Als Azubi ganz alleine im Betrieb?

6 Antworten

Ups, hab ein "nicht" zu viel. Es sollte heißen: Meine Frage ist , ob es gesetzlich in Ordnung ist seinen Azubi ganz alleine ohne Hilfe oder Ansprechperson im Büro zulassen?

vogerlsalat  22.08.2014, 11:17

Ui, das hab ich jetzt erst gelesen, leider kann ich dir das nicht beantworten.

Wenn du zuviel Arbeit hast musst du lernen zu entscheiden was wichtig ist und was später gemacht werden kann. Also, alles was ganz wichtig ist wird sofort erledigt, alles was mittelwichtig ist, kommt auf einen Stoß und wird nach und nach abgearbeitet. Sachen die auch später erledigt werden können kommen auf einen 2. Stoß der erst dann abgearbeitet wird wenn Stoß 1 weg ist oder wenn der Chef wieder da ist.

Claaraa 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 11:15

Es geht nicht darum ob ich entscheiden kann was wichtig ist und was nicht. Wie gesagt, ich kann selbstständig arbeiten. Meine Frage war in wie weit es gesetzlich in Ordnung ist seinen Azubi alleine zu lassen.

vogerlsalat  22.08.2014, 11:18
@Claaraa

Ja, das hast du im Nachhinein erst ausgebessert, zuerst stand da, dass du das nicht wissen willst. Deshalb diese Antwort von mir.

Claaraa 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 11:19
@vogerlsalat

Achso, dann trotzdem vielen Dank für deine Antwort und deine Mühe :)

vogerlsalat  22.08.2014, 11:20
@Claaraa

Gerne, ansogst denke ich, dass die Antwort von ralosaviv stimmt.

Nein, das darf Dein Chef natürlich nicht. Ein Azubi darf nicht alleine gelassen werden, sondern muß ausgebildet werden. Dies muß nicht der Chef oder ein geprüfter Ausbilder machen. Der Chef kann dies auch an einen geeigneten Mitarbeiter übertragen. Das bedeutet, daß der Chef jemanden einstellen müßte, damit dieser während seiner Abwesenheit den Azubi ausbildet. Wie schon ralosviv schreibt, kann er schwer Ärger mit der IHK bekommen.

Einerseits ist es ein Zeichen großen Vertrauens deines Chefs in dich. Andererseits entspricht sein Verhalten nicht den Ausbildungsregeln.

Es ist nun an dir, ob du vollends so weitermachen willst, oder dich bei der IHK bzw. der für dich zuständigen "Kammer" erkundigen willst, was nach den Regeln definitiv erlaubt ist und was nicht. Danach ist es an dir, ob du mit deinem Chef ein ernsthaftes Gespräch führen willst, um deiner Überforderung Ausdruck zu geben und dich zu wehren. Nur du allein kannst es abwägen, was für dich die richtige Vorgehensweise ist.

Wie wird die Sicherstellung der Hilfeleistung (Bsp. Erste Hilfe) bei Unfällen oder Schadensfällen gewährleistet? Wende Dich mal an die Handwerkskammer (HWK) bzw. Industrie- und Handelskammer (IHK).