Duldung des Mieters nach dessen Kündigung der Wohnung, er hat aber noch keine neue?
Hallo,
in einer Mietwohnung lebt ein Ehepaar mit Sohn der Frau (Stiefkind vom Mann), nun trennen sich die Eheleute und der Mann ist ausgezogen, er hat im Jahr 2005 auch den Mietvertrag unterschrieben. Frau und Sohn stehen zwar als Mieter mit drin, aber haben nichts unterschrieben. Der Mann hat die Wohnung fristgerecht zum 31.03.2017 gekündigt.
Nun meine Frage. Die Frau und der Sohn suchen eine neue Wohnung, sie bekommt nun Grundsicherung vom Amt, da bekomm ich auch die Miete zukünftig her. Wie ist es, wenn sie bis zum 31.03.2017 keine neue Wohnung hat, ich sie aber solange drin wohnen lasse, bis sie etwas neues gefunden hat? Wie sieht es da aus mit meinem Recht, dass sie trotzdem ausziehen muss? Oder "unterschreibe" ich sozusagen einen neuen Mietvertrag mit ihr, wenn ich nicht darauf poche dass sie auszieht? (Die Wohnung ist zu groß, deshalb wird das Amt die Miete nicht auf Dauer übernehmen, außerdem möchte Sie in eine größere Stadt ziehen).
Gehe ich ein Risiko ein wenn ich die beiden über den 31.03.2017 in der Wohnung lasse? Einen neuen Mietvertrag mache ich allerdings nicht, die Kündigung des Mannes nehme ich an... Das Amt fragt, ob ich eine Duldung der beiden unterschreiben würde, solange bis sie etwas neues haben. Sollte ich das lassen?
Vielen Dank für die Hilfe vorab :)
3 Antworten
Gehe ich ein Risiko ein wenn ich die beiden über den 31.03.2017 in der Wohnung lasse?
Du gehst das sehr große Risiko ein, dass bei zu langer Duldung (über 2 Wochen hinaus kein Widerspruch) automatisch ein neues Mietverhältnis auf Basis eines mündlichen Mietvertrags entsteht, was sehr ungünstig für Dich wäre. Deshalb unbedingt am 1.4., wenn sie nicht ausgezogen sind, der automatischen Verlängerung des Mietverhältnisses widersprechen und sie ultimativ zum aller spätesten Auszug am 30.4. auffordern.
Wenn sie dann immer noch nicht raus sind, Räumungsklage einreichen. Das verschafft denen nochmal Zeit von mehreren Monaten, aber verursacht auch enorme Kosten.
Deshalb mein weiterer Vorschlag: Bevor Du irgend etwas machst, zustimmst, dem Amt gegenüber erklärst oder so, geh zum Verein Haus & Grund und lass Dich dort beraten oder Dir gleich einen Rechtsanwalt empfehlen. Man macht so schnell was falsch. Davor solltest Du Dich schützen. Die Kosten halten sich in Grenzen und sind bedeutend geringer, als all das was folgen kann, wenn die Leute womöglich über sehr lange Zeit keine Miete mehr zahlen.
Dein Risiko besteht darin, dass du die Miete (oder einen Teil davon) nicht bekommst.
Da der Mann alleiniger Mieter war, ist ausschließlich dessen Kündigung maßgeblich.
Natürlich kannst du die Frau mit Kind auch noch einige Zeit bei dir wohnen lassen, ein neuer Mietvertrag "entsteht" dadurch aber nicht.
Persönlich würde ich an eurer Stelle mal zusammen zum Amt gehen und euch beraten lassen. Dass das Amt einfach für eine kurze Zeit die Miete übernimmt, bis eine neue Wohnung gefunden wurde. (Auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist)
Widerspricht man nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb kurzer Zeit, dass die Wohnung weiter genutzt werden kann, entsteht in der Tat ein neuer, sehr ungünstiger Mietvertrag.
damit gilt dann ein neuer mietvertrag. ziehen sie dann nicht aus wird es schwer sie rauszubekommen.
teile ihn ne einfach mit das der kündigungstermin bestehen bleibt. du musst sie ja nicht auf die strasse setzen.