Chef erlaubt nicht zur Berufsschule zu gehen - rechtliche Grundlage
Hallo,
wie und in welchen Fällen darf ein Chef dem Azubi verbieten zur Schule zu gehen und im Betrieb zu bleiben?
Es heißt oft "In Notfällen". Wie definieren sich diese?
Gerne mit Link zu entsprechenden Fällen und Gesetzen.
Danke
6 Antworten
wie und in welchen Fällen darf ein Chef dem Azubi verbieten zur Schule zu gehen und im Betrieb zu bleiben?
Gar nicht.
Lies mal dazu (oder gib es besser mal Deinem Chef zum lesen) § 14 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Da steht im Abs. 1 unter Punkt 4.: "Ausbildende haben Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, sowie solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und dies durchzusehen."
Im § 15 BBiG liest man: "Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen."
Dein Chef hat Dir nicht zu verbieten dass Du zur Berufsschule gehst sondern, im Gegenteil, sicherzustellen und zu überwachen dass Du das tust. Was sollen denn das für "Notfälle" sein, die vor dem Berufsschulunterricht kommen? Ein Märchen Deines Ausbilders? Kann ein Betrieb so abhängig von einem Azubi sein, dass im Betrieb alles zusammenbricht wenn dieser zum vorgeschriebenen Unterricht geht? Wohl kaum.
für einen Azubi gibts keine Notfälle. Berufschule ist Pflicht.
Deine Firma hat dich aber für die Berufsschule frei zu stellen. Von irgendwelchen Ausnahmen habe ich noch nie gehört.
Immerhin lernst du ja den Theorieteil deiner Gesellenprüfung in der Berufsschule!
Und wenn du nur einen Tag in der Woche Berufsschule hast, hast du danach auch frei und musst nicht mehr anschließend in den Betrieb.
Im Zweifelsfall frag mal bei der entsprechenden Kammer nach, also IHK oder Handwerkskammer.
Und wenn du nur einen Tag in der Woche Berufsschule hast, hast du danach auch frei und musst nicht mehr anschließend in den Betrieb.
Das hingegen gilt nur für Jugendliche. Ab 18 kann der Ausbilder verlangen, dass der Azubi nach der Schule noch in den Betrieb kommt.
an sich gar nicht. höchstens bei einem ganz akuten Notfall. Also wenn du z.B. in einem klinischen Bereich tätig bist und dann ein Schwerverletzter reinkommt und er dringend versorgt werden muß und du eigentlich genau in dem Moment weg mußt, kann es der Arbeitgeber da verlangen. Aber so etwas muß dann wirklich eine Ausnahme bleiben. Reiner Personalmangel oder so ist kein Notfall. Und wenn so etwas häufiger vorkommt und er doch weiß, daß du zur Berufsschule mußt, muß er den Dienstplan so gestalten, daß schon jemand da ist, der das übernimmt, so daß du gar nicht mehr in de Verlegenheit kommst, dringend gebraucht zu werden. Du bist Azubi und hast als solche die Verpflichtung, an bestimmten Tagen in der Berufsschule zu erscheinen und an den anderen Tagen zur Arbeit zu gehen. Und das muß dein Chef generell so akzeptieren. Ich habe jetzt zweifel, daß es so im Gesetz steht. Fakt ist einfach, du hast einen Vertrag für ein Ausbildungsverhältnis abgeschlossen. Und zur Ausbildung gehört auch der Besuch der Berufsschule.
Schau mal nach Berufsschulpflicht, da gibt´s so einiges. Der Chef muss dich für den Unterricht freistellen. Unter Notfall könnte man als Montagearbeiten an einem entfernteren Ort definieren; darf aber keine Regel sein. Wie willst du ohne Unterricht die Prüfung bestehen? Melde es mal der Innung, es gibt für den Chef ernste Probleme, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.