Darf ich für jemanden, der Dauergast auf meinem Grundstück ist, Miete verlangen ?
Meine Tochter wohnt auf meinem Grundstück mietfrei. Sie hat einen Freund, der Dauergast ist und nichts zur Miete beiträgt ! Für ihn aber gilt die Reglung nicht, mietfrei in meinem Haus auf meinem Grundstück zu wohnen. Habe ich das Recht, von ihm anteilmäßig Miete zu verlangen? Er wohnt nun schon ca. 2 Jahre dort, ist aber jetzt Student in einem anderen Ort, bezahlt dort ein Zimmer. Ist er aber bei meiner Tochter, wohnt er immer bei ihr und benutzt alles, was zu meinem Grundstück gehört. Wer kann mir genaueres sagen?
4 Antworten
Dein Ansprechpartner ist in dem Fall deine Tochter, wenn du als Vermieter nicht einverstanden bist, dass ihr Partner mit ihr zusammen wohnt, musst du ihr das schon sagen. Ansonsten müsstest du für ihn einen Mietvertrag aufsetzen oder deine Tochter mit ihm einen Untermietvertrag. Aber ich frage mich, ob es das Wert ist und was deine Tochter davon hält? Liegt es an ihm persönlich oder war es von vornherein nicht eingeplant, dass deine Tochter mit einem Partner zusammenlebt?
Weil ich eben son gutmütiger Mensch bin und immer dachte, er würde mal von allein drauf kommen, auch meine Tochter unterstützen oder mal ein Handschlag auf dem Grundstück machen....jetzt schaue ich nicht mehr länger zu...! Meine Schuld, weiß ich!
Tröste dich, so geht's vielen Eltern ;-)
Aber vielleicht ist er ja einsichtig, wenn du das Gespräch suchst. Manche müssen erst mit der Nase drauf gestoßen werden, damit sie sich ändern
Wenn ich meiner Tochter mietfreies Wohnen zusichere, bedeutet es doch nicht, das ihr Freund das auch darf...ich trage doch nicht alle Kosten....muss nicht jeder Miete zahlen, der in einer Wohnung lebt?
Ich bin etwas verwirrt. Deine Tochter zahlt keine Miete (was ja in Ordnung ist), aber ihr Partner soll anteilig Miete zahlen? Anteilig von was? Anteilig von 0 ist auch 0. Ein Vermieter darf ja auch nicht mit der Begründung, dass der neue Partner in die Wohnung zieht, die Miete erhöhen.
Würde deine Tochter an ihren Partner untervermieten, hätte dich die Höhe der Miete ja auch nicht zu interessieren.
Und wenn du jetzt nach 2 Jahren erst auf die Idee kommst, dürfte das den beiden sicher sauer aufstoßen. Wenn du nicht am Anfang auf die Idee gekommen bist, das zu regeln, kann er sich jetzt m. E. darauf berufen, dass auch für ihn ein Vertrag über mietfreies Wohnen gilt, der durch so genanntes konkludentes (=schlüssiges) Handeln zustande gekommen ist. Allerdings ist das kein Mietvertrag i. S. d. § 535 BGB, denn der beinhaltet einen Mietzins (§ 535 Abs. 2 BGB). Die Schutzwirkungen eines Mietvertrages (z. B. Kündigungsvorschriften) sind hier also nicht gegeben.
Miete muss nur dann gezahlt werden, wenn die vereinbart wurde.
Einfach Miete verlangen, ohne Einverständnis des Freundes geht nicht.
Du kannst ihn gern vor die Wahl stellen: Entweder er zahlt, oder er zieht aus.
Hallo, Chris...Warum geht das nicht? Wer kann denn mietfrei irgendwo wohnen, es ist mein Grund und Boden!
Weil es kein Gesetz gibt, welches vorschreibt, dass jemand automatisch Miete zu zahlen hat, wenn er ein Haus bewohnt.
Du weißt ja beispielsweise nicht einmal, in welcher Höhe Du Miete verlangen könntest.
Hier wäre zumindest ein mündlicher Mietvertrag von Nöten.
Wer bezahlt denn die Neben- und Heizkosten, Strom, Versicherung etc? Du oder deine Tochter? Wer bezahlt anfallende Reparaturen? Mietfrei heißt ja nicht auch nebenkostenfrei.
Reparaturen, Versicherungen ich, Nebenkosten meine Tochter
Oki, somit lebt er doch eher auf Kosten deiner Tochter, als auf deine. Ob du nun von deiner Tochter keine Miete erhältst oder von beiden nicht - weniger als Null geht ja nicht. Trotzdem sollten die zwei ALLE Kosten, die das Haus betreffen selbst tragen. Dazu gehören eben auch Versicherungen für das Haus und die anfallenden Reparaturen. Dafür zahlen sie keine Miete.
Mit ihm hast du nie Mietzahlungen vereinbart. Nun hockt er seit zwei Jahren bei deiner Tochter und jetzt willst du auf einmal Miete haben. Seine Reaktion: "Haben wir nie vereinbart - davon war nie die Rede"
Nichtsdestotrotz kann man eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, dass alle anfallenden Kosten die das Haus betreffen von den beiden zu tragen sind und dafür keine Mietzahlungen anfallen.
Nein, es ist natürlich richtig, dass man Miete zahlt. Aber warum kommst du erst darauf, wenn er schon zwei Jahre dort wohnt. Du hättest deiner Tochter beim Einzug schon sagen müssen, dass ein eventueller Lebenspartner Miete zahlen muss, die sie selbst nicht zahlt. Darauf kannst du jetzt nachträglich bestehen, aber ich befürchte, dass es vor allen Dingen böses Blut gibt.
Ich kann durchaus verstehen, dass du niemanden kostenlos "durchfüttern" möchtest, ich kenne selbst genug solche bequeme Leute, die sich ins gemachte Nest setzen. Aber als Tochter würde ich mich wohl sehr vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn meine Eltern nach so langer Zeit Miete von IHM fordern... geschickter wäre vielleicht, Miete von beiden zu fordern, um entstandene Unkosten zu decken. Alternative wäre, dass sie sich in absehbarer Zeit etwas ganz eigenes suchen