Dienstlich genutzte Garage von der Steuer ansetzen?
Mein Mann ist im Außendienst für eine Werkzeugfirma tätig. Somit wird unsere Garage auch für dienstliche Zwecke, sei es Firmenwagen abstellen oder Werkzeug lagern, genutzt. Kann man das bei der Steuererklärung irgendwo angeben ?
8 Antworten
Die Garage wird ja von uns auch privat mitgenutzt. Ich dachte, es gibt da auch einen Pauschbetrag, wie man ihn beim häuslichen Büro angeben kann. Zu wie vielen Teilen es jetzt eine private und eine dienstliche Nutzung ist, ist kann man schlecht ermitteln, weil die Werkzeuglagerzeiten und Mengen sehr wechseln.
Ja das kann man angeben. Es gehört zu den Werbungskosten. Du musst der Garage einen Mietwert zuordnen, und diesen dann veranschlagen.
ist nicht so einfach. man muss es genau nachweisen können, denn man wird trotz der dienstlichen nutzung die private nutzung (§ 12 EStG: nichtabziehbare Lebenshaltungskosten) vorwerfen. einfach nachfragen. aber die machen auch teilweise eine lohnsteueraußenprüfung. wenn die interesse haben, bei euch das durchzuziehen, kann man es sehen
Die dienstliche Nutzung des Firmenwagens wird von seinem Arbeitgeber geregelt. Damit hat das Finanzamt nichts zu tun. Da könnte ihr nur beim Arbeitgeber anfragen. Wenn er den Firmenwagen auch privat nutzen kann, werden ihm 1% des Listenpreises des Wagens (pro Monat) als geldwerter Vorteil, dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Dann müßte man überhaupt erstmal den Anteil ermitteln, der auf die dienstliche Nutzung entfällt. Warum zahlt sein Chef ihm nicht einen Zuschuß, davon hättet Ihr wesentlich mehr.
So zahlungsfreudig ist der Chef leider nicht.