Delta Inkasso Forderung ungerechtfertigt?
Hallo
mir geht es um Folgenden Sachverhalt:
wir bekamen im September 2018 ein Schreiben von der PAIJ Service GmbH Ludwigsburg über eine Hauptschuld iHv 29,90€ die von einer Tankstelle stammen und bedauerlicherweise durch eine Kontowechsel entstanden sind.
Diese + die Rücklastschriftgebühr iHv 3€ haben wir sofort überwiesen weiterhin Standen auf dem Schreiben Kosten für Adressermittlung iHv 20€ und Mahngebühren iHv 35€. In eine Einwurfeinschreiben haben wir der PAIJ Service GmbH mitgeteilt, dass wir von einer Zahlung der Gebühren absehen sofern uns diese Kosten aufgeschlüsselt werden. Da diese Willkürlich Pauschalisiert und völlig überzogen wirken.
Ohne weiteren Kontakt mit der PAIJ Service GmbH bekamen wir Anfang Januar ein Schreiben von Delta Inkasso Ludwigsburg mit einer Forderung iHv 108,64€.
Darauf hin teilte ich der Delta Inkasso GmbH mit das die Hauptforderung auf die sich Ihr wirken beziehe längst beglichen ist und wir lediglich von der PAIJ Service Gmbh einer Aufschlüsselung der überzogen Gebühren haben wollten.
Daraufhin kam Mitte Januar ein weiteres Schreiben der Delta Inkasso GmbH
indem sie Ihre Forderungen Ausschlüsseln jetzt iHv 138,62€
Nach wie vor bestehend aus Adressermittlungskosten 20€ Mahngebühren 35€ und diversen Inkassogebühren, Zinsen und Umsatzsteuer. Wobei sich aber alle "Inkassogebühren" und Zinsen auf die längst beglichene Hauptforderung beziehen.
Nun wollte ich wissen ob der ganze Prozess so rechtens ist, da wir weder eine Rechnung noch eine Gebührenfreie 1. Mahnung erhalten haben. Oder ob das Schreiben und die Kosten des Inkassounternehmens nicht Gegenstandslos oder zumindest nicht korrekt sein müssten da wie gesagt die Forderungen des Inkassounternehmens sich alle auf die längst beglichene Hauptforderung längst beglichen ist?
Vielen Dank schon mal im voraus für Ihren Rat!
4 Antworten
Also. Adressermittlung wirst du zahlen müssen, wenn du nicht direkt nach Rücklastschrift und ohne einen Brief zu erhalten, bezahlt hattest. Die Tankstelle wusste ja nicht, wer du bist. Allerdings sind die Kosten nachzuweisen. Tatsächlich ist derzeit die Obergrenze der Dienst "Schufa AdFinder", maximal 10€.
Wenn du aber direkt bezahlt hast bei Rücklastschrift (also am selben Tag beispielsweise), war die Adressermittlung Unsinn und Quatsch. Dann musst du nichts mehr bezahlen.
35€ Mahngebühren sind frei erfundener Quatsch. Maximal die direkt entstehenden Sachkosten sind erlaubt (Briefporto usw.), also maximal so 1€ bis 1,50€. Personalkosten sind verboten.
Und ja, die Kosten sind nachzuweisen.
Ich würde noch 10€ überwiesen, dann würde ich dem Inkasso folgendes schicken
---
Wertes Inkasso.
Ich weise ihre Forderung zurück und stelle in Aussicht, mich beim Aufsichtsgericht zu beschweren und ein Bußgeld zu beantragen wegen Verstoßes gegen §11a RDG, sowie Strafanzeige zu erstatten wegen verdacht des gewerblichen Betruges und darüber hinaus mit Hilfe des AK Inkassowatch negative Feststellungsklage einzureichen. Aufgrund dessen, dass sie sich weigern, die in meinen Augen frei erfundenen Gebührenpositionen der Adressermittlung und der Mahngebühren zu begründen und durch Rechnungsbelege nachzuweisen. Darüber hinaus wissen sie nur zu gut, dass ihre Inkassokosten völliger Unsinn sind, da sich schon ihre Mandantin vor ihrer Beauftragung geweigert hat, die Gebührenpositionen zu belegen.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Ich diskutiere nicht, ich lasse mich nicht einschüchtern. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
---
Kannst dich ja nochmal melden, sobald du Antwort bekommst. Der AK Inkassowatch hilft dir da gerne weiter. Sprich mich per Freundschaftsanfrage an.
Gut, dann wären die 1߀ noch zu bezahlen. Ich würde im Verwendungszweck ergänzen "Nur Adressermittlung via Schufa AdFinder" oder ähnliches.
Diese + die Rücklastschriftgebühr iHv 3€ haben wir sofort überwiesen weiterhin
Sofort heißt hier wann - nach Rückgabe der Lastschrift oder nach Einschaltung des Inkassodienstes?
gleich nach erhalt der Mahnung durch die PAIJ Service Gmbh im September. Nur eben noch nicht die "Gebühren" weil die gerade was die Mahngebühren betrifft zu heftig ist!
dass wir von einer Zahlung
der Gebühren absehen
sofern uns diese Kosten
aufgeschlüsselt werden.
Das war dann wohl etwas unglücklich formuliert. "Von etwas absehen" heißt "etwas nicht tun". Ihr habt denen also geschrieben, dass ihr nicht zahlen werdet, wenn sie die Kosten aufschlüsseln. Dann hätte ich das an deren Stelle natürlich auch nicht gemacht.
ja sorry ich meinte absehen sofern nicht aufgeschlüsselt wird... so war die Formulierung.
In diesem Bezug finde ich es seitens des Inkasso-Dienstes ( Delta Inkasso )auch als unangemessen, hier knapp 4 Monate nach der ( einzigen ? ) Mahnung des PAIJ - Bezahldienstes gleich ein Adress-Ermittlungsverfahren ( 20 Euro ) und Mahngebühren ( 35 Euro ) oben drauf zu klatschen.
- Mahngebühren dürfen lediglich mit 2,50 Euro pro Anschreiben für Porto & Material
in Rechnung gestellt werden.
- doppelte Adressermittlung seitens des Inkassodienstes ist nach dieser kurzen Zeit
auch unzulässig, da PAIJ diese Adressermittlung scheinbar ja schon vorgenommen
zu haben scheint. ( Wie solltest Du von denen sonst Sept. 2018 eine Mahnung
erhalten haben können .... somit kannte " Delta " Deine Adresse bereits von PAIJ )
In diesem Zuge musst Du dann aber beachten, dass PAIJ die seinerzeit durch sie selbst angestrengte Adressermittlung durchaus DIR in Rechnung stellen durfte, da das bei EC - Kartenzahlung ohne Adressermittlung ja nicht anders geht. PAIJ konnte von der Tankstelle ja nur Deine Kontodaten bekommen haben. Wenn PAIJ also an den Inkassodienst eine Schuldabtretung von :
- Hauptforderung = 29,90 Euro + 3,0 Euro Rücklastschrift.
- Mahnkosten = 2,50 Euro
- Kosten der erstmaligen Adressermittlung z.B. 20,00 Euro .
- etwaige Bearbeitungsgbühren seitens PAIJ ( z.B. 10,00 Euro )
Somit könnte PAIJ im Sept. 2018 bereits zu Recht etwa 65,40 Euro von Dir gefordert haben.
Nun bliebe erst Mal die Frage, wann genau Du die 29,90 + 3,00 Euro an wen überwiesen hast ?
Danke erstmal! Also die Hauptforderung + RLS habe ich sofort nach erhalt der Mahnung durch die PAIJ Sevice Gmbh getätigt. (die Forderung betrug damals 29,90+3+20+35€ also 87;90€) Bist dato wusste ich ja noch genicht das die Tankstelle den Betrag nicht mehr einziehen konnte! Wie gasagt das ganze hat nicht mit einem Kontowechsel überschnitten. Wobei ich bei der Tankstelle mit Karte via Unterschricht... also Lastschrift... bezahlt habe die aber wohl erst nach dem Wechsle einziehen wollten.
Wenn PAIJ laut seiner Mahnung im September 2018 also bereits schon insgesamt 87,90 Euro von Dir wollte, so wären dort einzig die 35 Euro ( für was ? ) fragwürdig.
Die 29,90 ( Einkaufswert ) + 3,00 Euro pro fehlgeschlagener Rücklastschrift + 2,50 Euro pro schriftlicher Mahnung ( Porto + Briefmaterial ) + 20 Euro Adressermittlung ....
- also 55,40 Euro
wären hierbei schon mal absolut unstrittig seitens PAIJ gefordert . Wären hier jetzt nur noch die ominösen 35 Euro mal bei PAIJ dahingehend zu hinterfragen, welche Kostenfaktoren in diesen 35 Euro genau im Einzelnen enthalten sind.
PAIJ an sich scheint laut etwas Recherche tatsächlich ja erst mal nur ein reiner Dienstleister für bargeldlose Bezahlservices zu sein.
Also ich lese das so das die PAIJ Service Gmbh Forderungen verschiedener Unternehmen ankauft auf Ihr Geld mit den horrenden Mahngebühren verdient. Nur leider ist dieses Unternehmen mal so gar nicht kooperativ und leitet Ihre Forderung sofern nicht in Gänze beglichen zur Delta Inkasso GmbH durch hat übrigens die gleiche Anschrift
... diese berufen sich in meinem Fall, in Ihrer Forderung (Geschäftsgebühr Auslagen und Zinsen ) ausschließlich auf die 29,90 welche aber schon seit Mitte September beglichen ist und verlangen dafür auch noch Zinsen obwohl ich ihnen den Überweisungsbeleg zukommen lassen hab.
Die reinen Verzugszinsen betragen in Verbrauchergeschäften seit etwa Mitte 2016 pro Jahr 4,12 % , wenn der erstmalige Zahlungsverzug erst nach 07.2016 bei diesem Gläubiger eingetreten ist.
Bei einer ursprünglichen Hauptforderung von etwa 30 Euro zwischen Tag der Kartenzahlung und Zugang der 1. Mahnung wären das aufgerundet pro Tag also in etwa 0,35 Cent an Verzugszinsen pro Tag . Dieses gilt aber nur für denjenigen Zeitraum, an dem Du die Karte in der Tanke tatsächlich verwendetest bis zum Zugang der ersten Mahnung von der PAIJ.
Selbst wenn zwischen Kauf bis zur Mahnung 100 Tage verstrichen wären, sprächen wir hier bei 30 Euro Kaufwert nur von etwa 35 Cent Verzugszins.
Somit hätte PAIJ im September 2018 nur 29,90 + paar Cent Verzugszins darauf, und gesondert ( neu ab Mahnung ) noch Aufwendungsersatz für nachweisbare Gebühren für Rücklastschrift , Mahngebühren und Adressermittlung fordern dürfen.
Allerdings könnte Paij ja bereits die Anmahnung und Adressermittlung über einen Anwalt erledigen lassen haben. ( was die ominöse Zusatzgebühr zumindest ansatzweise erklären könnte ) Hier wäre aber gemäss RVG mit 35 Euro ein deutlich zu hoher RA - Vergütungssatz berechnet worden. Für einen solch einfachen Fall ( 1 × Adressermittlung + 1 Brief ) sieht der Gesetzgeber einen Vergütungssatz um etwa 0,3 bis höchstens 0,6 × Streitwert ( also maximal 32,9 × 0,3 = 9,87 € bis 32,9 × 0,6 = 19,74 €) vor.
Die dann noch nachträglche Weiterleitung an einen Inkassodienst wäre in diesem Szenario dann aber rechtlich absolut unzulässig.
Du überwiest umgehend ab Mahnungszugang 32,90 Euro an Paij binnen Zahlungsfrist. Damit minderten sich ab diesem Tag Deine Schulden um diesen Betrag in der weiteren Rechnung.
Hinsichtlich der Kosten zur Adressermittlung habe ich leider keine Rechercheerfolge, was die SCHUFA da für Mitglieder / Geschäftskunden in solchen Fällen tatsächlich für eine Anfrage berechnet. ( unterstellen wir mal, @mepeisen hat hierzu mit maximal 10 Euro recht )
Fassen wir also nun zusammen , was PAIJ in der Mahnungsstellung Sept. 2018 auf konkrete Nachfrage schriftlich in allen Einzeldetails nun zu belegen hätte :
- wurde die Anmahnung 2018 über einen Anwalt in Auftrag gegeben ? Wenn ja, dann höchstens dafür gemäss RVG zwischen etwa 9,87 bis 19,84 € RA-Gebühr .
- Verzugszinsen ( 0,35 Cent pro Tag ) zwischen Tag des Kaufes bis Zugang Mahnschreiben .
- 2,50 Euro für das Mahnanschreiben , sofern mit Anwendung RVG dann nicht schon abgegolten
- max. 10 Euro ( gemäss @Mepeisen ) für die Adressermittlung .
Damit reduziert sich der ursprüngliche Mahnbetrag von 87,50 Euro durch Teilbezahlung und überhöhter Gebühren in der Summe auf jetzt noch maximal anerkennbare :
- 9,87 bis 19,84 € ( Anwalt , sofern von RAIJ für 2018 nachweisbar )
- 2,50 € Mahngebühr
- ca. 0,35 Euro Zinsen
- 10 Euro Adressermittlung
= 22,72 bis max. 32,59 Euro + Verzugszinsen darauf ab Eingang der Teilzahlung im September 2018 i.H.v. nochmals maximal etwa 0,5 Euro .
Die zusätzlichen Inkassogebühren werden wegen Rechtswidrigkeit durch vorzeitige Beauftragung eines Anwaltes NICHT anerkannt.
Ich würde denen ( RAIJ ) somit noch etwa 27,50 Euro als Restschuld überweisen und denen gleichzeitig schriftlich zu verstehen geben, dass die Inkasso-Zusatzgbeühren wegen Verdachts auf Rechtswidrigkeit komlett NICHT anerkannt werden und die damaligen Mahngebühren wegen teilweise unrechtlicher Überhöhung auch nur anteilig in angemessener Höhe anerkannt werden.
Verzugszinsen werden pauschal gemäss Paragraf 288 BGB von Dir i.H.v. 1,00 Euro ab Entstehung des ursprünglichen Verzuges in den 27,50 Euro mit abgegolten.
Rechtliche Schritte behältst Du Dir vorbehalten, wenn künftig nach Zahlung der 27,50 Euro keine Ruhe einkehren sollte durch Raij und insbesondere Delta - Inkasso .
Nachtrag :
Beachte in Deinem Anschreiben und seiner Formulierung unbedingt, dass Du NICHTS ANERKENNST, sondern nur einen VERGLEICH anbietest , weil Du einige Forderungsteile als überhöht, bis gar rechtswidrig erachtest.
..."Die reinen Verzugszinsen betragen in Verbrauchergeschäften seit etwa Mitte 2016 pro Jahr 4,12 % , wenn der erstmalige Zahlungsverzug erst nach 07.2016 bei diesem Gläubiger eingetreten ist." das kuriose ist explizit werden Zinsen nur für den Zeitraum vom 23.12. - 15.01. verlangt nirgendwo für den Zeitraum wo der Betrag tatsächlich ausständig war. Sind zwar nur 11ct aber ist doch Inhaltlich total falsch... oder was?!
so habe ich mich in einem ersten Schreiben bereits ausgedrückt ..." das ich diese Gebühren rechtswidrig und überzogen finde und solange von einer Zahlung absehe bis sie mir die Entstehung der Kosten Nachweisen"... Dann kam 3 Monate nichts und im Januar dann Delta Inkasso
Wenn diese Firma ( PAIJ ) wirklich so handelt, wie es Deine eigenen Recherchen bereits ergaben, kümmern die sich vermutlich neben rechtlicher Konformität ihrer Forderungen nicht wirklich noch zusätzlich um diese paar Cents.
Du hast ja allgemein hier mit Deiner Fragestellung zu Recht unterstellt, dass Dir die aktuellen Forderungen DEUTLICH zu hoch vor kommen.
Wer als Gläubiger in solchen Angelegenheiten von Beginn an schon absolut rechtskonform argumentieren und fordern würde, hätte diese Verzugszinsen ( selbst wenn es nur Centbeträge wären ) korrekt in der Forderung ausgewiesen.
Ich musste diese Thematik zu Deiner Fragestellung auch erst mal recharchieren .
...Ich werde denen morgen folgendes schreiben...
Sehr geehrte Damen und Herren
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.01.2019 teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Kostenaufstellung von Ihnen gefordert habe!
Lediglich von Ihrem Mandanten forderte Ich, bereits vor Ihrer Beauftragung, einen Nachweis der in meinen Augen frei erfundenen Gebühren. Auch werde ich ohne einen Nachweis keine diese Gebührenpositionen erstatten.
Ich werde der RAIJ Service GmbH, für etwaige Auslagen, einen Betrag i.H.v. 15 € zukommen lassen. Für Gebühren die diese Summe übersteigen fordere ich nach wie vor, unter Beachtung der gesetzlichen Richtlinien eine genaue Auskunft über die Entstehung dieser Kosten.
Darüber hinaus betrachte ich Ihre Forderung weiterhin als Gegenstandslos, da sich schon Ihr Mandant vor Ihrer Beauftragung geweigert hat die Gebührenpositionen zu belegen und ich die eigentliche Schuld auf die sich Ihr wirken bezieht Nachweislich bereits im September erstattet habe.
Somit weise ich Ihre Forderung zurück und stelle in Aussicht, mich beim Aufsichtsgericht zu beschweren und ein Bußgeld zu beantragen wegen des Verstoßes gegen §11a RDG, sowie Strafanzeige zu erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs und darüber hinaus mit Hilfe des AK Inkassowatch negative Feststellungsklage einzureichen. Auf Grund desses, dass sie sich weigern, die in meinen Augen frei erfundenen Gebührenpositionen der Adressermittlung und der Mahngebühren zu begründen und durch Rechnungsbelege nachzuweisen.
...und dann mal schauen?!
@mepeisen hat es an sich ja schon ganz gut in seiner / ihrer Andwort vorformuliert , nur die Adressermittlung war hier in diesem Fall tatsächlich nötig. ( also mindestens dafür in diesem Fall 10 Euro mit einplanen )
Dazu 2,50 Euro Auslagenpauschale pro Mahnung per Post und grosszügige 1,50 Euro für mögliche Verzugszinsen. ( Du bietest insgesamt 16,50 Euro zum Vergleich )
Deinen eigenen Entwurf kannst Du auch nehmen, aber dann lässt Du DAS hier weg :
Zitat :
" bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.01.2019 teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Kostenaufstellung von Ihnen gefordert habe!
Lediglich von Ihrem Mandanten forderte Ich, bereits vor Ihrer Beauftragung, einen Nachweis der in meinen Augen frei erfundenen Gebühren. Auch werde ich ohne |einen Nachweis keine diese Gebührenpositionen erstatten. "
Zitat Ende
Statt dessen schreibst Du für diese beiden Absätze :
" Nach näherer Beratung zahle ich an PAIJ freiwillig noch 10 Euro pauschal für die nötige Adressermittlung, 5 Euro pauschal für zwei postalische Mahnungen und grosszügig 1,50 Euro für mögliche Verzugszinsen. "
Den Rest Deines eigenen Textes könntest Du dann auch übernehmen.
..." Nach näherer Beratung zahle ich an PAIJ freiwillig noch 10 Euro pauschal für die nötige Adressermittlung, 5 Euro pauschal für zwei postalische Mahnungen und grosszügig 1,50 Euro für mögliche Verzugszinsen. "
Kam ja aber von der PAIJ gerademal die 1.Mahnung auf mein anliegen hin hattten die ja dann gleich das inkassounternehmen beauftragt...
Es ist ja nur ein "Vergleich" und insgesamt fragwürdig.... Biete denen einfach an : 10 Euro Adressermittlung, 2 x 2,50 für Post und 1,50 für Verzugszinsen als " grosszügigen Vergleich "
Warum für 2 Briefe zahlen ? Weil Du bis heute noch nicht zur Gänze die Ursprungsforderung der Paij erfülltest und bereits 2 Briefe ( postalisch insgesamt ) bekamst zu diesem Rechnungsfall.
Bei missglückter Kartenzahlung kommst Du um Adressermittlung aber auch nicht herum. Du hast Dich doch informiert 🤔
Ich habe versucht die Angelegenheit wie oben erwähnt zu klären und nach wie vor keine Antwort auf mein Schreiben bekommen.
Gestern jedoch bekam ich Post vom Amtsgericht Mayen. Einen Sogenannten Mahnbescheid über eine Forderung i.H.v 218,56€
bestehend aus:
Hauptforderung 29,90€
Verfahrenskosten 1:Gerichtskosten 32,00€ 2 Rechtsbeistandskosten -Gebühr45,00€ -Auslagen9,00€ -19,00% MwSt 10,26€
Nebenforderung -Mahnkosten 25,00€ -Inkassokosten 67,04€
Zinsen von Dezember bis jetzt 0,36 €
und darunter der Satz: Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Anbei ein Widerspuchsbogen in dem man der Forderung ganz oder teilweise Widersprechen kann.
Wäre schön wenn ihr mir einen Rat geben könntet!
Bearbeitungsgebühren sind grundsätzlich nicht erlaubt. Und 20€ für eine Adressermittlung ist auch deutlich zu viel. Das nur als Ergänzung.
Du musst in diesem Fall beachten, dass bei EC - Kartenzahlung normalerweise immer über einen EC - Zahlungsdienstleister abgerechnet wird ( hier halt PAIJ ) , der ja zunächst nur Kontodaten hat. Deswegen deswegen muss man hier durchaus in den entstehenden Gebühren bei missglücktem Einzugsversuch unterscheiden , da es mit einer einfachen EMA-Anfrage da nicht getan ist :
Z.B. hier anhand eines nicht ausreichend gedeckten Kontos :
https://www.welt.de/finanzen/article160309187/Das-passiert-wenn-das-Girokonto-nicht-gedeckt-ist.html
da es mit einer einfachen EMA-Anfrage da nicht getan ist :
Personalaufwände sind nicht erstattungsfähig. Und die Schufa nimmt 10€ für die Adressermittlung (Brief) und online sogar nur einen Bruchteil. Das ist die Obergrenze. Wenn ein Dienstleister freiwillig viel zu teure Wege nutzt, um die Adresse herauszufinden, ist das sein persönliches Pech, aber nichts, was ein Schuldner bezahlen muss (§254 BGB).
Ansonsten hat der BGH schon mehrfach klargestellt, dass Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften nicht erlaubt sind.
Danke erstmal! Also die Hauptforderung + RLS habe ich sofort nach erhalt der Mahnung durch die PAIJ Sevice Gmbh getätigt. Bist dato wusste ich ja noch genicht das die Tankstelle den Betrag nicht mehr einziehen konnte! Wie gasagt das ganze hat nicht mit einem Kontowechsel überschnitten. Wobei ich bei der Tankstelle mit Karte via Unterschricht... also Lastschrift... bezahlt habe die aber wohl erst nach dem Wechsle einziehen wollten.