Gesetz gegen Befragung von minderjährige kinder

4 Antworten

Das liegt im Ermessen des Gerichts und muss, wenn, dann altersgerecht erfolgen. Möglich ab dem Kindergartenalter.

In Amerika z. B.  ist das wohl etwas anders.

Du formulierst nur immer wieder um.

Wie schon geschrieben, handelt es sich um die Kinderanwältin, die nur die Interessen deiner Kinder vertritt und nicht die des Jugendamtes.

Bennykater  27.04.2015, 16:22

Leider habe ich das anders erlebt. Welche Anwältin des Kindes des Auftrag bekommt, bestimmen am Familiengericht unseres Ortes die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes zusammen mit dem Richter. Und leider ist dann schon klar, in welche Richtung das Ganze laufen wird. Welche Fragen dem Kind gestellt werden, bestimmt die Anwältin, und sie interpretiert auch die Antworten und Äußerungen des Kindes. Sie bestimmt auch, welche Aussagen des Jugendamtes, der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie in ihre Protokolle einfließen - und auch diese interpretiert sie ihrer eigenen Auffassung entsprechend. Bis das Kind letztendlich vom Familienrichter erneut befragt wird, hat es sich längst auf Antworten festgelegt, die ihm oft in den Mund gelegt wurden. Und obwohl dies in unserem Fall bekannt war, hat sich der Familienrichter auf die Empfehlung des Jugendamtes berufen - absolut nicht zum Wohl des Kindes. Traurig, aber wahr.

michael757575 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 12:54

Sie ist aber schon ein paar mal angeklagt worden weil sie nicht für die kinder sich eingesetzt hat sonder mit dem Jugendamt gemeinsame Sache gemacht hat und ist auch verurteilt worden Darum verstehe ich nicht warum sie noch zugelassen ist

Deine Frage ist unkonkret,wenn es nicht um juristische Sachverhalte geht,ist ein Anwalt eine erwachsene Person,die Kinder,vor allem aber jugendliche etwas fragen darf.Soll aber für einen Prozess,eine Aussage eine Befragung stattfinden,so ist der gesetztliche Vertreter vorher um Zustimmung zu bitten.Ein Staatsanwalt im Gericht kann aber auch mit Zustimmung des Richters hiervon abweichen.Es soll verhindert werden,das ein Kind oder Jugendlicher seine Rechte nicht kennt,oder seine Aussage wertlos wird.Vor allem den Sinn zu erfassen,wann ich schweige,was ich aussage oder überhaupt nicht aussage,kann nur mit Zustimmung der Eltern zu einer rechtsverwertbaren Einlassung! werden.Näheres erfährst Du in der Jugendgerichtsordnung und der Strafprozessordnung.LG

michael757575 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 12:35

Sie wollte ohne richterlichen Beschluss sie befragen und es gab hier im Kreis schon fälle wo sie gefangen war was das heißt weißt du bestimmt auch

Miramar1234  27.04.2015, 12:43
@michael757575

"vorläufig festgenommen"??? Festgehalten?Dann muss Gefahr im Verzug gewesen sein,die Identität war nicht klar,oder die Eltern konnten nicht unverzüglich einvernommen (dazugeholt,um Zustimmung gebeten werden).Dies kann als Ausnahme gerechtfertigt sein,wenn eine Folge für jemanden anderen wahrscheinlich ist.Du siehst ,wie ein Kind in ein Auto gezerrt wurde.Schon gibt es einen Grund ,Deine sofortige Aussage zu bekommen,wohin gefahren,Kennzeichen? War es eine Person,mehrere,was kannst Du noch sagen.B-.L...weiter weiß ich nicht,heller Mercedes.Schon geht die Fahndung raus.OKay?

Miramar1234  28.04.2015, 08:28
@michael757575

oh,oh,Familienrecht,Jugendhilfe,da gibt es sicher viele solcher Fälle.

Minderjährige dürfen natürlich befragt werden - in manchen Fällen müssen sie das sogar.