Ebay: Käufer will Rückgabe, ist er im Recht?

8 Antworten

Du musst sie nicht zurücknehmen

Fibomo 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 19:18

Danke! Schönen Abend noch

Als Grund hat sei angegeben "der Artikel entspricht nicht der Beschreibung"!!

In Deinem Angebot steht leider gar nichts zu den Steinen.

Vermutlich wird hier paypal der Käuferin Recht geben.

" Bezahlt wurde mit Paypal. "

Glückwunsch:

Da Du die PayPal-Nutzungsbedingungen ja als gelesen angeklickt hast, weißt Du ja, dass er nur einen abweichenden Artikel melden muss, danach ist Dein Geld (erstmal) gesperrt.

Und über den weiteren Verlauf entscheidet dann PayPal, nicht Du.

Wunderst du dich bei dieser Artikelbeschreibung über Ärger?

Der Käufer hätte sich vor dem Kauf informieren können - keine Frage.

Ob die Verarbeitung von Strass bei 585er Gold Standard ist kann ich nicht beurteilen. Seltsam finde ich es aber schon.

Rechtlich ist der Kaufvertrag wahrscheinlich auch nicht zu beanstanden.

Was der Käufer sich gedacht hat, spielt beim Kaufvertrag keine Rolle. Irrtum schließe ich ebenfalls aus, weil der Artikel nach dem Kauf bezahlt wurde.

Allerdings kann es sein, dass PayPal dem Käufer den Kaufpreis erstattet. In diesem Fall müsstest du deine Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen.

Du solltest argumentieren, dass der Artikel die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und der Käufer erhalten hat, was du angeboten hast.

Tipp: Du solltest dir in Zukunft allerdings wirklich etwas mehr Mühe bei der Artikelbeschreibung geben.

Ein Wichtiges Detail beim Schmuckverkauf ist z.B. das Gewicht.

Tipp: Falls du keine geeignete Waage hast gehst du einfach zu einem Juwelier und bietest den Schmuck zum Kauf an. Der wird den Schmuck wiegen. Verkaufen musst du ja nicht.

Tipp: Ohne einen wirksamen Sachmangelausschluss hat auch der private Verkäufer eine Sachmangelhaftung von 2 Jahren!

Tipp: Solltest du der Rücknahme zustimmen, solltest du auf eine Versandart mit Sendungsnachweis bestehen. Zwar trägt in diesem Fall der Käufer das Versandrisiko, doch bei Verlust wäre der nächste Ärger vorprogrammiert.

Fazit: Einen Sachmangel gem. der rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sehe ich nicht. Welchen Aufwand du möglicherweise betreiben willst um deine Ansprüche durchzusetzen, musst du selbst entscheiden.

Falsch gedacht ist eigenes Risiko. Aber sie bittet ja nur darum; du musst es also nicht akzptieren. Kannst ihr ja anbieten dass sie gerne deine Bilder verwenden darf wenn sie die Dinger weiterverkaufen will.

Fibomo 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 19:18

Danke dir! Ich schau mal wie ich jetzt darauf reagiere, schönen Abend!