Durchfahrtsrecht als Mieter?
Hallo, ich habe ein Garage/ Hobbyraum und Abstellraum gemietet. Aber damit ich zu diesem Grundstück gelange, muss ich durch ein fremdes Grundstück fahren (einzigster Weg) . Da die Besitzerin mir die Durchfahrt verweigert, obwohl mir der Vermieter das Durchfahrtsrecht eingeräumt hat. Ich will nur wissen ob ich da durchfahren darf oder eine Klaage einreichen muss. Achja ich wohne in Baden Württemberg.
Danke im Vorraus
6 Antworten
Wenn dein Vermieter dieses Recht hat, geht es in diesem Fall für die Dauer der Vermietung auf dich über. Wenn die Nachbarin dir die Zufahrt trotz bestehendem Recht verweigert, dann hat sie ein echtes Problem. Für gewöhnlich sind Wegerechte bzw Zufahrtsrechte grundbücherlich besichert bzw eingetragen. Wenn du dir beim Gericht einen Grundbuchsauszug organisierst, kannst du das schnell überprüfen. Kostet nur ein paar Euro und ist kein großer bürokratischer Aufwand, da das Grundbuch öffentlich zugänglich ist. Dann sparst du dir auch den gerichtlichen Weg.
Wenn das Recht nicht eingetragen ist, wird dein Vermieter es einklagen müssen. Allerdings muss das gut vorbereitet sein, da die Beweislast beim Kläger liegt und dieser glaubhaft machen muss, dass er seit mehr als 30 Jahren regelmäßig diesen Weg als Zufahrt benutzt hat.
Da die Besitzerin mir die Durchfahrt verweigert,
Ihr gutes Recht.
obwohl mir der Vermieter das Durchfahrtsrecht eingeräumt hat.
Dein Vermieter ist ja witzig, er bestimmt einfach über fremdes Eigentum. lach mich weg.
Ich will nur wissen ob ich da durchfahren darf oder eine Klaage einreichen muss. Achja ich wohne in Baden Württemberg.
Du kannst höchstens Deinen Vermieter verklagen.
Versuche mit dem anderen Eigentümer/Besitzer zu reden.
MfG
Johnnymcmuff
Hat dein Vermieter ein Durchfahrtsrecht? Wenn nicht, kann er es auch nicht einräumen, die Garage aber auch nicht als Garage sondern nur als Hobbyraum vermieten. Sollte er das Durchfahrtsrecht haben dann muss er es gegen die Nachbarin durchsetzen.
Wobei bin ich sicher? Ich bin ganz sicher, dass der Vermieter keine Garage vermieten kann wenn er kein Durchfahrtsrecht hat. Der Mieter der Garage kann sich ja schließlich nicht dort hin beamen. Folglich kann der Vermieter das nicht als Garage vermieten. Abweichende Nutzung usw. ist alles Sache des Vermieters. Wenn ich als Mieter im Mietvertrag stehen hab "vermietet als Hobbyraum" reicht mir das. Was das Amt dazu sagt, kann mir egal sein, ich kann davon ausgehen, dass die Nutzung als Hobbyraum auch gestattet ist und wenn das nicht der Fall ist, verweise ich auf den Mietvertrag und das Amt muss sich somit an den Eigentümer wenden.
So ist es. Die Pflicht der Regulierung liegt hier beim Vermieter.
Da sollte es aber zwischen deinem Vermieter und dem anderen Grundstückseigentümer schon eine entsprechend hieb- und stichfeste Vereinbarung geben. Ansonsten kann er Dir die Garage/Hobbyraum nicht als Mietsache anbieten.
Der Vermieter der Garage kann Dir kein Durchfahrtsrecht über ein fremdes Grundstück einräumen.
Klagen (es lebe RTL & Co.) kannst Du bestenfalls gegen Deinen Vermieter weil Dir die Nutzung der Mietsache wegen fehlendem Durchfahrtsrecht nicht möglich ist.
Bist Du dir sicher? Bei uns kostet so eine abweichende Nutzung beim ersten Verfahren meist 500 EUR und das Bauamt kommt damit durch, denn die baurechtlichen Vorgaben sind klar und deutlich : Abstellen von Kraftfahrzeugen!. Kein Rasenmährer, keine Schubkarre, keine Schlitten und Fahrräder etc und basteln schon gar nicht...