Die Rückgabe wurde abgeschlossen. Was bedeutet das?
Ich hatte über ebay einen Artikel gekauft und per Überweisung gezahlt. Der Artikel entsprach nicht der Beschreibung. Daraufhin habe ich einen Fall eröffnet, in dem ich um Rückgabe des Artikels gebeten habe.
Nun kommt die Antwort ebay’s: Die Rückgabe wurde geschlossen. Diese Rückgabe wurde am 21. Mai. 2015 abgeschlossen. Was bedeutet das?
Ich kann in der mail noch ‚Einzelheiten zur Rückgabe‘ anklicken, und den ‚Rücksendestatus anzeigen‘ lassen. Bei Beidem öffnet sich der mailverkehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Erklärungen seitens ebay gibt es keine. Was wurde geschlossen? Was wurde abgeschlossen? Wie gehts jetzt weiter? Aus welchem Grund hat ebay wie entschieden? Ich habe nichtmal ein Ergebnis genannt bekommen.
1 Antwort
Der Verkäufer hat Dein Rücknahmebegehren verneint und somit ebay veranlasst den Fall zu schliessen, nach meiner Meinung.
Da Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay halt gem. BGB geschlossen werden usw.
Daraufhin habe ich einen Fall eröffnet, in dem ich um Rückgabe des Artikels gebeten habe.
Hast Du denn zuvor mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen? Wäre mein Weg gewesen.
Jetzt solltest Du das ganze brieflich (Einwurfeinschreiben) regeln und Deiner Bitte Ausdruck verleihen.
Der Artikel entsprach nicht der Beschreibung.
Speichere Dir bitte zwingend das Angebot ab. Du kennst die ebay Löschorgien.
Der zivilrechtliche Weg ist mir bekannt
Das war mir klar. ebay ist halt nicht im Kaufvertrag, das ist Dir klar :-)
Ich wüsste auch keine andere Erklärung für den geschlossenen Fall.
Du hast meine Vermutung fürs Fallschliessen bestätigt.
Es wäre schön gewesen, wenn ebay eine Erklärung abgegeben hätte. Einfach einen Satz dahinzuwerfen, den man erstmal deuten muss, halte ich nicht für kundenfreundlich- Aber dass es bei denen gerne Blabla, aniniert mit schönen Bildchen, gibt, und nichts dahintersteckt, ist uns beiden ja bekannt :-)
Und immer "gilt" der Satz "Wir glauben an das Gute im Menschen" :-))))
Danke für den Stern.
Danke für die schnelle Antwort.
Die Angelegenheit durch ebay regeln zu lassen erschien mir einfacher. Leider hat es anscheinend nicht geklappt.
Der zivilrechtliche Weg ist mir bekannt, und den werde ich nun auch beschreiten. Durch die Ablehnung ebay's ist ja nichts verloren.