Potenzieller Vermieter ruft meinen Arbeitgeber an?
Hallo!
Ich befinde mich aktuell auf Wohnungssuche und habe auf verlangen einiger potenzieller Vermiter meinen Arbeitsvertrag zur Selbstauskunft vorgelegt. Jetzt hat mich mein Vorgesetzter heute auf der Arbeit angesprochen, wieso jetzt irgendwelche Leute bei ihm anrufen und sich nach mir erkundigen. Das war wohl einer der Vermiter die mein Arbeitsverhältnisse bestätigen wollten!? Er wusste nichtmal genau den Namen von denen die Anriefen und nicht auf deren Fragen geantwortet. ich habe mich bei so vielen Wohnungen beworben, dass ich nichtmal genau sagen kann wer von den Vermietern das sein kann. Ich habe schon angst, dass das so für eine Weile weitergeht und mein Arbeitgeber von den Vermietern und irgendwann dadurch auch von mir genervt ist und mich raus schmeißt.
Ist das normal bei Vermietern und dürfen die das überhaupt?
5 Antworten
Es gibt kein Verbot für einen potenziellen Vermieter zum Telefon zu greifen und deinen AG an zu rufen. Dein AG muss aber aus Gründen des Datenschutzes die Auskunft verweigern und auflegen.
Ich finde es asozial von den Vermietern. So, als würden sie dir nicht glauben, dass du dort arbeitest (trotz Arbeitsvertrag) oder sie wollen den Chef zu persönlichen Eigenschaften über dich ausfragen.
Bei so einem Vermieter möchte ich nicht wohnen. Vielleicht spioniert er dich auch aus, wenn du arbeiten bist und geht in deine Wohnung usw. Ich weiß nicht, wie man das verhindern kann, denn meistens muss man die Gehaltsabrechnungen vorlegen und da sieht man ja den Namen des Arbeitgebers und die Telefonnummer kann dann jeder selbst rausfinden.
Ich denke, so lange du die Gehaltsabrechnungen vorlegst, musst du damit rechnen und dein Chef merkt sich wahrscheinlich nicht die Namen, wer da angerufen hat.
Wenn Du denen das erlaubst, dann dürfen die das.
Als Arbeitgeber würde ich mich aber weigern, da Auskünfte zu erteilen.
Was geht denn einem Vermieter mein Arbeitsvertrag an? Ein Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate ist ja ok und auch gängige Praxis! Aber mein AV? Absolutes NoGo!
Und, was hat Dein Arbeitgeber geantwortet?
Fragen darf man immer alles.
Nur Antworten darf der AG ihm nicht geben.
Wenn du ihnen die Erlaubtnis erteilst, dann können sie das machen. Allerdings bringt ihnen das nichts, weil der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen keine Infos zu dir rausgeben darf.
Nichts verbietet ihnen dort anzurufen.
Niemand hat mich gefragt. Ich habe nur den Arbeitsvertrag vorgelegt.