Die Bundespolizei hat mir die Beleihung zum Luftsicherheitssassistenten § 5 entzogen! Erfolgsaussichten?
Die Bundespolizei hat mir die Beleihung als Luftsicherheitsassistent § 5 Luftsig entzogen. Das heißt ich darf nicht mehr als Luftsicherheitsassistent an deutschen Flughäfen arbeiten. Vorfall: Ein Bundespolizist von der Luftsicherheitsbehörde ist als Privatperson geflogen. Dabei hat er Beobachtungen insbesondere mich als Monitorkraft durchgeführt . Mein Fehler war an dem Tag , dass ich mich ablenken lassen habe . Es kam zur Unterhaltungen mit meinen Arbeitskollegen.Bei den Beobachtungen hat der Bundespolizist in Privatperson die Videoaufnahmen sichern lassen. Irgendwann kam der der Kontrollstellenleiter zu mir und forderte mich auf meinen Dienstausweis rausrücken. Der Bundespolizist machte davon ein Foto und nahm sein Flug.Dies passierte am 5. Januar 2019. Bis zum 9.Januar 2019 arbeitet ich normal weiter. Am 12.Januar kam ein Kontrollstellenleiter und teilte mir mit, dass vom Monitor und von Nachschau ab sofortiger Wirkung befreit bin . Irgendwann am 16.1.19 suchte die Operative Leitung das Gespräch mit mir und wollte über die Geschehnisse vom 5.1.2019 sprechen. Ich erzählte denen eine kurze Zusammenfassung. Die Operative Leitung teilte mir mit , dass es evtl. mit dem Bundespolizist ein Gespräch geben wird oder auch nicht.Am 19.1.19 bekam ich einen Anruf vom Arbeitgeber auf der Kontrollstelle . Mir wurde mitgeteilt , dass am 22.1.19 ein Termin mit der Bundespolizei um 9.00 Uhr anberaumt wurde und man wisse noch nicht ob in unseren Räumlichkeiten oder bei der Behörde . Ich könne eine Person meiner Wahl mitnehmen.An dem besagten Tag begann ich meinen Dienst um 5.00 Uhr . Ich durfte nur noch Passagiere Kontrollieren aber nicht der mitgeführten Gepäckstücke. Um 8.45 Uhr machte ich mich auf den Weg zu diesem Termin ein Vertreter des Abeitgebers war auch anwesend. Er teilte mir mit, dass der Termin bei Bundespolizei stattfinden wird . Es war eine Anhörung nach 28 Vw VFG mit Auswirkung auf die Beleihung zum Luftsicherheitsassistenten. Der Bundespolizist der am 5.Januar geflogen ist , hat die Anhörung geleitet und die Fragen gestellt. In dem Video sah man wie ich 4 Gepäckstücke durchlaufen lies ohne eine Monitorauswertung . Nach der Anhörung hat man mir mitgeteilt , dass eine Entscheidung fallen wird bezüglich der Beleihung zum Luftsicherheitsassistenten. Diese wird dem Arbeitgeber am nächsten Tag mitgeteilt. Am 23.1.2019 fing ich meinen Dienst um 5 .00 Uhr an . Ich wurde ca. gegen 10.00 Uhr zur Operativen Leitung hochgerufen. Der Stationsleiter teilte mir mit , dass die Bundespolizei mir die Beleihung entzieht und ich die Tätigkeit zum Luftsicherheitsassistenten nicht mehr ausführen darf und ich dann freigestellt werde. Bis zum heutigen Tage habe ich nichts schriftlich bekommen . Der Bescheid der Bundespolizeidirektion lässt auf sich warten. Hab ich eine Chance die Beleihung wieder zu bekommen
2 Antworten
Bist Du zu keinem Zeitpunkt auf die Idee gekommen einen Anwalt einzuschalten? Du warst bei einer Befragung, da hätte ein Anwalt dabei sein können.
Dir ist klar, dass Du zumindest den Job nicht mehr machen können wirst? Warum also kein Anwalt?
Wenn dir etwas daran liegt, dann solltest Du dich evtl. trotzdem noch um eine Beratung beim Anwalt kümmern. Eine Rechtsberatung kann hier auf der Seite nicht stattfinden, auch wenn dein Beitrag sehr gut geschrieben ist.
Gruß
Bei der Anhörung war der Betriebsrat auch anwesend. Aber was nützte ein BR bei einer Vernehmung.
Der Arbeitgeber teilte mir an einem Wochenende mit, dass der Termin am Dienstag sei . Ich ging von einem ernsten Gespräch mit einer Abmahnung aus. Hätte ich gewusst, dass es sich um ein Anhörungstermin handelt mit dem Ziel mir die Beleihung zu entziehen. Dann hätte ich mich Krank gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Diese Information fehlte mir bzw. könnte mir verschwiegen worden sein . Ein Anwalt wurde auch erst im Nachhinein Bevollmächtigt.
Ich habe mich an euch gewandt, mit dem Ziel jemanden zu finden dem genau das selbe widerfahren ist.
Es gibt zwei Urteile wo Mitarbeiter bei Sicherheitsheitstest durchgefallen sind. Einer hat im Klageverfahren gewonnen und der andere nicht.
Ja "normalerweise" geht es aber auch nicht gleich darum, dass man seinen Job verliert. Das ist in dieser Situation aber doch absehbar.
Man hätte ihm auch ruhig mal deutlich sagen können, dass es um "was geht" und er sich evtl. rechtlichen Beistand holen sollte.
Gruß
Ist doch egal solang er sich da nicht „verplappert“
Was zählt ist doch der schriftliche Bescheid von der Behörde und dagegen kann er klagen
Ich wünschte das wäre überall so, in der normalen freien Wirtschaft heisst es „bist gefeuert“ da kann man nicht immer gegen alles klagen
Naja, er wusste, dass er jemanden mitnehmen kann und ihm war doch auch klar, worum es ging.
So leid mir das ja für die Person tut....aber vier unkontrollierte Koffer? Und es fiel jetzt nur auf, weil ein Polizist in zivil da war....ob ein Anwalt da viel machen kann? Ich möchte eigentlich nicht, dass in der Gepäckkontrolle am Flughafen Leute arbeiten, die sich so ablenken lassen, dass man auch ne Bombe im Koffer haben könnte und es würde nicht auffallen....
Ich vermute mal das wäre auch mit Anwalt nicht besser gelaufen....das Video spricht ja für sich.
Trotzdem hast du natürlich Recht, dass er sich jetzt beim Anwalt beraten lassen sollte.
Ab zum Anwalt. Dienstvorschrift lesen. Wie schwerwiegend war das Versäumnis? Besteht die Gefahr dass es sich wiederholt?
Glaube die wird entzogen werden
etc. pp
Das liest sich ganz schön interessant: https://openjur.de/u/592154.html
Wie ein Krimi. Aber für den Mitarbeiter geht es ja "gut" aus, er behält seinen Job.
Gruß
Naja normalerweise nimmt man zu einem Dienstgespräch ja nicht gleich einen Anwalt mit....eher jemanden von der Mitarbeitervertretung/Betriebsrat.