Eine Woche bis 18 Uhr bleiben.Als Strafarbeit , darf mein Chef das.?
Also mein Chef ist der Meinung alle Azubis die ganze Woche 1 Stunde nach Feierabend länger da zu lassen weil die Tonne montags nicht rausgestellt wurde,
Unter den Azubis sind die meisten Minderjährig und er wird nix bezahlt, Urlaub etc
11 Antworten
Egal ob ein Azubi minderjährig ist oder nicht, das darf der Chef ganz bestimmt nicht.
Azubis sollen sowieso nur in absoluten Ausnahmen Überstunden machen und die sollten als Freizeitausgleich wieder gegeben werden, Überstunden als Strafe und dann noch ohne Ausgleich sind nicht erlaubt.
Nein, darf er nicht. Er darf Euch allen aber eine Abmahnung erteilen!
Er darf Euch allen aber eine Abmahnung erteilen!
so als Kollektivstrafe und Sippenhaft.
Da müsste er schon jedem Einzelnen den Auftrag erteilt, die (Müll?)Tonne auf die Straße zu stellen. Hat er das mit der Tonne "nur so gesagt" hat niemand den Auftrag, also gibt es auch keine Abmahnung.
Ich denke ihr solltet den Betrieb überprüfen lassen. Euer Chef legt sich das Gesetz anscheinend aus wie er es für richtig hält und nicht wie es ist.
Nein darf er nicht.
Aber er kann euch dafür alle abmahnen und während der Arbeitszeit irgendeine Strafaufgabe aufbrummen
Relativ einfach nach geltendem Jugendschutzgesetz dürfen minderjährige maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. "Überstunden als Strafe sind garantiert nicht zulässig.