nicht zur Überprüfung heraus, so kann die Polizei mittels Gerichtsbeschluss das Handy beschlagnahmen. Der Gerichtsbeschluss kann auch nachträglich noch beantragt werden.

Du bist offenbar als Zeuge geladen. Es spielt dabei keine Rolle, ob du zum Zeitpunkt der Tat im Ausland gewesen bist, oder nicht.

Es könnten auf deinem Handy Informationen von deinem ehem. Freund zu finden sein, die auf die Tat oder das Vorhaben hinweisen. Das ist unabhängig davon, wo man sich auf der Welt befindet.

Mach dir also selber keinen Stress, wenn du mit all dem nichts zu tun hast. Nur wenn du dich selber belasten würdest, musst du bei der Polizei nichts aussagen.

Ansonsten musst du aussagen.

Selbstverständlich darf die Polizei dir in diesem Fall einen Gegenstand wegnehmen. Warum sollte sie das auch nicht dürfen?

Dirilis05 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 11:03

Ja weil ich nichts mit der Sache zu tun habe ? Und genauso wenig Beweise auf dem Handy hab diesbezüglich wie gesagt war wo das stattgefunden hat 3 Wochen im Ausland

knutschzwiebel  01.02.2019, 11:07
@Dirilis05

Vollkommen egal. Beweismittel müssen erstmal gesichert werden. Danach hast du viel Zeit um deine Aussage zu beweisen und die Polizei davon zu überzeugen, dass du unschuldig bist. Irgendwann bekommst du dann auch das Handy zurück.

Dirilis05 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 11:27
@knutschzwiebel

sorry aber so dumm sowas hab nichtmal was damit zu tun ich verweigere das aufjedenfall ich bin auf mein Handy angewiesen

knutschzwiebel  01.02.2019, 11:30
@Dirilis05

Das kannst du bei der Polizei gerne zu Protokoll geben, aber das ändert natürlich nichts. Ein paar Tage später bekommst du von der Staatsanwaltschaft einen Brief indem die Beschlagnahmung deines Handys abgesegnet wird. Wie schon vielfach hier erwähnt: potentielle Beweise werden erstmal gesichert. Wenn danach rauskommt, dass du wirklich nichts damit zu tun hast, bekommst du das Handy in 3 Monaten bis 2 Jahren wieder zurück.

So wichtig sind diese Dinger übrigens nicht. Man kann auch ohne Handy wunderbar überleben ;)

Lieschen2404  01.02.2019, 13:24
@Dirilis05

Hast du vielleicht noch ein altes Handy zuhause rumliegen? Wenn ja, dann kannst du es mit einem Prepaidkarten-Starterset für ca. 15€ wieder zum Laufen bringen und bist dann weiterhin telefonisch erreichbar. Das langt vielleicht nicht für Whatsapp und co., aber wer was wirklich dringendes will, wird schon in der Lage sein anzurufen.

Dommie1306  01.02.2019, 17:38
@Dirilis05

"Verweigern" ist nicht, siehe §98 StPO und meine Antwort.

Nur wenn sie einen Gerichtsbeschluss haben, der besagt dass sie genau dein Handy überprüfen dürfen. Die können nicht einfach von unbeteiligten das Eigentum einziehen.

knutschzwiebel  01.02.2019, 10:55

Das ist falsch. Den Gerichtsbeschluss kann sich die Polizei auch im Nachhinein noch holen und grade bei Geräten die Daten speichern, liegt Gefahr im Verzug.

knutschzwiebel  01.02.2019, 11:02
@Bitterkraut

Die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden könnten.

Dommie1306  01.02.2019, 17:40

Dafür braucht keinen Gerichtsbeschluss. Gott...

Von der Rechtsmaterie keine Ahnung, aber einfach mal eine falsche Antwort geben.

Wenn du dich fortbilden willst: §§94,98 StPO.

Wenn sie einen begründeten Verdacht haben, dass du auf deinem Handy wichtige Informationen gespeichert hast und sie annehmen, dass du die Beweise vernichten wirst können sie dir dein Handy wegnehmen.

Sie können dein Handy aber auch später beschlagnahmen, sofern es dazu einen Gerichtsbeschluss gibt, wobei sie den idR nur bekommen wenn sie Begründen können warum dein Handy irgendwelche Informationen zur Tat enthalten könnte.

Bei der Polizei gibst du dann eben die Wahrheit an und sagst, dass du zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort warst und du im Ausland warst. Eventuell dann noch Schriftstücke herzeigen welche das belegen oder Zeugen nennen welche mit dir im Ausland waren, sofern das überhaupt nötig sein sollte, Aussage tätigen und die Sache ist erledigt.

Ich vermute mal, dass du in dieser Sache als Zeuge befragt werden wirst und nicht als Mitangeklagter, in so fern geht die Polizei denke ich nicht mal von deiner Beteiligung aus. Vermutlich wird es darum gehen, ob dein Freund dir in letzter Zeit Nachrichten geschrieben hat, dass er die oder die Person fertig machen wird, oder er dir gegenüber so etwas erwähnt hat, das kann dann natürlich für das Urteil ausschlaggebend sein, weil man deinem Freund aufgrund solcher Aussagen einen Vorsatz nachweisen kann. Natürlich kann es auch sein, dass dein Freund die Tat leugnet und sagt, dass er nicht vor Ort war etc. die Polizei wird sich dann erhoffen, dass er dir irgendwas gesagt oder geschrieben hat was seine Aussage wiederlegt.