Leibesvisitation, Hausdurchsuchung?
Guten Tag,
folgende Fragen:
Wann dürfen Polizisten eine Leibesvisitation durchführen?
Und ist die Leibesvisitation bei einem Hausdurchsuchungsbeschluss mit inbegriffen und auch üblich?
2 Antworten
Natürlich ist die inklusive, da du ja das gesuchte auch am Körper haben könntest. Ferner gehört es zur Eigensicherung dazu; schließlich verbringen du und die Polizei eine ganze Zeit miteinander.
verschwende hier nur keine Worte; was ist deiner Meinung nach falsch?
Naja, wenn Ziel der Durchsuchung das Auffinden von z. B. einem gestohlenen Laptop ist, wäre die körperliche Durchsuchung nicht inklusive, da kaum zu erwarten ist, dass er den Laptop in der Hosentasche versteckt.
Ansonsten hast du natürlich Recht. Steht dann im Durchsuchungsbefehl auch drin.
Ich weiß jetzt nicht, in welchem Bundesland du wohnst. Ich kann als Beispiel auf den §39 PolG NRW verweisen.
Da steht drin, in welchen Situationen eine körperliche Durchsuchung rechtmäßig ist.
Ist jetzt zwar das Polizeigesetz von NRW, die Voraussetzungen dürften in den verschiedenen Bundesländern jedoch ziemlich gleich sein.
Ob bei der Durchsuchung von Wohnungen die körperliche Durchsuchung inbegriffen ist, kommt darauf an, was gesucht wird. Bei Drogen dürfte dies regelmäßig der Fall sein, da man diese ja durchaus in der Kleidung oder anderswo am Körper verstecken kann.
Wird ein spezieller Gegenstand gesucht, der viel zu groß ist, um ihm am Körper verstecken zu können, dann gibt es - sofern dafür keine anderen Gründe vorliegen - keinen Anlass zur körperlichen Durchsuchung.
Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, steht dort allerdings auch regelmäßig drin, wer oder was durchsucht werden darf. Du hast auch vor Ort das Recht, den Befehl zu lesen. Da müsste dann sowas draufstehen wie "wird angeordnet: ...die Durchsuchung der Person".
Viele Grüße
Ziemlich genau das wollte ich wissen. Komme aus NRW, aber war eher allgemein Interessant, ob es in dem Durchsuchungsbefehl aufgeführt sein muss.
Falsch.