Nach Vermerk für nicht bezahlten Artikel - muss man noch bezahlen?
Guten Tag,
Ich weiß, dass ich durch die Ersteigerung einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen habe. Aufgrund einiger Umstände habe ich den Artikel aber nicht bezahlt.
Aber wenn der Verkäufer seine Provision von Ebay zurück bekommen hat und ich einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikel erhalten habe, müsste ich den Artikel dann noch immer bezahlen?
Vielen Dank im vorraus!
5 Antworten
ebay ist nicht das Gesetz. Was ebay mit Käufern und Verkäufern regelt, hat nichts damit zu tun, dass du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Und daran, dass der Verkäufer dich nochmals per Einschreiben zum Zahlen aufgefordert hast, erkennst du, dass er auf Erfüllung des Kaufvertrags besteht.
Du kommst nicht drum herum, der Artikel zu bezahlen.
Du bekommst dann einen Eintrag in Dein Profil. Bei 2 Einträgen über nicht bezahlte Artikel kannst Du bei einem Großteil der Angebote nicht mehr bieten, Dein Suchfeld wird sich sehr verkleinern. Man kann Käufer ab 2 unbezahlten Artikeln sperren (habe ich auch gemacht).
Vom Gesetz her, wenn Der Verkäufer Dir den Vertrag nicht außerhalb des Falls extra gekündigt hat, gilt er bis Ende 2017. Er kann Dich immernoch belangen, sogar gerichtlich. Schreib den Verkäufer mal an.
Ob der Fall geschlossen ist oder nicht, ob der Verkäufer seine Provision zurückbekommen hat oder nicht ist völlig egal! Du hast noch immer einen Kaufvertrag mit ihm, bis du ihn entweder erfüllst oder beide übereinstimmend den Kaufvertrag kündigt.
Ja und er muss eben den Verkäufer mit dem ein rechtsgültiger Handel abgeschlossen wurde darum bitten , den Kauf rückgängig zu machen, und es gibt manche Leute die weigern sich ; das über eBay möglich zu machen. Die Preise sind auch so günstig das ist echt eine Unverschämtheit ist, Einen Handel einzugehen und dann nicht zu bezahlen. Wenn man das nicht nett und freundlich begründet und der Verkäufer sein Angebot zurückziehen soll , dann würde ich mich als Verkäufer der so günstige Preise anbietet auch empfindlich gestört fühlen.
Du hast einen gem. BGB gültigen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, dessen Erfüllung er zivilrechtlich erstreiten kann.
Wurde der Fall geschlossen?
Frag mal den VK, ob er überhaupt noch was mit Dir zu tun haben will
Ja, der Fall wurde vor Wochen geschlossen. Ich bekam aber gestern einen Brief als Einschreiben von dem Verkäufer, dass ich den Artikel bitte bezahlen solle.
Vor 2 Wochen sollte das heißen. :)
aha, dann frage ich anders: Willst Du den Artikel noch?
Nein.
ich hoffe, es kommt ein Experte hier vorbei; nur meine Vermutung wird Dir nicht helfen:-) warte ein bisschen
Danke, das mit dem Vermerk habe ich auch schon gesehen.
Meine Frage bezog sich eher darauf, ob ich den Kaufvertrag noch erfüllen muss, wenn der Verkäufer seine Provision zurück erhalten habe und der Fall geschlossen ist.