Direktionsrecht BAT-KF?

3 Antworten

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Hat die Freundin den Dienstplan?

Ist ein Dienst-, Schicht-, Arbeitsplan erst einmal bekannt, ist er verbindlich und kann einseitig nicht mehr geändert werden. Da ändert auch das "Direktionsrecht" nichts dran.

Ist der Vorgesetzte der AG oder "nur" ihr Vorgesetzter? Wenn es einen Betriebsrat gibt, soll sie dort mal hin. Der Betriebsrat hat ja den ursprünglichen Dienstplan dann schon genehmigt und Änderungen dürfen dann sowieso nicht mehr vom AG vorgenommen werden, da auch diese mitbestimmungspflichtig sind.

Du schreibst ja, dass kein Notfall vorliegt. Wenn der AG also nicht beweisen kann, dass z.B. ohne Deine Freundin eine Katastrophe ausbricht, kann er sich sein "Direktionsrecht" an den Hut stecken. Er hat schon bekannt gegeben wie gearbeitet werden soll und damit sein Weisungsrecht ausgeübt.

Maya39 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 13:44

Danke schön.

Hexle2  20.12.2016, 13:46
@Maya39

Bitte, gerne.

Hexle2  18.07.2017, 05:03
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

BAT KF hat meines Wissens  nur noch einen ziemlich eingeschränkten Geltungsbereich. Hierzu zählen unter anderem Pflegekräfte in kirchliche Krankenhäuser. Wenn ich mich nicht irre, ist dort unter anderem auch geregelt, dass die MA nach Möglichkeit am 24. und am 31. vom Dienst freizustellen sind. 

Alle anderen Geltungsbereiche des KF schließe ich für die Feiertage mal weitestgehend aus.

Sollte also im Umkehrschluss der Stationsleitung auch nur eine Krankmeldung bis zum 24. vorliegen, kann der Vorgesetzte bereits eine dienstliche Notwendigkeit nachweisen.  Ob meine Theorie auf deine Freundin zutrifft, muss sie selbst beurteilen. 

Der Fall mit der Epidemie passt nur, wenn die Stationleitung heute beschließt anstatt der ursprünglich geplanten  3 MA lieber 7 einzuplanen. ( Beispiel) 

Maya39 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 15:03

Danke für die Antwort,aber so ist es nicht.Wer soll den sonst im Krankenhaus/Altenheim die Patienten versorgen?Habe mich persönlich vorher bei verdi erkundigt,der Diensplan ist verpflichtend und der AG darf nicht ohne Einverständnis von MA seine freie Tage verplanen.

kabbes69  20.12.2016, 15:37
@Maya39

Das erste habe ich mich auch gefragt ;-) . Deine Freundin muss sich dann die möglichen Konsequenzen eines "Aufmüpfens" überlegen. Von uns weiß ich, dass diese Kollegen einen "Stern" an die Personalakte bekommen und der bedeutet nix gutes. Ich persönlich würde hier selbst meiner besten Freundin keinen Rat geben, da  man als Außenstehender nie alle Aspekte kennt. 

wieso ist sie "verzweifelt"? - sie bekommt dafür ja einen ausgleich.

sie soll in ihren AV schauen, den wir nicht kennen

Maya39 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 13:37

Nun,sie hat Weihnachten verplant und fährt zu Familie,ihre Mutter ist sehr krank und es werden warscheinlich ihre letzten Weihnachten...Ob sie dafür Ausgleich bekommt war nicht die Frage!

Reviewer  20.12.2016, 13:38
@Maya39

zum 2. - und letzten mal : sie soll in ihren AV schauen, den wir nicht kennen

Maya39 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 13:41
@Reviewer

Da steht nichts von Arbeit auf Abruf oder Direktionsrecht...