Kann ich Fahrten mit einem mit Werbung belebten Auto als Kundenaquiese in der EÜR geltend machen?
Ich stehe mal wieder kurz vor der Steuererklärung. Ich bin freiberuflich tätig und habe mein PKW privat versichert. Da ich es bisher privat mehr genutzt habe. Da ich bisher kein Fahrtenbuch geführt habe, hatte ich das Auto bei der Steuererklärung bisher komplett rausgelassen. Letztes Jahr habe ich es aber mit meiner Werbung bekleben lassen und mir wurde gesagt, wenn ich mit einem mit Werbung belebten Auto fahre, dann kann ich jede Fahrt als Kundenaquiese abrechnen.
Kann ich aufgrund der Werbung die Fahrten als Kundenaquiese geltend machen und in der EÜR angeben, obwohl ich das Auto privat versichert habe? Also quasi die Spritkosten komplett angeben ohne ein Fahrtenbuch zu führen?
Liebe Grüße und Danke!
4 Antworten
Hallo,
nein,ohne Fahrtenbuch geht das nicht.Und die Werbung als solche kannst du auch nicht absetzen, da der Pkw ja bei Angabe in der Steuererklärung als Firmenwagen gilt.
Du kannst nur die Kilometer für dienstliche Fahrten und die anteiligen Kosten geltend machen aber eben nur mit Fahrtenbuch.
Wie es bei Dir genau ist kann ich Dir nicht sagen, lediglich meinen Fall kann ich Dir erzählen.
Dem Finanzamt ist es egal was es für ein Fahrzeug ist. Es ist nur wichtig ob Du es als Firmenwagen geltend machst oder nicht.
Wenn ich geschäftlich mit meinem privat PKW fahre, dann hole ich mir 30 Cent pro Kilometer zurück. Dies geschieht in meiner monatlichen Buchführung durch den Steuerberater. Damit ist dann alles abgegolten ( Versicherung, Sprit, Reparatur und und und ). Natürlich muss ich über diese Fahrten Buch führen. Wann, warum, welcher Weg zu welchem Kunden )
Mein Firmenwagen ist ein Geschäftsfahrzeug und läuft komplett über die Firma inkl. 1% Regelung für die Privatnutzung.
Das bedeutet das alle Kosten komplett über die Firma laufen ( auch die Kosten für die Werbeanbringung ), ich aber den Wagen auch privat nutze. Dafür eben den 1% vom Bruttolistenpreis "zahle"
Da ich Deinen Job und auch die Firma nicht kenne, empfehle ich Dir Dich an einen Steuerberater zu wenden.
Ich denke dort bist Du gut aufgehoben.
Daher haben ich " " benutzt !
kann ich mir nicht vorstellen.
hast du etwaige Km deiner Fa. in Rechnung gestellt
"hast du etwaige Km deiner Fa. in Rechnung gestellt"
wie soll er sich selber eine Rechnung stellen????
wo steht, dass er zu Kunden gefahren ist???
freiberuflich - von irgendjemand hat er Aufträge und muss bestimmt auch hinundwieder zum Kunden fahren. Nicht alles kann telefonisch oder Email geklärt werden
Nur wenn du ein Fahrtenbuch führst und die privaten und die geschäftlich gefahrenen Kilometer einträgst. Das Finanzamt möchte zuerst einschätzen zu wie viel Prozent du dein Fahrzeug geschäftlich und privat nutzt. Nutzt du das Fahrzeug überwiegend geschäftlich, darfst du die tatsächlich angefallenen Kosten anteilig der Firma zuordnen. Also Tankrechnungen, Autowäsche, Reparaturrechnungen usw. aufheben.
Weder bekommt man Geld vom Finanzamt für die betrieblich gefahrenen Kilometer, noch muss man für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs 1 % des Bruttolistenpreises zahlen.
Diese Beträge mindern bzw. erhöhen lediglich das zu versteuernde Einkommen.