Abflussproblem! Fäkalien kommen aus dem Badewannenabfluss!

17 Antworten

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Ja, das lässt sich beheben.Es muss eine Abflussreinigung vom Fachmann durchgeführt werden. Wird so um 200 Euro bis 250 Euro incl. MwSt.kosten. Warum hast du die Toilettenspülung nicht beim der Wohnungsübergabe geprüft? Alle Waschbeckenarmaturen, ob etwas tropft. Es muss nicht sein, das das Problem mit der Toilette zusammenhängt, kann auch zwei versch. Ursachen haben. Sieht so aus als wäre der Vorgänger der Wohnung nicht gerade der Sauberste gewesen zu sein. Der Vermieter wird nicht drum rum kommen, dass er eine Firma beautragt, die Kosten hat er zu tragen. Jetzt am Wochenende wird er wohl niemand mehr beauftragen wollen.(Wochenendzuschlag)

chrissie1411  27.02.2010, 15:35

muß er aber, auch wenn du den Notdienst selber beauftragst, da der Vermieter nicht zu erreichen ist

NinjaNi 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 17:27
@Siam1

die Links sind auch sehr hilfreich!! Danke! :-) Ein Notfall ist es NICHT! Deswegen habe ich auch keinen Notdienst gerufen, denn ich möchte die Kosten NICHT selbst zahlen :-) Ich denke, ich habe richtig gehandelt. Ich habe dem zuständigen Mitarbeiter der Haus- und Wohnungsverwaltung das Problem auf seine Mailbox gesprochen und um dringende Behebung des "Problems" gebeten. Ich erwarte am Montag den Rückruf! Zudem habe ich auch der Haus- und Wohnungsverwaltung per e-Mail bescheid gegeben. Jetzt heißt es abwarten und die Gäste Wc Spülung NICHT mehr betätigen, denn die andere Toilette funktioniert super und das ist übers We auszuhalten! :-) Danke nochmal für die hilfreiche Antwort und Links!

NinjaNi 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 17:33
@NinjaNi

ERGÄNZUNG: Die Toilettenspülung hatte ich bei der Wohnungsbesichtigung überprüft, sie funktionierte zu diesem Zeitpunkt noch. ;-)

Siam1  28.02.2010, 07:27
@NinjaNi

Ja, im Moment ist dir Aufregung groß. Ich denke, Du hast es richtig gemacht, es es ja kein weiterer Schaden entstanden. Es ist besser nicht immer voreilig zu handeln.

du musst erst den vermieter informieren und darfst nicht einfach den klempner rufen,solange keine akute Havarie ist, sonst bleibst du eventuell auf den kosten sitzen... du setzt eine frist zur beseitigung des mangels, z.B. drei-fünf tage und kündigst eine mietminderung an, die du ab der nächsten miete selbständig vornimmst, die angemessene höhe dieser mietminderung findest du bei google in solchen listen mit vergleichstatbeständen

NinjaNi 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 15:14

kann sie bis zu 38% mindern! Aber der Vermieter wurde heute von mir informiert (Mailbox- Nachricht) und er kann denke ich erst ab Montag wenn überhaupt etwas unternehmen... Einen Klempner würde ich nicht selbst holen, das ist Sache des Vermieters!! Ist jetzt auch nicht akut, sondern es ist ja "nur" wenn ich die Spülung im Gäste Wc betätige! Die lass' ich jetzt erstmal in Ruhe... das andere Wc funktioniert ja einwandfrei! :-) Zum Glück! Meine Frage wäre halt nur, ob sich dieser Mangel auch beheben lässt??!!

pizunda  27.02.2010, 15:26
@NinjaNi

danke für die ergänzung, leider hab ich da zu wenig ahnung und kann nicht weiterhelfen :(

NinjaNi 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 15:38
@pizunda

ok, trotzdem danke für Deine Mühe! :-)

>>> ausser Verstopfung des Abflusses (WC und/oder Badewanne)

Das dürfte die Ursache sein, und zwar der gemeinsame Abfluss von beiden.

NinjaNi 
Beitragsersteller
 27.02.2010, 15:16

Ok, dann ist es auf jeden fall NICHT meine Schuld! Denn ich bin da ja noch nichtmal eingezogen, sondern habe sie heute erstmal nur geputzt!

Das hatten wir bei unserer Wohnung auch, der Abfluss war vestopft. Allerdings nicht bei uns, sondern eine Etage tiefer. Ich will nicht wissen, was bei denen aus der Dusche kam...

Am besten du rufst mal beim Vermieter oder bei eurem Hausmeister an, da muss jemand kommen der das wieder frei macht.

Der VM muss unverzüglich über das Problem verständigt werden. Er muss auch veranlassen, dass die Leitung geprüft wird. Ob es hierbei um einen Verstopfung durch Speisereste, Binden, Tempotaschentücher oder Kalkablagerungen handelt wird ein Fachmann prüfen können.

Die Kosten muss der Verursacher tragen. Ist dieser nicht festzustellen, gehen die Kosten ausschließlich zu Lasten des Vermieters. Eine Umlage ist nicht erlaubt.

NinjaNi 
Beitragsersteller
 28.02.2010, 10:16

ok, danke!!