Ebay Kunstleder statt echtes Leder
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320315934641habe ich meine Ledercouchgarnitur (meines Wissens nach Echtes Rindsleder) verkauft. Ich habe die Garnitur selbst ausgeliefert und wurde auch von der Frau des Käufers angenommen. Schon auf meinem Rückweg meldete sich der Käufer und meinte es wäre kein Echtes Leder nur sehr gut gemachtes Kunstleder.Bin ich durch den Satz:"Der Artikel wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung von Privat verkauft. Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die Ware wird in dem wie oben beschriebenen Zustand nach besten Wissen und Gewissen verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Ein Umtausch oder die Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen. Bitte wundern Sie sich nicht über diesen Zusatz, der Grund ist das neue EU-Recht. Ich bitte um Verständnis." abgesichert?
6 Antworten
Hallo, zuerst bleibt erstmal vom Käufer zu prüfen, ob es wirklich nur Kunstleder ist. Wenn nicht, dann ist die Reklamation ohnehin nichtig.
Ob es reines Rindsleder ist, das müßte Dir als Verkäufer doch eigentlich auch bekannt sein, wenn es Dir als echtes Leder verkauft worden ist. Oder hast Du die Garnitur auch aus Ebay?? Wenn nicht, dass weißt Du doch wo das Sofa herkommt (Laden, Geschäft) und kannst die Echtheit des Leders irgendwie bestätigen.
Habe den Fall gerade als Käufer. Es wurde eine Lederjacke angeboten und es wurde in der Materialbeschreibung "Glattleder" angegeben. Als die Jacke ankam stellte sich heraus das es sich um Lederimitat handelt. Das Label mit der Materialangabe war herausgetrennt, während Herstellerangaben noch vorhanden waren. Ich habe den Verkäufer kontaktiert der weiterhin behauptete das es sich um Echtleder handelt und mir dann den Vorwurf machte ich hätte das Label herausgetrennt weil mir die Jacke nicht gefallen würde. Habe bei eBay einen Fall geöffnet der zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurde und kann jetzt nicht mal mehr eine Bewertung für den Artikel abgeben. Also Vorsicht mit dem so genannten eBay-Käuferschutz, hat sich bei mir als Verkäuferschutz heraus gestellt.
als Privatverkäufer gibt es sowas, wie Garantie und Gewährleistung nicht
der Käufer hat das Produkt , wie gesehen übernommen..sollte er der Meinung sein, daß er einer Täuschung hinsichtlich des Leders zum Opfer gefallen ist, dann sollte er sich ein Gutachten besorgen...und sollte sich dann herausstellen, daß die Aussage stimmt, dann hast du die schlechten Karten..
Ich bin mir da nicht sicher, da du ja "nach bestem Wissen und Gewissen" angegeben hast. Prinzipiell ist es aber tatsächlich dann andere Ware. Hast du noch irgendwo ein Zertifikat vom Neukauf, dass dir die Echtheit bestätigt? Ansonsten hilft wirklich nur ein Gutachten.
Du hast Leder angegeben. Dann muß es Leder sein. Der Käufer konnte dieses nicht vorher prüfen und hat sich auf Deine Aussage verlassen. Demnach hst Du falsche Angaben gemacht. Du mußt sie zurück nehmen
Man kann unter sein Angebot schreiben was man will, Verträge kommen nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
er hat doch auf eine Anfrage gezielt geantwortet, dass es echtes Rindleder ist und nicht die Haut einer Gummikuh
@ Regenmacher:
Wo erblicken Sie in der Aussage "Verträge kommen duch übereinstimmende Willenserklärungen zustande" "gequirlte Hühnerkacke".
Diese Aussage ist eigentlich banales Allgemeinwissen. Sie werden den Satz nicht nur in juristischen und kaufmännischen Lehrbüchern finden, sondern ggf. auch in dem Gerichtsurteil, das es im Streitfall irgendwann mal geben wird.
Wie Sie auf Ihre inhaltliche Bewertung und auch auf das sprachliche Niveau kommen, bleibt mir ein Rätsel.
Das ist mit Verlaub gesagt, gequirlte Hühnerkacke. Im Angebot steht Leder, und Leder ist nun mal ein Naturmaterial und nicht Plastik.