Darf ein Ausbilungsbetrieb die Azubis zu weit entfernten Baustellen hinschicken
Hallo, mein Neffe ist 17 und macht eine Ausbildung zum Maurer. Nun verhält sich der Betrieb absolut unfair. Der Betrieb verlangt, dass mein Neffe morgen um 7 Uhr auf einer Baustelle weit auf dem Land erscheinen soll. Die Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist schlecht und von der Haltestelle zur Baustelle folgt nochmal ein Fußweg von 4 Kilometern (!!). Und da soll er dann um 7 Uhr sein und bis17 Uhr soll er dann arbeiten. Dann soll er selber wieder nach Hause fahren. Insgesamt soll er dafür nur einen Arbeitstag (8Stunden) gutgeschrieben bekommen. Die Fahrzeit soll er komplett alleine als Freizeit tragen. Das kann es doch wohl nicht sein. Ich lass mit eingehen eine halbe Stunde Fahrzeit - die Zeit die er zum Betrieb braucht - anzurechnen. Der Rest muss dann doch als Arbeitszeit gelten und mehr als 8 Stunden darf er eh nicht arbeiten. Wie seht Ihr das?
19 Antworten
Dein Neffe ist unter 18 Jahren und Azubi. Er darf nur eine 40 Stunden Woche arbeiten. Also 8 Stunden am Tag.
Das heißt er muss am Tag 2 Stunden Pause haben. Dann ist das auch erlaubt.
Zwischen Arbeitsende (Feierabend) und Arbeitsbeginn müssen 12 Stunden liegen. Auch das ist hier erfüllt.
§ 12 JArbSchG
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/archiv/2007/06/14/wann_wo_beginnt_arbeitszeit/
Auch sehr interessant.
Wenn der Weg sehr weit ist, kann dieser auf die Arbeitszeit angerechnet werden !
Wenn auch nicht gesetzlich geregelt, gibt es hier teilweise auch Gerichtsurteile.
Generell empfehle ich dir dich einfach mal selbst an DGB-Jugend zu wenden.
Macht auch wegen dem Arbeitsrecht schlau. Das verstösst ziemlich sicher gegen die Gesetze.
Die, die die Ausbildung von Azubis regeln.
blödsinn!! Der Betrieb darf Azubis hinschicken, wo er will. Dafür gibt es keine Gesetzte!!! Deswegen der Spruch = LEHRJAHRE SIND KEINE HERRENJAHRE!!!!
blödsinn!! Der Betrieb darf Azubis hinschicken, wo er will.
Nein ganz so einfach ist es dann doch nicht
Dafür gibt es keine Gesetzte!!!
JugendArbeitsschutzGesetz !
Deswegen der Spruch = LEHRJAHRE SIND KEINE HERRENJAHRE!!!!
Das ist Polemik und wird nicht intelligenter wenn man es 20 mal wiederholt.
Ja - darf er :)
sei doch froh, dass er eine Ausbildung hat, anstatt nur zu meckern??
Ist so nicht richtig , 2 Stunden Fahrzeit sind zumutbar .
Warum lässt er sich nicht vom Kollegen mitnehmen ?
ich sehe das, wie der betrieb, ganz normaler vorgang
Ja und morgen ist die Baustelle 150 Kilometer weg oder in Spanien und da soll er dann wohl auch hinkommen?
Ganz genau! Jeden morgen mit dem Bus nach Spanien! Überprüfe mal Deine Einstellung............
Ja und morgen ist die Baustelle 150 Kilometer weg oder in Spanien und da soll er dann wohl auch hinkommen?
mal schön die Kirche im Dorf lassen - hätte was wäre wenn bringt dir hier nichts
Das soll Dir die Augen öffnen. Wenn ein Azubi 5 Stunden pro Tag Fahrzeit tragen muss und dann noch 10 Stunden dort arbeiten soll (1 Stunde Pause), dann kann das wohl kaum rechtens sein.
Das ist das Gleiche. Es soll nur die Argumentationen verdeutlichen. Irgendwo muss es eine Grenze geben und wo und wie ist diese definiert. Das ist die Frage
diese grenze ist nicht definiert
Mal aus den Arbeitsanweisungen der AfA...
Zumutbar für Arbeitnehmer sind:
- Fahrtzeiten bis zu 2,5 Stunden einfach
- Entfernungen bis zu 200 Kilometer
Aber sicherlich nicht bei minderjährigen Azubis.
Wobei die Zeit welche man braucht dann eventuell auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.
Ist der Weg zur Arbeitsstätte 30 Minuten lang, aber der zur Baustelle 60 Minuten, werden hier 30 Minuten angerechnet.
gegen welche?????