Dürfen minderjährige Azubis Bestellungen aufgeben?

1 Antwort

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§433 BGB, darüber hinaus, §104 BGB Geschäftsfähigkeit. Wenn der Azubi den Auftrag vom Arbeitgeber hat, etwas zu kaufen, dann handelt er als Erfüllungsgehilfe für den Arbeitgeber. Wenn er darüber hinaus noch den Account vom Händler benutzt und das Passwort verwenden darf, dann handelt er im Namen des Arbeitgebers. Die Frage ist, was soll bei wem auf welchem Weg gekauft werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
nconrad  04.04.2020, 19:26

Formal juristisch gesehen, voll geschäftsfähig ist er ab 18. Wenn man ihm vertraut, dann darf er für seinen Arbeitgeber handeln, also in dessen Namen. Es haftet ja auch der Arbeitgeber als Käufer in diesem Falle, weil der Arbeitgeber den Vertrag schließt und nicht der Azubi. Wenn der Arbeitgeber ihm Geld gibt und dann in einen Laden schickt, um dort Druckerpapier zu kaufen, dann darf er das kaufen, denn er ist dazu berechtigt und es reicht dafür beschränkt geschäftsfähig zu sein, also noch nicht 18.

SchabyJ 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:38
@nconrad

Danke dir!!

nconrad  04.04.2020, 19:11

Wo bestellt er denn? Es gibt Firmen, die haben eine zentrale Bestellung, einen zentralen Einkauf, also eine Zentrale, da darf er natürlich ordern. Was genau soll gemacht werden. Die Fragestellung ist eher ungenau, lässt zu viel Raum für weitere Fragen.

SchabyJ 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 19:18
@nconrad

Ich weiß auch nichts weiteres. Es handelt sich um die Rechte in der ausbildung, ob er mit 17 überhaupt bestellen darf.

SchabyJ 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 19:00

Die aufgabe lautet:

Der Azubi soll Material Bestellen (...) nachdem er die Artikeln rausgesucht hat, schreib er eine Bestellung. Dann kommen ihm Zweifel. Darf er als 17-Jähriger denn schon für seinen Betrieb Bestellungen aufgeben?