Bachelorarbeit Abgabetermin verstrichen- besteht eine Möglichkeit die Arbeit nachzureichen?
Hallo,
Ich bin gerade sehr sehr sehr verzweifelt, ich habe eben in der online Prüfungsverwaltung gelesen, dass der Abgabetermin verstrichen ist (seit 2Tagen)...ich bin jedoch vom 16.08 (Eingang der Anmeldung in Prüfungsamt) als Termin ausgegangen! Was kann ich jetzt noch machen? Bin ich jetzt durchgefallen?! Das wäre echt ärgerlich, da ich seit 4 Tagen die Arbeit fertig habe...Kann ich die Arbeit nachreichen? Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder Tipps geben, was ich tun könnte...
sollte ich mich Montag direkt nachträglich krank schreiben lassen, wäre das eine Möglichkeit?
(Bitte keine blöden Kommentare, ich ärgere mich so schon genug über mich)
Viele Grüße und Dank im Voraus,
hanna k.
2 Antworten
Es ist für Außenstehende schwer verständlich, wie man so einen Termin versäumen kann. Schau´ in die Prüfungsordnung, was die Folgen betrifft. Wahrscheinlich gilt die Fristversäumnis als erstmaliges Nichtbestehen. Bevor Du dich an das Prüfungsamt wendest, solltest Du (sofern noch erreichbar) mit dem Betreuer der Arbeit sprechen. Außerdem mit einem Berater der Zentralen Studienberatung. Sollte es noch ein "Hintertürchen" geben (was ich nicht glaube), dann werden die es wissen. Der Betreuer wird dir ggf. auch helfen können, damit Du aus der bisherigen Arbeit mit einem neuen Titel ohne viel Aufwand eine neue Arbeit machen kannst. Sofern der Betreuer da "mitspielt", sollte das möglich sein (Du hast die bisherige Arbeit ja nicht abgegeben, sie ist also inhaltlich unbekannt).
Es tut mir leid, aber ich fürchte, da kannst du nicht viel machen. Frist ist Frist und Gründe, die eine Aufschieben dieser Frist bedingen würden, sind in der Regel unverzüglich der Uni mitzuteilen. Eine dermaßen schwere Erkrankung, die es dir unmöglich gemacht hätte, ein ärztliches Attest persönlich oder über Dritte an die Uni weiterzuleiten, wird dir kein Arzt rückwirkend bescheinigen.
Ich fürchte, hier musst du in den sauren Apfel beißen: Setze dich mit deinem Betreuer in Verbindung und überlegt, wie ihr das Thema noch "umgestalten" könnt, damit du möglichst viel vom Arbeitsaufwand für den zweiten Anlauf retten kannst.
Natürlich kannst du auch beim Prüfungsamt nochmal anfragen, da musst du dich aber auf Granit einstellen.
Also, ja, das ganze ist ärgerlich und sicher kein Ruhmesblatt, aber das musst du jetzt nehmen wie es ist, musst es abhaken und dich auf eine Wiederholung einstellen.
Viele Grüße!