Dürfen sich in diesem Fall 2 Arbeitsverträge überschneiden?
Hey!
Derzeit übe ich einen Job auf geringfügiger Beschäftigungsbasis aus. Verdiene also 450 Euro.
Dieser Vertrag läuft bis zum 31.07.20.
Nun beginne ich am 30.07.20 meine Ausbildung, die natürlich nicht mehr als geringfüge Beschäftigungsbasis gilt.
Ich habe noch Urlaub offen, also ist es kein Problem mir bei meinen jetzigen Job die letzten zwei Tage frei zu nehmen.
Aber ist das "rechtlich" okay, dass sich beide Arbeitsverträge überschneiden? Könnten dadurch Probleme entstehen? Muss ich irgendwas beachten?
LG
3 Antworten
Es spielt keine Rolle, wenn Du einen Ausbildungsvertrag und einen Nebenjob hast. Die Ausbildungsvergütung musst Du sowieso versteuern und den Nebenjob nicht.
Danke fürs Sternchen
Richtig
Rede mal mit deinem chef aus der ausbildung den der hat eigentlich das zu erlauben wen du ein Nebenjob machst was nicht geht ist wen er in der selben Branche ist und bei nur 1 tag sollte er keine Schwierigkeiten machen!
Warum beginnt die Ausbildung nicht am 1.8?
Noch nie gehört, dass es 1 Tag eher ist.
Weiß ich selbst nicht. Ich habe bis jetzt nur als Zusage eine Email bekommen und dort steht dieses Datum als Start.