Dürfen Polizisten in die Wohnung auch wenn niemand da ist?
Hallo,
Wenn niemand zuhause ist, dürfen Polizisten zB bei einer Hausdurchsuchung trotzdem wie die Wohnung betreten und Gegenstände beschlagnahmen? Oder wenn der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände einsacken will?
Mit freundlichen Grüßen
8 Antworten
Klingelt der Polizist an der Tür, ruft es von drinnen "Niemand zu Hause", sagt der Polizist: "Entschuldigung gestört zu haben, wir gehen gleich und kommen erst wieder wenn sie daheim sind".
Ich mein wenn sie zB die tür geöffnet haben und tatsächlich niemand zuhause ist.
Wenn der Wohningsinhaber oder ein Mitewohner nicht anwesend ist, dann wird ein Zeuge hinzugerufen.
Man nimmt gerne hierzu Bedienstete einer anderen Behörde, es geht aber auch ein Nachbar oder der Hausmeister, als Beispiel.
Und dann wird alles genau so gemacht, als wenn der da wäre.
Die Polizei darf auch die Wohnung betreten wenn der Mieter nicht Zuhause ist,aber Gegenstände beschlagnahmen darf sie erst wenn ein Zeuge anwesend ist,das kann dein Nachbar,Freund,Freundin,Eltern sein darf nur kein Polizist sein damit eine Neutralität herrscht und man später nicht bei einem Strafrelevanten Fund sagen kann "Der Polizist hat mir das untergejubelt das gehört nicht mir".
Ich hoffe ich konnte deine Frage vollständig beantworten
Diese Angabe ist bedingt richtig. Die Polizei darf auch ohne Zeugen beschlagnahmen, wenn das Fehlen eines Zeugen begründet ist, z.B. sie haben sich um die Anwesenheit eines Zeugen bemüht. Grundsätzlich soll ein Gemeindebeamter dabei sein, also ein Mitarbeiter der Kommune.
Zum Thema Nachbarn dazu holen: Ich möchte denjenigen nicht hören, der feststellt, dass die Polizei in seiner Abwesenheit einen Nachbarn in die Bude holt.
Zudem: Das angeblich tagtäglich vorkommende Unterjubeln von Beweismitteln gibt es nicht.
in der Regel bringt die Polizei einen Zeugen mit, meist von den örtlichen Stadtverwaltungen.
Ja auf jeden Fall, da man eine richterliche Anordnung hatte.
Sofern die Polizei einen Durchsuchungsbefehl hat bzw Gefahr im Verzug ist dürfen Polizisten die Wohnung betreten.
Es wird ein Beschlagnahmeprotokoll gefertigt und von den Polizeibeamten unterschrieben.
Dann müssen sie eine unbeteiligte Privatperson oder einen Gemeindebeamten als Zeugen holen.
Und wenn niemand anwesend ist? Können sie nicht einfach die Wohnung durchsuchen. Es kann ja niemand unterschreiben was Beschlagnahmt wurde