Muss ich bei einer gelöschten Steuernummer selbst tätig werden und wieder Erklärungen abgeben?
Hallo Community,
die Steuernummer meiner Großeltern wurde vor einigen Jahren gelöscht, weil die Renteneinkünfte auf absehbare Zeit nicht hoch genug waren, sodass Steuern anfielen. Jetzt habe ich da mal für 2016 drüber geschaut und gesehen, dass die Renten in den vergangenen Jahren doch erheblich höher geworden sind. Nach meiner Berechnung mit dem Elster-Online Einkommensteuer Programm habe ich errechnet, dass meine Großeltern ca. 90 Euro an Steuern nachzahlen müssten, sofern ich alles richtig eingegeben habe. 2015 würde noch keine Steuer anfallen.
Muss ich bzw müssen meine Großeltern jetzt selbst tätig werden und eine Steuererklärung abgeben? Oder meldet sich dann hierbei das Finanzamt? Könnt ihr mir da helfen?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Hallo PartyPnyx,
Sie schreiben:
Muss ich bei einer gelöschten Steuernummer selbst tätig werden und wieder Erklärungen abgeben?
Antwort:
Wenn sich an der steuerlichen Situation etwas nachhaltig geändert hat, bzw. wenn Freibeträge überschritten werden, ist man logischerweise verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen!
Das Finanzamt erhält zwar früher oder später seitens der DRV Kenntnis, aber um Verspätungszuschläge zu vermeiden, sollte man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, das geht in den meisten Fällen problemlos!
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Einkommenssteuerpflicht!
In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle.
Er ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist.
Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Für die Berechnung des „Rentenfreibetrags“ wird die Jahresbruttorente zugrunde gelegt. Wenn Sie am 31. Dezember 2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.
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Ob in Ihrem speziellen Fall die zulässigen Freibeträge tatsächlich überschritten worden sind, sollten Sie ganz einfach und unkompliziert mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrem Finanzamt klären, dann sind Sie auf der sicheren Seite und müßen keine Repräsalien fürchten!
Da genügt in der Regel eine Anfrage per E-Mail mit Angabe der ehemaligen Steuernummer + SteuerID, den aktuellen Rentenbescheid per E-Mail-Anhang beifügen und in der Regel erhalten Sie dann eine unbürokratische Rückantwort!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Gesetzlich sind Ihre Großeltern verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Das Finanzamt kann sich melden, muss aber nicht so sein. Allerdings kann es sein, dass sich das Finanzamt erst in einigen Jahren meldet und rückwirkend Steuererklärungen anfordert.
Die gelöschte Steuernummer ist unerheblich. Sie können jedoch die Steuererklärungen unter der gelöschten Steuernummer abgeben. Dies hilft dem Finanzamt bei der Zuordnung.
Würde da einfach die Füße stillhalten und halt im Hinterkopf behalten, dass notfalls irgendwann eine Nachzahlung fällig wird.
Ich will aber nicht, dass es dann heißt, dass meine Großeltern Steuern hinterzogen haben (auch wenn es jetzt nicht so viel ist, aber man weiß ja wie der Staat so ist, wenn es um Geld geht) und ich deswegen der Sündenbock bin, weil ich denen das geraten habe.
1. Keine Antwort auf die Frage.
2. Zinsen beim FA betragen 6%.
3. Der Ratschlag ist nicht gut, da die Nachzahlung nicht notfalls sondern sicher fällig wird.