Was kann ich tun, wenn ich versehentlich einen Artikel bei eBay und bei eBay Kleinanzeigen zeitgleich verkauft habe?

7 Antworten

Wie kann denn so etwas passieren? Man stellt doch nicht gleichzeitig in mehreren verschiedenen Plattformen ein!

Beide haben jetzt Anspruch. An Deiner Stelle würde ich aber den Artikel den Ebayer geben, denn der kann dir eine negative Bewertung geben. Auf Kleinanzeigen geht das nicht!

Du kannst dem von Kleinanzeigen nur sagen, dass der Artikel, defekt ist und du hast das vorher nicht gesehen. Das ist zwar eine Lüge und ich sag dir so etwas nicht gern, aber lass dir das eine Lehre sein!"

Natürlich kann der Andere auch auf dem Artikel bestehen. Wie weit der geht, kann ich nicht sagen, aber 75 Euro sind schon ein Betrag, für den man vors Gericht gehen kann.

Du kannst dich da nur geschickt rausreden - eine andere Chance hast du da nicht! Mit der Wahrheit bekämst du aber echt viel Ärger!

Grinzz  17.07.2015, 23:04

Du kannst dich da nur geschickt rausreden - eine andere Chance hast du da nicht! Mit der Wahrheit bekämst du aber echt viel Ärger!

Na, also juristisch gesehen ist es egal ob er die Wahrheit erzählt oder lügt... Einen Unterschied macht das nicht. Es sei denn die Lüge fliegt auf! Dann nämlich hat er auch das letzte Fünckchen Glaubwürdigkeit verloren...

pitti12  18.07.2015, 11:13
@Grinzz

Eine Notlüge ist in vielen Fällen besser, als die Wahrheit, obwohl ich gar nicht erst in eine solche Situation kommen würde. Ich stelle nie einen Artikel auf mehere Plattformen.

Mit beiden Käufern hast Du jeweils einen gültigen Kaufvertrag gem. §145 BGB

Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

zitiert aus ebay.de

Im Fall ebay über Dein Verkaufsangebot. Im Fall ebay-Kleinanzeige durch die entsprechede Korrespondenz.

Und beide Käufer haben Anspruch.

"Der Käufer hat mir sofort mit einem Anwalt gedroht."

Das ist natürlich dusselig, denn bei Schwierigkeiten hat jeder ebay-Kunde mindestens einen Anwalt in der Familie. Wer es glaubt, wird selig.

Versuche, ob Du den Artikel besorgen kannst, um Deinen zweiten Kaufvertrag zu erfüllen. Darauf hat der Käfuer Anspruch. Alternativ kann er sich den selber kaufen und Du zahlst die Kosten.

Hellopello  18.02.2018, 18:05

Ebay, selbstverständlich. Aber glaubst du, dass beim Verkauf über Ebay Kleinanzeigen die essentialia negotii erfüllt wurden? Die Seite ist allgemein ein bisschen undicht, im Regelfall trifft man sich vor Ort und tauscht die Barware gegen das Produkt. Auf Ebay gibt es die Funktion: Artikel bereits verkauft. Natürlich legt das nicht den Rechtsanspruch nieder, aber wegen diesen paar Cent macht wohl keiner einen Rechtsstreit

Der hat ein Recht auf den Artikel, in dem Zustand, wie Du ihn angeboten hast. Am besten kaufst Du das Teil noch mal neu und schickst es Ihm. Bevor Du noch den Anwalt zahlen musst. Du hast ein Rechtskräftiges Geschäft gemacht.

Questico 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 17:30

Was wäre wenn der Artikel mir zwischenzeitlich kaputt gegangen wäre?

Rockuser  17.07.2015, 17:35
@Questico

Das geht nur vor Ende der Auktion. Da der Kunde aber deine Emails bestimmt gespeichert hat, ist der versuch sinnlos.

Janis2k11  17.07.2015, 19:12
@Questico

Was Rockuser sagt, stimmt so nicht. Wenns kaputt ist, hat er logischerweise keinen Anspruch mehr auf das Teil, egal wann es kaputt gegangen ist.

Aber dadurch entstehen dann eben ggfs. auch Schadensersatzansprüche. Sofern er nen Schaden hat. Wenn er nicht noch extra was dafür gekauft hat und das Ding überall gleich viel kostet, soller sichs halt anderswo kaufen, dann ist alles tutti. Zahlen muss er dann ja auch nicht.

Der aus Ebay hat Anrecht darauf. Man kann doch nicht mal so zwei Anoncen schalten. Du hättest es lieber andersrum gemacht. Und ja er kann was bewirken.


Bei eBay ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen. Er kann auf Lieferung bestehen. Wenn du nicht liefern kannst, kann er es anderswo kaufen und die Differenz zwischen dein Preis und der jetzige Preis von dir fordern. Wenn er sich anwaltlich vertreten lässt wird es noch teurer. Der Anwalt kostet und ein Abmahnung kann auch noch kommen.
Einige dich ohne Anwalt denn du bist voll Hintern.