Dürfen Polizisten alle Geräte und oder Speichermedien beschlagnahmen?
Angenommen es findet eine Hausdurchsuchung statt wegen des Verdachts auf Erwerb von Illegalen Substanzen zB aus dem Darknet. Darf die Polizei dann jedes einzelne Speichermedium beschlagnahmen um diesem verdacht auf den Grund zu gehen? Oder wird im Durchsuchungsbeschluss vorher angegeben dass sie zB nur den Computer mitnehmen oder zB das Smartphone? Zudem wäre es noch interessant zu wissen ob sie auch Geräte mitnehmen dürften die zB für den eigenen Beruf notwenig sind oder einer anderen Person gehören aber sich diese sich nur ungenutzt von einem selbst in der Wohnung befinden.
6 Antworten
Es geht um Beweismittel, egal wem diese gehören oder wer sie beruflich nutzen muß.
Wer Straftaten begeht, sollte sich auch der Folgen bewußt sein!
Du kannst auch einfach den Beweis vorlegen und somit die Durchsuchung/Beschlagnahme verhindern.
natürlich dürfen die Polizisten alles bechlagnahmen, was zur Aufklärung einer Straftat erforderlich sein kann
ob sie auch Geräte mitnehmen dürften die zB für den eigenen Beruf notwenig sind oder einer anderen Person gehören
Überlege selbst mal, du solltest darauf kommen. Wie leicht wäre das, die Haussuchung auszuhebeln?
Wenn Speichermedien zum Suchumfang gehören, wird alles mitgenommen, was aufgefunden wird, wurscht, wem das angeblich gehört.
Ja ist an sich ja klar, dennoch dürfen Polizisten nicht alles. Es reicht ja schon ein einfacher Tippfehler im Durchsuchungsbeschluss in zB der Adresse und die durchsuchung darf dann erstmal nicht erfolgen.
Ach? Ein Tippfehler reicht? Wenn du dich da mal nicht täuscht. Auf eine Quelle wäre ich gespannt.
Ich hatte einen Prozess höchstrichterlich gewonnen, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Mein Name und mein Dienstgrad war im Urteil falsch geschrieben, und trotzdem war das Urteil gültig.
Ja ich meinte nur dass man dadurch eine Direkt durchsuchung verzögern kann da die Beamten falls kein Staatsanwalt vor ort ist, dass die Beamten Theoretisch erst einen ergänzung zu diesem Beschluss holen müssten zB bei Komplett falscher Adresse Telefonisch holen müssen. Und in dieser Zeit muss man eigentlich niemanden rein lassen, klar sagen die Polizisten dann vermutlich dass man es muss (was sie oftmals so einsetzen um den Betroffenen zu verunsichern) sofern keine gefahr im verzug erkennbar ist dürften sie auch nich rein. Nur werden sie dann ein paar minuten später wohl die genähmigung erhalten wenn sie überhaupt diesen Fehler berücksichtigen. Dann kann man sich in dieser Zeit noch genüsslich einen Tee machen und dann die Beamten herein bitten. Leider sind viele gesetze auch einfach auslegungs und definierungssache das ist halt das Problem an der ganzen sache. Und falls man alleine Zuhuase ist gibt es ja eh nur die Beamten als zeugen somit können diese auch einfach machen was sie wollen da es eh nie raus kommt.
ja das darf die Polizei. Das gehört ja mit zur aufklärung einer Straftat.
Hallo,
im Durchsuchungsbeschluss steht normalerweise, nach was alles gesucht werden soll.
Bei deiner Frage ist u.a. §110 StPO relevant
§ 110
Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien
Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden
Bei mir hatten bis jetzt 100% der Durchsuchungsbeschlüsse den Passus, dass "alle Speichermedien, elektronischen Datenträger wie PC, Handy, Tablet und alle externen Speichermedien" sicherzustellen sind.
Interessant ist ja, dass der 110er auch auf Zugänge in der Cloud etc. abzielt. Das ist erst seit 01.01.2008 so...
Also um deine Frage zu beantworten: Ja dürfen sie (ist ja auch das einzig Logische, wenn man mal objektiv drüber nachdenkt...)
Und noch eine dumme Frage hinterher, darf man die Beamten nett bitten ihre Schuhe vor betritt der Wohnung auszuziehen, weil es stört ja nichts an der durchsuchung. Vermutlich ist dann aber die durchsuchung sehr viel agressiver und danach sieht die bude noch mehr wie ein schlachtfeld aus
Nett bitten ist kein Problem, wird aber vermutlich niemand nachkommen. Aus drei Gründen:
Die Durchsuchung mag wichtig sein, aber wenn gerade etwas WIRKLICH wichtiges passiert - Terroranschlag, whatever - geht es um jede Sekunde und da wird keiner erst die Schuhe anziehen (soweit zumindest die offizielle Stellungnahme).
Wir sind meistens in Wohnungen unterwegs, die bäh sind. Und ich weiß ja nicht, ob nicht noch irgendwo eine Spritze vom letzten Heroinflash rumliegt o.ä. Da hab ich lieber die Schuhe an.
Und zuletzt, ganz pragmatisch. Wenn der Betroffene versucht abzuhauen, lauf ich ihm lieber in Schuhen als in Socken hinterher ;-)
Tatsächlich hab ich jetzt auf 13 Jahren nur in einer Situation die Schuhe ausgezogen. Das war bei einer Zeugenvernehmung von einer ultra"ichweißdaswortnichtmehrirgendwasreligiöses" Familie, für die das Anlassen der Schuhe in der Wohnung der totale Supergau gewesen wäre... nachdem die meine Zeugen waren und ich was von denen wollte, hab ich mich halt dieses eine mal breit schlagen lassen...
Da du ja echt ahnung über das Thema hast würde es mich interessieren ob ich falls aus irgendeinem grund mal eine Durchsuchung stattfinden sollte, ob ich die Polizei direkt rein lassen muss oder auf nette Art auch wenn es die Beamten vermutlich nerven wird um den Durchsuchungsbeschluss erstmal genaustens durchzulesen und auf richtigkeit zu überprüfen. Natürlich sofern keine "Gefahr im verzug" ist was es eigentlich immer ist solange der Betroffene der wirklich etwas verbrochen hat und weiß was ansteht Zeit hat alleine noch etwas in seiner Wohnung zu tun.
Der Durchsuchungsbeschluss wird dir direkt am Anfang ausgehändigt. Da nicht auszuschließen ist, dass noch jemand bei dir ist (und in der Zwischenzeit, während du den Beschluss ließt irgendwas zur Seite schafft), wird zuerst die Wohnung betreten und die Situation "eingefroren" - wichtig auch später vor Gericht (selbst erlebtes Beispiel: Wir haben eine nicht geringe Menge Marihuana bei unserem "Kunden" gefunden und er hat anschließend behauptet, das gehört nicht ihm, sondern seinem Gast, der über AirBnB bei ihm übernachtet hat und ihm das jetzt gerade noch ins Schlafzimmer gepackt hat. Ja, super Dommie, hast du verka**t... wäre ich gleich in die Wohnung rein, hätte ich ja gerichtsverwertbar ausschließen können, dass der Typ das "gerade noch" in einem anderen Zimmer verstaut hat - die Sache ist gut ausgegangen, weil auf dem BtmG-Päckchen nur die Fingerabdrücke von unserem Kunden waren, aber im Endeffekt hätte ich es vermasselt gehabt.
Also: Zuerst wird die Wohnung betreten und die "Lage gepeilt". Dann kriegst du den Durchsuchungsbeschluss und kannst ihn dir in aller Ruhe durchlesen, Fragen dazu stellen und/oder einen Anwalt anrufen. Dann hast du noch die Möglichkeit einen Gemeindemitarbeiter zur Durchsuchung als Durchsuchungszeuge hinzuzuziehen. Und DANN geht erst die eigentliche Durchsuchung los... (im Übrigen: Du stelltst intelligente Fragen, das ist auch nicht Standard auf dieser Plattform :-))
Wenn noch Rückfragen sind, am besten im Chat, kannst mich eben als Freund adden, aber sonst verlieren wir uns hier in Details. Die ursprüngliche Frage ist denk ich beantwortet...
Okay das klingt sehr Logisch dass diese den Zutritt in die Wohnung haben. Aber suchen dürfen sie ja quasi dann noch nicht. So kann man Zeit schinden und sich selbst eine Rechtsberatung über telefon einholen um nicht ganz Ahnungslos da zu stehen. Aber ja die Hauptfrage ist mehr als geklärt ^^
Du brauchst diesbezüglich überhaupt keine Zeit schinden. Du hast ja ganz konkret das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Erst wenn du auf dieses Recht verzichtet, darf das "Suchen" anfangen.
Mal eine Frage habe Gelsen es gibt Hunde die speicher medien riechen können. Weil es kann ja sein das irgendwo im raum noch ein Handy versteckt ist wird sowas tatsächlich eingesetzt?
Puh, davon wüsste ich jetzt nichts... ich kenn eigentlich nur die klassischen Leichen, Drogen und (ganz interessant) einen Bargeldspürhund. Von elektronischen-Speicher-Medien-Spürhund hab ich noch nie was gehört, aber das muss ja nichts heißen... würde mir nie anmaßen, alles zu kennen ;-)
Ich behaupte jetzt aber einfach mal, dass ich in den letzten 13 Jahren noch (fast) alles gefunden, was ich gesucht habe ;-) Unorndung machen können wir...
Ich finde es halt echt schade dass sowas so einfach mal passieren kann auch nur durch einen kleinen verdacht da eben auch nicht selten vorkommt dass unschuldige so einem Stress ausgesetzt werden.
Ja, da bin ich ganz bei dir. Der "Vorteil": Durch eine Auswertung der Geräte kann ja auch die Unschuld bewiesen werden, kann also der Entlastung dienen. Was natürlich für den Betroffenen dennoch sch**ße ist...
Das ist wohl war und am ende Gewinnt ja sowieso die Polizei nur halt interessant das sowas bei unschuldigen durchgeführt werden kann oder halt Leuten die mit Menschen die etwas verbrochen haben zutun haben. Es wird ja auch oft Medizinisches gras beschlagnahmt was ein chronisch kranker als medikament braucht da es sich ja um Rauschmittel handelt und habe gehört dass dies meistens nicht wieder zurück gegeben wird.