Wieso werden Sexualdelikte in Deutschland verglichen mit anderen Delikten so mild bestraft(siehe Fall "Yo Oli")?
Das Urteil im Fall Yo Oli ist da: 8 Monate Haft auf BewĂ€hrung. Das ist die Strafe die der Youtuber fĂŒr die zweifache sexuelle Misshandlung einer Jugendlichen bekam.
Wie kann es sein dass man fĂŒr Steuerhinterziehung oder BTM Handel hĂ€rter bestraft wird als fĂŒr die Misshandlung und damit hĂ€ufig die dauerhafte Traumatisierung eines MĂ€dchens?
Das ist nicht der erste Fall in dem solche TĂ€ter mit Samthandschuhen angefasst werden, ein Hausmeister einer Schule bekam beispielsweise fĂŒr 13 fachen Kindesmissbrauch 2 Jahre auf BewĂ€hrung.
8 Antworten
Weil unsere Gesetze in diesem Bereich bedauerlicherweise veraltet sind und die meisten Menschen einfach nicht verstehen was das alles auslöst.
Nein die wĂŒrde auch nichts daran Ă€ndern - aber man sollte grundsĂ€tzlich grade in diesem Bereich die Strafen massiv erhöhen. Opfer haben teilweise ihr ganzes Leben daran zu knacken und die TĂ€ter werden mild bestraft - das ist mehr als unfair.
3 Jahre Knast wÀren eine moralisch angemessene Strafe finde ich
Ich wĂŒrde sagen es kommt auf die Tat und die Auswirkungen an. Pauschalisieren kann man das leider nicht. Bei mehrfachen Missbrauch wĂ€ren mir 3 Jahre viel zu wenig auch bei Missbrauch von Schutzbefohlenen wĂ€re das zu wenig.
FĂŒr welche Tat? Sexueller Missbrauch ist ein Riesenfeld und das abgewehrte Begrapschen der primĂ€ren und sekundĂ€ren Gschlechtsteile wĂ€re schon sexueller Missbrauch.
Damit wÀre nahezu jeder Pubertierende egal ob weiblich oder mÀnnlich ein Knastinsasse!
Man mĂŒsste hier den genauen Tatvorwurf und die Beweislage kennen um nicht "vorzuverurteilen"!
Er hat sich Matratzen in seinen Kombi gelegt und die MĂ€dchen als "bekannter Youtuber" auf ein Treffen eingeladen und sie damit zugelabert wie toll er sie als Person findet und dass er sie kennenlernen will. Ist deshalb quer durch Deutschland gefahren.
Diese Masche hat er bei mehreren MĂ€dchen durchgefĂŒhrt, bei einer Jugendlichen kam es dann tatsĂ€chlich zu Missbrauchshandlungen.
Sexueller Missbrauch ist keine Vergewaltigung und sieht einen deutlich anderen Strafrahmen vor!
Strafen unter 2 Jahren werden in D bei ErsttÀtern in aller Regel zur BewÀhrung ausgesprochen.
"Staatliche Rache im Namen des Opfers" ist auch keine Aufgabe der Gerichte sondern die Wiederherstellung des Rechtsfriedens.
Ohne die einzelnen FĂ€lle zu kennen kannn man auch nichts ĂŒber die Strafzumessung sagen.
Sexueller Missbrauch ist keine Vergewaltigung
Das ist nicht ganz richtig.
Ich kenne den speziellenTatverlauf nicht, aber es gibt keine "Vergewaltigung von Kindern". Das Alter bestimmt hier ĂŒber die Formulierung "Vergewaltigung" oder "Missbrauch". Mit der Schwere der Tat hat das nichts zu tun.
Bei Babies und Kleinkindern, ja da sie keine WillenserklÀrung abgeben können. Nicht jedoch bei Jugendlichen.
Wie gesagt kenne ich die Details der Tat nicht. Wenn die Betroffene aber eine WillenserklÀrung abgeben konnte, dann ist es entweder ein Nein, oder ein Ja gewesen.
Wenn es ein Ja war, dann wÀre er nicht vor Gericht, wÀre es ein Nein, ist es Vergewaltigung. Penetration ist nicht nötig.
Sexueller Missbrauch unterscheidet sich nur noch durch den Namen und die Tatsache, dass die Opfer nicht uneingeschrÀnkt EntscheidungsfÀhig waren.
Deshalb auch dies hier:
In Deutschland werden seit 10. November 2016 Taten, die bisher als sexueller Missbrauch widerstandsunfĂ€higer Personen bestraft wurden, als sexueller Ăbergriff bzw. Vergewaltigung bestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch
Und ich habe bereits 2 solcher Verfahren mitgemacht (als Angehöriger des Opfers).
Sexueller Missbrauch von Kinder ist nicht dasselbe wie Vergewaltigung, das ist schon richtig. Es kommt beim sexuellen Missbrauch nĂ€mlich gar nicht auf den Willen des Kindes an. Dazu kommt, dass es schon einen Unterschied zwischen einem einfachen sexuellen Ăbergriff und Vergewaltigung gibt. Eine Vergewaltigung ist immer mit einem Eindringen verbunden. Das heiĂt Vergewaltigung ist der sexuelle Ăbergriff, der mit Eindringen verbunden ist. Beim sexuellen Missbrauch muss aber weder ein Ăbergriff, (eine sexuelle Handlung wider oder ohne den erkennbaren Willen des Opfers)stattfinden noch muss irgendwo eingedrungen werden. Der §176 StGB schĂŒtzt auch nicht den freien Willen des Kindes, sondern sichert seine Erwerbung einer sexuellen Selbstbestimmung und eine gesunde, sexuell einwandfreie Entwicklung. Auch ist der schwere sexuelle Missbrauch keine Vergewaltigung, obgleich hier ein Eindringen strafschĂ€rfend wirkt.
Du kennst doch die Geschichte dahinter nicht was bei Yo Oli passiert ist. Die Mainstreammedien verbreiten immer ĂŒbertriebene Geschichten die oft nicht stimmen um an den Schlagzeilen viel Geld zu verdienen.
Und woher weiĂt du, dass die MĂ€dels die bei ihm waren traumatisiert sind? Schliesslich wollten sie zu ihm von sich aus. Das klingt eher alles danach als ob die konservativen Eltern mehr traumatisiert waren als die MĂ€dchen. Heutzutage haben viele Kids mit 12 oder 13 schon Sex. Ist also nichts ungewöhnliches und wie gesagt, das Gericht entscheidet ĂŒber Strafen und nicht die geldgeilen Mainstreammedien die Ihre Storys erfinden.
Es kommt auf den Einzelfall an. Es fallen immer unterschiedliche Handlungen in einen Tatbestand. Dies und viele andere Faktoren mĂŒssen berĂŒcksichtigt werden.
Ich habe beide Urteile nicht gelesen, also enthalte ich mich einer Wertung.
PS. Werde selbst Richter wenn du glaubst du weiĂt es besser đ
Ohne genauere Kenntnis der Sachlage und bewiesenen Fakten ist eine EinschĂ€tzung nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass dies bei diesem StrafmaĂ zu berĂŒcksichtigen ist.
Allerdings erscheinen auch nach meinem Eindruck die ausgesprochenen Strafen eher zu gering.
WĂ€re dir eine Racheoption lieber?