Ebay Kleinanzeigen: Kann Verkäufer abgeschlossenen Verkauf rückgängig machen.?

13 Antworten

diese Gemälde von Leonardo Da Vinci ist für 50 Pfund auf dem Flohmarkt verkauft worden. nun hat es 450 Mio € erbracht. 

Das ist ärgerlich :)

Um welches Produkt geht es denn ? Irrtum nach § 119 BGB wäre möglich, es gibt aber ein konkludentes Handeln mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen.

Dadurch wird der Käufer das sicherlich nicht wieder herausgeben. Man hat auch keine Adresse oder Kontaktdaten.

Das läuft über Interessen@ebay-kleinanzeigenabc123 usw

Nein.

Du hast die Ware zu einem Preis X verkauft und muss nun damit zurecht kommen.

Wenn du im Nachhinein feststellst, das du hättest mehr bekommen können, ist es dein Pech.

Der Kaufvertrag ist rechtsgültig zustande gekommen.

Chantal1984 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 07:45

Aber ist das nicht Betrug wenn er so einen niedrigen Betrag (Hälfte vom Wert) vorschlägt? Ich habe beim Gegenvorschlag nur geringfügig erhöht.

Mignon5  26.11.2017, 07:49
@Chantal1984

Nein, das ist kein Betrug! Du hattest die Möglichkeit, dich selbst schlau zu machen und seinen Preis abzulehnen. Das hast du nicht getan, also ist es dein Verschulden!

Deepdiver  26.11.2017, 08:42
@Mignon5

Genauso ist es. Du hättest alle Möglichkeiten gehabt, dich über den aktuellen Martktwert der zu verkaufenden Ware kundig zu machen.

Das hast du nicht getan. Somit liegt das Verschulden ganz alleine bei dir.

"Kann ich den Käufer dazu zwingen, das Geschäft rückgängig zumachen (auchzur Not juristisch)? Es gibt doch diesen Paragraphen wegen Irrtum.

Wäre der Käufer nicht verpflichtet gewesen, mich auf den viel zu
niedrigen Betrag aufmerksam zu machen? Und hätte er nicht freiwillig
einen realistischen Preis anbieten müssen?}

Das kommt darauf an: Hier liegt m. E. ein Motivirrtum vor, dein vom K angenommener Preisvorschlag wäre angemessen, und der gibt keinen Anfechtungsgrund her.

Anders wäre ein Eigenschaftsirrtum zu bewerten: Der irrtümlich als Modeschmuck mit Straßstein und Vergoldung angebotene Ring war tatsächlich ein Viertelkaräter aus purem Gold 14K.


Nein. Der K darf seine Verhandlungen mit einem unverschämt niedrigen Gebot eröffnen und wer das fast annimmt, weil er den Wert seiner Ware nicht kennt, hat eben ein schlechtes Geschäft gemacht.

G imager761

Da wirst du nichts machen können. Wieso sollte er dich darauf hin weisen das du etwas zu teuer verkaufst ? Beim nächsten mal einfach vorher gucken was es so wert ist was man da so verkauft.
Lg

Bieni79  26.11.2017, 07:35

oh ja meinte ich....sorry😊😊😊

Chantal1984 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 07:34

Du meinst bestimmt zu billig

Der Käufer kann nichts für Deine Unwissenheit.

Trotzdem gibt es eine solche rechtliche Klausel. Aber dann müsstest Du nachweisen können, dass der Käufer schon beim Kauf wusste, dass er einen wahren Schatz erwirbt. Außerdem müsste der Unterschied zwischen erhaltenem Geldwert und tatsächlichem Wert der Sache so exorbitant hoch sein, dass er als sittenwidrig eingeschätzt werden könnte (z. B. bei einer Antiqität - da gehts um tausendfachen Wertunterschied, nicht nur um das Doppelte).