Dürfen Schulen zu solchen Maßnahmen greifen?
An meiner Schule hat der Rektor gemeinsam mit allen Lehrern und den Hausmeister aufgrund von häufigen Randalen auf den Toiletten beschlossen das man nicht während der Unterrichtszeit aufs Klo gehen darf sondern nur Einzeln in der Pause. Dürfen Schulen zu solchen Maßnahmen greifen?
Vandale nicht Randale
19 Stimmen
6 Antworten
Rechtlich gesehen ist das mehr als bedenklich, zumal es ein elementares Grundrecht ist, seine Notdurft ungehindert auf einer Toilette zu verrichten zu können. Um den Vandalismus in den Toilettenräumen einzudämmen müsste man eher zusehen das ein System eingeführt wird bei dem man nachverfolgen kann wer die Toilete wann aufgesucht hat. Beispielsweise durch eine "Toilettenliste" beim Lehrer oder einen Passierschein den der Lehrer dem Schüler aushändigt und das einträgt. Natürlich ist es verständlich das Vandalismus auf Schultoiletten eine unnötige Extrabelastung für die Putzfrauen und den Hausmeister ist, allerdings ist das eine ziemlich rabiate Maßnahme allen Schülern den Gang zur Toilette ausnahmslos zu beschränken und zudem rechtlich unzulässig.
Man sollte sich einmal als Schüler in die Lage der Lhrer versetzen - ob dann bessere Vorschläger herauskommen würden?!
Rekter
Es heißt Rektor. Und nein, ein Toilettengang darf dir nicht verwehrt werden.
Ich bearbeite es gleich
Darüber hinaus sollte nach jedem Toilettengang eine Inspektion der benutzten Zelle erfolgen, damit man die asozialen Drecksäcke sofort identifizieren kann. Dazu sollte ein entsprechender Bereitschaftsdienst unter den Schülern eingerichtet werden. Falls das nicht zum Erfolg führt, sollte eine Verpflichtung der Schüler zur Toilettenreinigung erfolgen. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für die Beseitigung von Vandalismus in den Schulen zur Kasse gebeten wird.