Garagentor wir täglich uriniert - wie kann ich mich als Frau währen
Lieber Leser, Für Dich ist das vielleicht Lustig und eine Bagatelle für mich mittlerweile lästig und nervig.
Das Problem: seid mehr als zwei Jahren pinkelt ständig ein unbekannte mein Garagentor. Mittlerweile ist das Täglich (gestern der 5-te Tag hintereinander) Es stinkt nach Urin und mittlerweile der Stahlrahmen der das Schloss hält ist stark verrostet. Der "pinkelschwein" pinkelt genau den Griff mit dem Schloss. Um mein Auto in die Garage zu fahren, muss ich täglich in die Pinkelpfütze treten und den Schloss mit dem Drehknopf anfassen. Das ist eklig. Wenn mein Auto nicht in der Garage steht, wird es zerkratzt. Zwei vorsätzliche tiefe lange Kratze sind mittlerweile dran. Ich war bei der Polizei, aber die sagten, dass ich gegen das pinkeln nichts machen kann. Das wäre so, als wenn jemand die Gießkanne nehmen wurde und das Tor mit Wasser begießen wurde. Da kann man nichts machen, und kein Gericht wird eine Klage erheben. Nur wegen die Kratze am Auto kann ich Anzeige gegen unbekannt machen, aber meistens kommt da nichts dabei raus. Ist man da wirklich machtlos? kann man sich nicht wehren? Muss ich das wirklich akzeptieren??? Und der Rostschaden der bald Fällig wird, weil die Garagentor sich nicht mehr sperren lässt (bröselig durch Verrostung) muss ich aus meiner eigenen Tasche bezahlen? (Ich wohne zur Miete) Gibt es irgend einen Weg wie ich mich währen kann? Filmen darf ich auch nicht, da es Verletzung der Privatsphäre ist. Aber pinkeln darf man??? Ich will niemanden beobachten, ich will nur den Schuldigen stellen und dass er eine satte Busgeld-Straffe bekommt und damit endlich aufhört. Ich habe zwar keine beweise, dass er mein Auto zerkratzt hat, aber ich will auch mein Auto draußen vor dem Haus unangetastet stehen lassen. Ich will einfach in Ruhe gelassen werden. Gibt es da irgend einen Weg????
Über einen Guten Rat wurde ich mich sehr freuen. Grüße
6 Antworten
Ich bin der Auffassung, daß Dir die Polizisten Unsinn erzählt haben. Pinkeln ist kein Regen oder Begießen mit der Gießkanne. Da das Garagenschloß bereits rostet, handelt es sich m.E. einwandfrei um Sachbeschädigung.
Im übrigen darfst Du Deine Garage ohne weiteres filmen oder fotografieren. Wenn da "zufällig" einer mit aufs Bild kommt, hat das überhaupt nichts mit Verletzung dessen Privatsphäre zu tun.
Ob Du den Pi...ser dadurch loswirst, ist fraglich. Du hast nicht zufällig einen jähzornigen Verwandten oder Bekannten (männlich, von kräftigem Körperbau)?
Für Schäden an der Garage, sofern sie zur Mitsache gehört (und dafür Miete gezahlt wird), ist der Vermieter zuständig.
Natürlich könntest Du Dich auf die Lauer legen und filmen (oder einen detektiv beauftragen), er greift ja auch in Deine Privatsphäre ein, und das offensichtlich mit Absicht. Wenn das geht, reicht es eventuell, Licht zu installieren, mit Bewegungsmelder.
Stimmt, Anzeigen gegen unbekannt gehen meist ins Leere.
So ein irrer,
ganz ehrlich einfach mal eine video überwachungskamera installieren. Von wegen filmen darf man nicht -.-
Ich würde mir an die Garage eine "FAKE-Kamera mit blinklicht" montieren. Sowas gibts recht günstig (sieht täuschend echt aus mit Kabelführung in die Wand (man muss nichts bohren, sieht nur so aus)) und dann blinkt die Kamera über eine Batterie. wenn du dann die Kamera in Richtung Tor neigst (kann man verstellen), dann wird dir da keiner mehr hinpinkeln, weil du könntest ja Beweise haben zwecks Anzeige und so.
Kostenpunkt 30-50 Euro.
Ich würd lieber eine unscheinbare echte Kamera hinbauen, die auf Bewegungen reagiert und alles speichert, damit man sieht, wer der Übeltäter ist und ihm die Kratzer in Rechnung stellen kann.
Ich bin auch ziemlich sicher, dass ein Gericht bestimmt ein Gesetz finden wird, was eine Strafe für das anpinkeln festlegt. Wär ja gelacht, wenn jeder Wildpinkler bestraft wird, weil er gegen nen Baum pinkelt, aber regelmäßiges pinkeln gegen einen Garagengriff plötzlich erlaubt ist.
setz die polizei darauf and und das diese bitte mal einen oder 2 tage darauf achten möchten und das du eine anzeige gegen bis dahin undbekannt erheben möchtest