Firmen-Notebook (ver)kaufen?

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Wenn die Software durch das Unternehmen lizensiert wurde, werden die davon gar nicht begeistert sein und der Entwickler auch nicht. Es ist zu empfehlen, einen Clean Install durchzuführen, um diesbezügliche Probleme zu vermeiden.

Das Notebook darf natürlich verkauft werden, der Selbstständige darf hierüber in seinem Unternehmen natürlich entscheiden.

Minihawk  06.06.2018, 06:54

Wenn man selbstständig ist, so macht man das meist, um kein Unternehmen zu akzeptieren, das für einen agiert. Also ist es eher unwahrscheinlich, dass die Lizenzen durch Dritte erworben wurden.

TechnologKing72  06.06.2018, 15:17
@Minihawk

Aber rechtlich ist der Lizenznehmer die Personengesellschaft. Es sei denn, man war rechtlich wirklich als Einzelunternehmer ausgestattet. Unabhängig davon ist die Übertragung von Lizenzen unter Privatpersonen jeweils auch nicht gerne gesehen.

So oder so empfiehlt sich bei der Übernahme eines Geräts der Clean Install immer.

Mit den Programmen weiß ich es nicht. Aber natürlich kannst du das Notebook verkaufen. Verrechne es einfach in der Steuererklärung als Einnahme! (Du musst ja deswegen bei eBay noch lange nicht sagen, dass das Notebook aus Firmenbesitz stammt, das würde die Dinge nur unnötig kompliziert machen.)

Wenn du es verschenkst und das Notebook schon abgeschrieben ist, interessiert es das Finanzamt nicht mehr.

Nebenbei: Mein Notebook war vor ca. 2 Jahren ein Totalschaden (Mainboard defekt, und der PC-Techniker hat dann auch noch die Festplatte ausgebaut, weil da ja meine Daten drauf waren.) Habe ich für ca. EUR 20,- verkauft, obwohl auch dieses schon längst abgeschrieben war, und die Einnahme als Betriebseinnahme verbucht. ;-)

Der Besitzer kann mit seinem Eigentum machen was er will. Natürlich gibt es da auch ein paar Sachen zu beachten, wie zB die Vorgaben, ab wann etwas für den symbolischen €uro verkauft werden muss/ darf.

Und Daten sollten da gar nicht drauf sein. Weder Software, die ja auf die Firma lizensiert ist, noch Dateien, mit denen gearbeitet wurde, denn schließlich könnten die was enthalten, was niemand sonst was angeht.

Helmuthk  06.06.2018, 09:06

Ach bei Betriebsvermögen?

Führt das nicht beim Verkauf zu Betriebseinnahmen und beim Verschenken zu einem Entnahmeerlös in Höhe des Zeitwertes?

Wenn er der Käufer der Hard- und Software war, so darf er das verkaufen.
Wie er das verbucht, das hängt von Anschaffungswert ab. Ist es noch in der Buchhaltung mit einem Abschreibungswert verbucht, so muss es ausgebucht werden.

Bakaroo1976  06.06.2018, 22:15

Hoffentlich hat sich niemand "VER"bucht.

Helmuthk  06.06.2018, 09:06

Und was ist mit den Einnahmen?

Für die Firma gekauft heißt, da Notebook ist im Betriebsvermögen erfasst.Verkauf von Betriebsvermögen = Betriebseinnahme.

Verschenken = Entnahme zu Zeitwert.