die Toilette ist undicht,der Vermieter informiert,wann Frist setzen?
er behauptet es wäre ich Auftrag gegeben,aber niemand kommt.Auf nochmalige Nachfrage heißt es: wir hätten ja Gäste-WC, das könne man benutzen. Muß ich das so hinnehmen,immerhin schon 3Wochen vorbei und die Toilette im Bad wurde auch schon versehentlich benutzt, wenn auch nur Schmutzwasswe reingeschüttet wurde?
2 Antworten
Was für eine Aussage vom Vermieter,lächerlich.Ihr zahlt ja auch für jeden Raum.
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
-Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern Sie die Miete gemäß Tabelle:
www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
Joah, nach 3 Wochen kann man schonmal 'ne Frist setzen, so 2 Wochen, ansonsten die Behebung durch den Vermieter ablehnen und Ersatzvornahme ankündigen...