Wohnung anmieten, Kaution und Genossenschaftsanteile zahlen?
Ich möchte mir eine neue Wohnung mieten, habe mir dies bezüglich schon eine ins Auge gefasst, aber ich soll Genossenschaftsanteile kaufen sowie Kaution bezahlen.
Da ich mich in die Genossenschaft einkaufe, gehört zum Teil die Wohnung auch mir, das bedeutet dann ja, ich zahle Kaution an mich damit die Wohnung wgegen mir durch mich geschützt ist. Blödsinn also...
Ist das überhaupt erlaubt ?
4 Antworten
Die meisten Genossenschaften verzichten auf Kaiution, da durch den Genossenschaftsanteil ja schon in gewisser Weise Sicherheiten hinterlegt sind.
Nicht alle Genossenschaften verfahren so. Es ist durchaus üblich, dass Genossenschaften zusätzlich Kautionen verlangen. Warum und Wieso, würde hier den Rahmen sprengen. Aber eins von vielen Beispielen:
Ein Mieter (Genosse der Genossenschaft = Anteilseigner der Genossenschaft) zahlt bei Eintritt seinen Genossenschaftsanteil und Miete. Nach gewisser Zeit stellt er die Zahlung der Miete ein. Mahnverfahren, evtl. Vollstreckungen, Räumungsklage etc.
Diese Kosten plus ausstehende Mieten werden durch die Genossenschaftsanteile nicht gedeckt. Zudem werden dadurch die Dividenden der anderen Genossen negativ beeinflusst.
also ich hab bisher nur gehört das man entweder genossenschaftsanteile kauft oder kaution bezahlt, komische sache. aber eine kaution bekommst du bei auszug ja eh wieder, und so wie ich das kenne, den genossenschaftsanteil auch (abzüglich 1% des wertes pro jahr mietdauer, so war es zumindest in österreich). ich würd aber eher weiter schauen und eine wohnung ins auge fassen, wo nur eins von beiden verlangt wird. wohnungsbaugesellschaften sind eigentlich immer recht seriös und fix.
Das ist vollkommen legal. Ich habe auch anstelle der Kaution einen Anteil an der Genossenschaft erworben. Je nach Größe der Wohnung muss man entsprechende Anteile an der Genossenschaft "erwerben" - so zumindest lt. meinem Mietvertrag.
Du hast durchaus Rechte, dass die Wohnung zu einem kleinen Teil dir ist, aber Eigentümer bleibt der Verwalter der Genossenschaft. Zumal du durch die Genossenschaftsanteile im Folgejahr bei einem positiven betriebsergebnis eine minimal Ausschüttung erhalten kannst. Das ist halt der Vorteilm einer Genossenschaft, du kannst dadurch ein paar Euro wieder erwerben (muss man aber bei der Steuererklärung wieder mitangeben als Einkünfte aus Dividenden).
What? Beides? OK, das habe ich wohl überlesen im Eifer des gefechts. my bad! ;-)
Also das klingt schon verdächtig. Entweder zahlst du eine Kaution oder Genossenschaftsanteile anstelle einer kaution. In deinem Falle hört sich das nach Abzocke an.
Woher Deine Einschätzung, dass das Abzocke sein soll?
Ich wohne auch in einer Genossenschaftswohnung und musste Anteile zahlen. Nun gehört mir zwar nicht nur ein Teil der Wohnung sondern ein Teil der gesamten Wohnungen. Also vergiss es. In der Regel werden auf die Anteile Dividenden gezahlt. Das ist natürlich von Vorteil. Aber nun zu Deiner Frage: Eine Kaution musste ich nicht zahlen, kenne das auch von anderen Genossenschaften nicht.
Ja, du schreibst anstelle, ich soll aber beides zahlen.