Darf ein Lehrer mitten in einer Arbeit, Federtaschen öffnen und gucken ob Spicker drin sind?(Gesetz)
Ich habe Heute eine Mathearbeit geschrieben und meine Lehrerin meinte: " Spicken könnt ihr vergessen und jegliche Schnipsel werden als Betrugsversuch gewertet."
Als wir alle eine Arbeit hatten und angefangen haben zu schreiben (nach 15 min.) Ist sie aufgestanden und hat jede einzelne Federtasche geöffnet und geguckt ob wir Spicker haben und hat Unterlagen (Blöcke) genommen und durchgeguckt,das hat abgelenkt und durcheinander gebracht! Eine Freundin hatte Karteikarten in ihrer Federtasche (Musikreferat) und als sie das gesehen und gelesen hat war ihre Begründung: "Da könnten Codes versteckt sein." und sie hat deshalb eine 6 bekommen. Ist das überhaupt erlaubt ? zählt das nicht zur Privatsphäre? Gibt es ein Gesetz wo man es beweisen kann?
11 Antworten
vielleicht findet ihr hier was? Die Lehrer dürfen auch nicht alles was sie wollen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/index.html
Ein Lehrer ist sogar verpflichtet, im Interesse der ehrlichen Schüler jeden Betrugsversuch zu unterbinden. Wer sich eine bessere Note ergaunert, begeht nun einmal Betrug.
Doch meine Frage war ja, ob es erlaubt ist MITTEN in der Arbeit Federtaschen und Blöcke zu durchsuchen, einfach so, z.B. Ich habe keinen Spicker gehabt und hab nichts Auffälliges gemacht und hat trotzdem meine Federtasche durchwühlt! ( naja bei allen)
He was? Aufjedenfall das mit den Karteikarten würde ich dem Vertrauenslehrer oder dem Direktor melden. Das Durchschauen sollte sie gefälligst vor der Arbeit machen. Und selber an die Schulsachen des Anderen sehe ich auch kritisch. Das darf nicht einmal die Polizei. Dazu darf sie euch auffordern oder ganz diskret mal reinschauen darf sich auch. Aber doch nicht einfach alles durchwurschteln.
Vieleeeen dank, das erste was ich machen werde ist Morgen sofort zum Direktor und Vertrauenslehrer gehen.
Spontan auf der Straße nicht. Zumindest ist es so viel ich weiß nicht erlaubt in die Taschen usw. zu greifen. Nur später auf dem Revier. Deshalb fordern die auch einen auf freiwillig alles herzuzeigen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
An Stelle deiner Freundin würde ich das anfechten! Ob das erlaubt ist, kann ich dir nicht genau sagen. Ich tendiere zu Nein, aber ihr müsst euch da beim Vertrauenslehrer oder Rektor informieren.
LG
Nein nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl und unter Beisein von zwei Polizeibeamten.
Den Gemeindenotar und den Osterhasen hasse vergessen !
im Moment ist der Weihnachtsmann eher angesagt.
Käse. Natürlich darf die Polizei jemanden durchsuchen.