Beschädigung einer Einfahrt mit Durchfahrtsrecht unrechtmäßig?
Hallo,
und zwar folgende Situation: Ein Bauer hat hinter unserem Haus eine Wiese. Diese kann er nur erreichen wenn er über eine Durchfahrt, die direkt an unserem Haus verläuft, aber zu unserem Grund gehört, fährt. Der Bauer hat ein Durchfahrtsrecht aber darf er die Einfahrt mit seinen Traktoren so belasten, dass dort eine Schlammspur ensteht. Muss er sich an Reparaturkosten bzw. Instandhaltungskosten beteiligen?
Ich danke Euch für sachliche Antworten. Am besten noch mit gesetzlichen Belegen.
6 Antworten
Ich sehe den Schaden nicht. Er kann dort 100 mal durchfahren, natürlich kommt es da zu einer Abnutzung der Wiese. Wenn du das nicht willst, kannst du den Weg verbessern, aber seine Verantwortung ist das nicht.
Außer normale Fahrspuren sehe ich nichts weiter!
Man kann aber auch ein wenig pingelig sein!
Ich sehe keinen Schaden, den es zu beheben gilt!
Grundsätzlich muss jemand, der ein Durchfahrtsrecht hat, dieses natürlich so nutzen, dass keine Schäden entstehen!
Aber die gibt es hier ja nicht!
Ich denke, die Schlammspur ist das Ergebnis einer ganz normalen und erlaubten Nutzung der Durchfahrt. Ich nehme auch an, dass das Durchfahrtsrecht nicht neu ist, oder?? Wenn man ein Wegerecht zu einer Wiese gewährt, muß damit gerechnet werden, dass der Weg nicht immer (ich übertreibe mal) von Luxuslimousinen benutzt, sondern mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird. Deshalb vermute ich, dass die Fahrspur ein ganz normaler Be- und Abnutzungsschaden ist.
Im Gegenteil: Ich denke sogar, dass IHR die Durchfahrt immer in befahrbarem Zustand halten müßt. Beispiel: Ihr müßt dort Schnell schaufeln. Ich kann mich jedoch irren und lasse mich gerne belehren!
Das Wegerecht ist, wie ich vermute, im Grundbuch eingetragen. Es müßte einen notariell beurkundeten Vertrag geben, in dem alles detailliert geregelt ist. Schaut mal nach, was in dem Vertrag steht. Hat der Landwirt euch für das Wegerecht Geld bezahlt??? Immerhin ist der Wert eures Grundstück aufgrund des Wegerechts gesunken. Damit könnten für ihn alle Kosten für die Instandhaltung abgegolten sein.
Wenn er mit den Trcker durchfahren darf ist das nun mal so. Wenn ihr das Grundstück erst gekauft habt hättet ihr besser im Grundbuchamt schauen müssen was auf dem Grundstück eingetragen ist.
Das Durchfahrtsrecht ermächtigt den Befugten (Bauer) nicht dazu, den Bereich den er zur Durchfahrt benutzen darf, zu beschädigen.