Was versteht man unter der "AWV Meldepflicht"?

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Meldepflicht durch den Auftraggeber/Zahlungsempfänger.........Das heißt für den Auftraggeber (aber auch den Empfänger einer Auslandszahlung): Auch preislich unter die EU-Preisverordnung fallende SEPA Zahlungen sind über 12.500 EUR weiter meldepflichtig und der Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik bis zum 7. des Folgemonats elektronisch zu melden. Lediglich Privatpersonen können die Meldepflicht auch telefonisch erledigen.
Beträge unter 12.500 EUR sind in der Regel also nicht meldepflichtig. Der Hinweis „AWV Meldepflicht beachten“ wird trotzdem in der Regel von Kreditinstituten automatisch bei einer grenzüberschreitenden Zahlung angedruckt, unabhängig von der Höhe.
Die Bundesbank unterhält auch ein umfangreiche FAQ Liste zu den AWV Meldepflichten und zu den rechtlichen Grundlagen.

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/auslandszahlung/awv-meldepflicht

Hallo.

Bei einer erhaltenen Überweisung, angewiesen durch eine "Gewerbliche Person" aus dem Ausland, ist das ein Standarthinweis. Du musst nichts weiter unternehmen, auf Grund der von dir bereits angegebenen geringen höhe des Betrages.

mein überwiesener Betrag liegt jedoch darunter und bedeutet das für mich, dass ich aus'm Spiel bin ?

Ja. § 67 (2) AWV.

Auch ist er nicht höher als 450€ weshalb ich das z.B dem Finanzamt
melden müsste, da man das ja schon als Einnahme sehen könnte.

450 € ist die Grenze bei den sog.  Minijobs. Auch Beträge, die darunter liegen, können steuerpflichtige Einnahmen sein.

Das ist eine Standardinformation, die Deine Bank bei Eingängen aus dem Ausland und Ausgängen dorthin gibt.

AWV=Außenwirtschaftsverordnung