Ebay Artikel nicht bezahlt nicht bekommen Inkasso wurde eingeschaltet?
meine Freundin kauft nicht gerade wenig bei Ebay und hat somit vergessen einen Artikel zu bezahlen! hat ihn also auch nicht erhalten es wurde kein Fall geöffnet keine Mahnung oder sonstiges geschickt! jetzt nach 3 Monaten kommt ein Inkasso Brief in Höhe von 90 Euro Artikel selber kostet 9.99€ inklusive Versand das heißt im Endeffekt geht es um 99 Cent Ebay Gebühren? ist das rechtens ohne Fall und ohne den Artikel erhalten zu haben Inkasso einzuschalten und 9.99 € Streitwert anzugeben obwohl es um höchstens 99 Cent Ebay Gebühren geht
- kein Artikel erhalten
- keine Mahnung erhalten kein Fall eröffnet
- Streitwert 9.99€ obwohl Artikel nicht versendet?
ich sehe das genauso wer kauft soll bezahlen übrigens aber Inkasso einzuschalten ohne das über Ebay zu klären UNTER ALLER SAU !!!!
9 Antworten
Wie hier richtig bei einigen Antworten steht, handelt es sich bei eBay üblicherweise um Vorkasse. Da kann zwar auch von abgewichen werden, aber dazu musst du dir die Auktion nochmal genau anschauen.
Vorkasse bedeutet: Zuerst bezahlst du und danach bekommst du den Artikel.
Leider sind die anderen Hinweise hier gerade hinsichtlich der Inkassogebühren vollkommen falsch.
Denn ansonsten gilt: Inkassokosten gehören zu den Verzugsschäden. Die sind grundsätzlich nur dann fällig, wenn man in Verzug ist.
Wann kommst du in Verzug? Das regelt das BGB. Neben ein paar Ausnahmen, die allsamt hier nicht anwendbar sind, bringt dich eine Mahnung in Verzug. Ohne Mahnung also kein Verzug.
Ich würde schnellstens die 9,99€ bezahlen. Ggf. noch freundlicherweise 1 bis 2 € für Briefporto o.ä. draufpacken. Dem Inkasso würde ich schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe nie eine Mahnung erhalten, befinde mich gar nicht in Verzug. Ich habe soeben die Hauptforderung und Geld für Briefporto bezahlt. Ich fordere ihre Mandantin hiermit auf, unverzüglich den Artikel zu versenden. Bei Weigerung werde ich bei eBay einen Fall eröffnen, einen verweigerten Versand angeben und ggf. eine sachliche Negativ-Bewertung hinterlassen."
Danach abwarten.
Dann hättest du schreiben müssen, dass du nur eine Antwort suchst, welche deiner Rechtsauffassung entspricht und nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.
Aha. §286 BGB hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun?
mir geht es auch darum das der Streitwert nicht 9.99€ sein kann weil den Artikel hat er ja noch! es geht eher um die 99 Cent Ebay Gebühren für er aber auch wieder bekommen hätte hätte er einen Fall eröffnet!! kann ich den Artikel anfordern wenn ich Inkasso bezahle? weil dann mache ich von unseren Widerruf Gebrauch
Wieso? Es gibt einen Vertrag, in welchem wahrscheinlich Vorkasse vereinbart wurde. Wird dieser Betrag nicht bezahlt, ist man in Verzug. Passt doch alles.
Dann erzähle doch mal deine Rechtsauffassung.
steht oben
Selbstverständlich ist das rechtens.
Nicht der Verkäufer hat etwas falsch gemacht sondern deine Freundin.
Er muss auch nichts anmahnen oder bei Ebay einen Fall eröffnen, deine Freundin ist in Verzug geraten da sie nicht gezahlt hat, insofern ist der Verkäufer natürlich berechtigt seine Forderung an ein Inkassobüro abzunehmen, die wollen natürlich auch bezahlt werden.
aber wie kann es um 9.99€ Streitwert gehen + Inkasso Gebühren 80 Euro wenn der Artikel nicht mal versendet wurde den Schaden den der Verkäufer hat sind höchstens die Ebay Gebühren!!! die er aber wieder bekommen hätte hätte er einen Fall eröffnet !
Weil der Wert des Artikels nun mal 9,99€ war. Mit Abgabe eines Gebots bei eBay geht man einen Kaufvertrag ein (bei erfolgreicem Gebot). Deine Freundin hat ja nicht nur auf die eBay-Gebühren geboten, sondern auf den Artikel. Das scheint euch nicht ganz klar zu sein, aber hier ist der Anbieter voll im Recht.
es besteht aber ein gültiger kaufvertrag der nicht erfüllt wurde. es gibt aber im internet tabellen in welcher höhe inkassoforderungen bei welchem kaufpreis rechtens sind
bei 10€ sieht die vergütung des inkassodienstes dann max. so aus:
Gebühren die ein Inkassoinstitut maximal in Rechnung stellen darf:
58,50 €
(Auslagenpauschale max. ***: 11,70 €)
zzgl. 19%: 13,34 €
Gesamtbetrag : 83,54 €
dazu die 10€ des Kaufes. dann kommt das hin
dabei geht es um die gekaufte ware, nicht um die Gebühren. versuche das mal in einem autohaus. kaufe ein auto für 30.000€ und teile denen dann mit du hast es dir anders überlegt und zahlst nicht
ich habe den Artikel aber nicht erhalten !
du hast ihn aber gekauft und deinen teil des gültigen kaufvertrages nicht erfüllt. es war sicher zahlung und anschliessende lieferung vereinbart. dein artikel muss jetzt im lager liegen und er verursacht kosten
siehe das beispiel mit dem autokauf.
1. Inkassokosten gibt es (wenn überhaupt) nur bei Verzug und der ist nach Schilderung des TE nicht eingetreten.
2. Mehrwertsteuer gibt es nur in wenigen Branchen als Schadensersatz. Beispielsweise bei Ärzten.
3. Die 70,20€ gibt es nur bei Einzelfallberatung und Einzelfallprüfung. Dinge, die im Masseninkasso nie erbracht werden.
Wenn du mitreden möchtest, informiere dich vorher mal.
das sind die kosten die das inkasso erst mal in rechnung stellen wird und kann. der schuldner kann dagegen natürlich widerspruch einlegen oder auch klagen.
der verzug ist gegeben da die ware gekauft aber nicht bezahlt wurde.
man kann auch einfach zahlen was man kauft - und umgeht diese probleme
Warum soll der Schuldner klagen? Er muss nicht klagen. Inkassos sind weder Behörden noch hat deren Meinung oder Forderung nach Gebühren irgendeine rechtsverbindliche Wirkung. Inkassos sind Privatunternehmen. Wenn die irgendwas wollen, müssen die eine Klage einreichen und begründen, nicht andersherum.
Es gibt zwar die Möglichkeit für den Schuldner selbst eine Klage zu führen. So etwas nennt sich negative Feststellungsklage und hat zum Ziel, das Nicht-Existieren der Forderung feststellen zu lassen. Aber wieso sollte der Schuldner so etwas anzetteln?
Nein, der Verzug entsteht nicht automatisch nur deswegen, weil man etwas kauft und nicht zahlt. Du bist doch auch schon länger hier im Forum unterwegs, hast schon einige Male etwas zu solchen Themen beigetragen. Nicht immer war das verkehrt, was du beigetragen hast. Vielleicht informierst du dich mal über zusätzliche Themengebiete, wie den Verzug und was das eigentlich ist, dann kannst du auch da mitreden.
Dass man etwas, was man kauft, einfach auch mal bezahlen sollte, da stimme ich dir natürlich zu. Wenn man das (warum auch immer) versäumt, ist man deswegen aber trotzdem nicht vogelfrei.
Das ist nicht berechtigt. Der Verkäufer muss versuchen, mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen und wenn alle Stricke reißen, kann er nach 4 Tagen einen Fall eröffnen wegen eines nicht bezahlten Artikels. Dann hast du nochmal 4 Tage Zeit zum bezahlen und wenn dann immer noch nicht gezahlt wurde, kriegt der Verkäufer seine gezahlte Provision wieder und du bekommst dann einen Eintrag in deinem Konto und kannst dann ausgeschlossen werden von eBay.
Ich hatte letzten Mittwoch etwas verkauft und mich an eBay gewandt und so wurde mir das erklärt am Telefon. So ist die normale Vorgehensweise. Der Verkäufer hätte auch den Käufer "erinnern" können und dann wäre das Thema erledigt gewesen.
Dann sieh zu, dass du das heute noch überweist und dann ist gut.
MfG
BVB565
Vorgehensweise bei ebay und Recht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der über die Verkaufsplattform ebay geschlossene Kaufvertrag besteht gem. BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html und daran haben sich Käufer und Verkäufer zu halten.
so eine Antwort habe ich gesucht vielen dank