Dürfen Azubis durch Fehler entstandene Kosten berechnet werden?
Hallo, Mein Problem ist folgendes: Ich bin Azubi zum Berufskraftfshrer (LKW) und habe ab und an vergessen Paletten zu tauschen. Die Kosten für die fehlenden Paletten hat mein Chef nun mit berechnet und vom Gehalt abgezogen. Ist dies aufgrund dessen das ich Azubi bin und noch lerne überhaupt rechtens?
Gruß olli
8 Antworten
Die Frage ist wie Oft sie darauf hingewiesen wurden und wie sie reagiert haben ,
Nach dem ertsen malö sicherlich nicht , nach dem zweiten wird es schon heikel
irgendwann macht Ihr Chef ernst , da hilft auch nicht mehr die Ausrede Azubi
Ist dies aufgrund dessen das ich Azubi bin und noch lerne überhaupt rechtens?
Ja. Gerade weil du lernst: Lernen heißt behalten, nicht ab und zu vergessen :-O
IMHO ist der Palettentausch als Berufskraftfahrern elementar und leicht zu kapieren: Die verschenkt man nicht an Kunden und kauft sich gebrauchte für den nächsten Auftrag.
Demnach ist dir spätestens durch Unterweisung, Übung und Kontrolle bekannt, dass du stets die gelieferten Paletten gegen leere tauschen musst, das verpennst du ja nicht zum ersten Mal.
Beim ersten Mal mag man noch auf mittlere Fahrlässigkeit und anteilige Haftung eines minderauffassungsbegabtem Azubi erkennen. Ab dem zweiten Mal gilt grobe Fahrlässigkeit, also Alleinhaftung des Arbeitnehmers.
Allerdings nur insoweit, wie es den Einkünften des Haftenden entspricht: Dir muss genug oberhalb deiner Pfändungsfreigrenze bleiben, um wohnen und essen zu können. Da dürfte Ratenzahlung des Schadens i. H. v. 10% über ein gutes Dreivierteljahr angemesen sein.
G imager761
Auszubildende müssen die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. Allerdings muss auch die besondere Rolle des Lehrlings beachtet werden: Lehrlinge dürfen vom Ausbilder nur mit Aufgaben betraut werden, die ihr Können nicht übersteigen. Fehler kommen bei Azubis vor, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Normalerweise sollte immer ein Ausbilder in der Nähe sein, der deine Fehler erkennt und korrigiert. Falls ein Lehrling durch einen Fehler am Ausbildungsplatz einen Schaden anrichtet, gilt laut eines Grundsatzurteils des BAG folgendes:
Bei grober Fahrlässigkeit musst der Azubi zahlen.Bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen dem Azubi und dem Ausbilder geteilt.Bei leichter Fahrlässigkeit musst der Azubi nicht zahlen.
Ob der Azubi zahlen muss oder nicht hängt also vom Grad der Fahrlässigkeit ab und ist in vielen Fällen vom Laien schwer zu beurteilen, da viele Aspekte berücksichtigt werden müssen. Der Schaden darf dem Azubi nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden. Er muss ihm gesondert in Rechnung gestellt werden!
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis
und habe ab und an
Also nicht nur einmal. :-)
Da kann ich den Chef verstehen und andere User haben Dir Links schon schrieben in denen statt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Sehe es als Lehrgeld an und in Zukunft darauf achten, dass solche Fehler nicht mehr passieren.
Was hat er denn für eine Palette berechnet?
- Einfache Fahrlässigkeit --> Arbeitgeberhaftung
- Mittlere Fahrlässigkeit --> anteilige Artbeitnehmerhaftung
- Grobe Fahrlässigkeit --> Arbeitnehmerhaftung
- Vorsatz --> Arbeitnehmerhaftung.