Wieso werden Sexualdelikte in Deutschland verglichen mit anderen Delikten so mild bestraft(siehe Fall "Yo Oli")?
Das Urteil im Fall Yo Oli ist da: 8 Monate Haft auf Bewährung. Das ist die Strafe die der Youtuber für die zweifache sexuelle Misshandlung einer Jugendlichen bekam.
Wie kann es sein dass man für Steuerhinterziehung oder BTM Handel härter bestraft wird als für die Misshandlung und damit häufig die dauerhafte Traumatisierung eines Mädchens?
Das ist nicht der erste Fall in dem solche Täter mit Samthandschuhen angefasst werden, ein Hausmeister einer Schule bekam beispielsweise für 13 fachen Kindesmissbrauch 2 Jahre auf Bewährung.
8 Antworten
Weil unsere Gesetze in diesem Bereich bedauerlicherweise veraltet sind und die meisten Menschen einfach nicht verstehen was das alles auslöst.
Nein die würde auch nichts daran ändern - aber man sollte grundsätzlich grade in diesem Bereich die Strafen massiv erhöhen. Opfer haben teilweise ihr ganzes Leben daran zu knacken und die Täter werden mild bestraft - das ist mehr als unfair.
3 Jahre Knast wären eine moralisch angemessene Strafe finde ich
Ich würde sagen es kommt auf die Tat und die Auswirkungen an. Pauschalisieren kann man das leider nicht. Bei mehrfachen Missbrauch wären mir 3 Jahre viel zu wenig auch bei Missbrauch von Schutzbefohlenen wäre das zu wenig.
Für welche Tat? Sexueller Missbrauch ist ein Riesenfeld und das abgewehrte Begrapschen der primären und sekundären Gschlechtsteile wäre schon sexueller Missbrauch.
Damit wäre nahezu jeder Pubertierende egal ob weiblich oder männlich ein Knastinsasse!
Man müsste hier den genauen Tatvorwurf und die Beweislage kennen um nicht "vorzuverurteilen"!
Er hat sich Matratzen in seinen Kombi gelegt und die Mädchen als "bekannter Youtuber" auf ein Treffen eingeladen und sie damit zugelabert wie toll er sie als Person findet und dass er sie kennenlernen will. Ist deshalb quer durch Deutschland gefahren.
Diese Masche hat er bei mehreren Mädchen durchgeführt, bei einer Jugendlichen kam es dann tatsächlich zu Missbrauchshandlungen.
Sexueller Missbrauch ist keine Vergewaltigung und sieht einen deutlich anderen Strafrahmen vor!
Strafen unter 2 Jahren werden in D bei Ersttätern in aller Regel zur Bewährung ausgesprochen.
"Staatliche Rache im Namen des Opfers" ist auch keine Aufgabe der Gerichte sondern die Wiederherstellung des Rechtsfriedens.
Ohne die einzelnen Fälle zu kennen kannn man auch nichts über die Strafzumessung sagen.
Sexueller Missbrauch ist keine Vergewaltigung
Das ist nicht ganz richtig.
Ich kenne den speziellenTatverlauf nicht, aber es gibt keine "Vergewaltigung von Kindern". Das Alter bestimmt hier über die Formulierung "Vergewaltigung" oder "Missbrauch". Mit der Schwere der Tat hat das nichts zu tun.
Bei Babies und Kleinkindern, ja da sie keine Willenserklärung abgeben können. Nicht jedoch bei Jugendlichen.
Wie gesagt kenne ich die Details der Tat nicht. Wenn die Betroffene aber eine Willenserklärung abgeben konnte, dann ist es entweder ein Nein, oder ein Ja gewesen.
Wenn es ein Ja war, dann wäre er nicht vor Gericht, wäre es ein Nein, ist es Vergewaltigung. Penetration ist nicht nötig.
Sexueller Missbrauch unterscheidet sich nur noch durch den Namen und die Tatsache, dass die Opfer nicht uneingeschränkt Entscheidungsfähig waren.
Deshalb auch dies hier:
In Deutschland werden seit 10. November 2016 Taten, die bisher als sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen bestraft wurden, als sexueller Übergriff bzw. Vergewaltigung bestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch
Und ich habe bereits 2 solcher Verfahren mitgemacht (als Angehöriger des Opfers).
Sexueller Missbrauch von Kinder ist nicht dasselbe wie Vergewaltigung, das ist schon richtig. Es kommt beim sexuellen Missbrauch nämlich gar nicht auf den Willen des Kindes an. Dazu kommt, dass es schon einen Unterschied zwischen einem einfachen sexuellen Übergriff und Vergewaltigung gibt. Eine Vergewaltigung ist immer mit einem Eindringen verbunden. Das heißt Vergewaltigung ist der sexuelle Übergriff, der mit Eindringen verbunden ist. Beim sexuellen Missbrauch muss aber weder ein Übergriff, (eine sexuelle Handlung wider oder ohne den erkennbaren Willen des Opfers)stattfinden noch muss irgendwo eingedrungen werden. Der §176 StGB schützt auch nicht den freien Willen des Kindes, sondern sichert seine Erwerbung einer sexuellen Selbstbestimmung und eine gesunde, sexuell einwandfreie Entwicklung. Auch ist der schwere sexuelle Missbrauch keine Vergewaltigung, obgleich hier ein Eindringen strafschärfend wirkt.
Du kennst doch die Geschichte dahinter nicht was bei Yo Oli passiert ist. Die Mainstreammedien verbreiten immer übertriebene Geschichten die oft nicht stimmen um an den Schlagzeilen viel Geld zu verdienen.
Und woher weißt du, dass die Mädels die bei ihm waren traumatisiert sind? Schliesslich wollten sie zu ihm von sich aus. Das klingt eher alles danach als ob die konservativen Eltern mehr traumatisiert waren als die Mädchen. Heutzutage haben viele Kids mit 12 oder 13 schon Sex. Ist also nichts ungewöhnliches und wie gesagt, das Gericht entscheidet über Strafen und nicht die geldgeilen Mainstreammedien die Ihre Storys erfinden.
Es kommt auf den Einzelfall an. Es fallen immer unterschiedliche Handlungen in einen Tatbestand. Dies und viele andere Faktoren müssen berücksichtigt werden.
Ich habe beide Urteile nicht gelesen, also enthalte ich mich einer Wertung.
PS. Werde selbst Richter wenn du glaubst du weißt es besser 😉
Ohne genauere Kenntnis der Sachlage und bewiesenen Fakten ist eine Einschätzung nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass dies bei diesem Strafmaß zu berücksichtigen ist.
Allerdings erscheinen auch nach meinem Eindruck die ausgesprochenen Strafen eher zu gering.
Wäre dir eine Racheoption lieber?