Der Vorbesitzer unseres Hauses verlangt noch Gefälligkeiten nach über 6 Monaten

5 Antworten

da lasst ihr euch ganz schön über den tisch ziehen, die märzmiete , zumindest bis auf die tage, war euch.

die liebe vorbesitzerin hat kein recht auf den briefkastenschlüssel und vorallem nicht auf ein schild am briefkasten, da sie nicht mehr dort wohnt.

wenn du nett bist, gibst du ihre post dem briefträger und sagst ihm die neue adresse, ansosnten schreibst du verzogen drauf und wirfst die post in den nächsten briefkasten, soll die post schauen, das es ankommt.

das geld für für die versicherung kann sie auch nicht fordern, wenn sie das haus verkauft hat, kündigt sie die versicherung und bekommt zuviel gezahltes zurück.

da ihr nicht den rasenmäher und die waschmaschine bekommen habt, hat sie auch kein recht auf die lampen, vorallem hätte sie diese mitnehmen müssen, so habt ihr sie regulär erworben.

ich frage mich, warum ihr euch seit märz so gängeln lasst.

Niekohle02 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 12:39

Ganz ehrlich gesagt frag ich mich das langsam auch. Ihr habt wohl alle Recht, wir sollten mal Klartext mit ihr reden dass das so nicht geht. Ich bin bloß froh mal ein paar Meinungen von Unbeteiligten zu hören bzw. zu lesen, das wirft immer neues Licht auf die Angelegenheit. Danke

Ohja, viel Zeug. 1. Die Versicherung. wenn es die Gebäudeversicherung ist, dann könnt ihr die übernehmen. Dann zahlt ihr die versicherung ab Grundbucheintrag. Allerdings muß die verkäuferin der versicherung mitteilen, dass Sie das Haus verkauft hat. 2. Post: Ihr braucht keine Post mehr für Sie annehmen. Und auch kein Schild anbringen. Es gibt bei der Post so ein Ding das heißt nachsendeauftrag. Das muß die verkäuferin ausfüllen. Und Sie muß den Briefkastenschlüssel rausgeben, sonst könnt ihr auf deren Kosten ein neues Schloß montiren lassen. 3. Badezimmerlampen: Darum hätte Sie sich auch schon etwas früher kümmern sollen, aber wenn ihr die noch habt, dann gebt die Ihr. 4. Waschmaschine und Rasenmäher. Wenn im Notarvertrag beides aufgeführt ist, dann muß auch beides da sein. Wenns vorher kaputgegangen ist, muß die Verkäuferin für Ersatz sorgen. Informiert Sie schriftlich über diese sachen und schickt ihr die lampen zu. Setzt ihr eine Frist, bis wann Sie ersatz für die Waschmachine und den Rasenmäher liefern muß und das sie innerhalb von 2 Tagen den Briefkastenschlüssel abzugeben hat. Der Brief sollte per Einschreiben rausgehen.

  1. Nein.
  2. Was steht im kaufvertrag?
  3. Bekommt sie nicht.
  4. Ja. Fordern könnt ihr. Mit der versicherung müsst ihr nichts verrechnen. Oder hat sie die euch "übergeben"?
  5. Her mit den geräten oder mit einer geldwerten Entschädigung! Die Alte hat ja jetzt genug Kohle! :-)
Niekohle02 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 12:36

Im Kaufvertrag sind die Badezimmerlampen nicht extra erwähnt. Sie hat uns Inventar in einer Höhne von ca. 10.000 € mitverkauft (steht so im Notarvertrag, u. a. eine Küche, Leitern, Rasenmäher, Waschmaschine etc.). Es wurden einige Lampen im Haus gelassen, die den ehemaligen Mietern nicht gehörten. Sie fordert jetzt explizit die 2 Badezimmerlampen (sind wohl Designerlampen). Aber Ihren Mülle hat sie auch im Keller gelassen (alte Farbe, alter Putz von Renovierungsarbeiten etc). Diese Dinge mussten wir alle auf unserem Wertstoffhof kostenpflichtig entsorgen.

Atzec  01.10.2013, 12:45
@Niekohle02

Tja, wenn die lampen nicht ausdrücklich vom kauf ausgenommen wurden, haben sie mit dem kauf den besitzer gewechselt... Die Müllrechnung habt ihr noch?

Das sieht alles furchtbar schlecht für die verkäuferin aus... :-)

Ihr müsst definitiv nichts mehr an die Vorbesitzerin leisten. Der Briefkastenschlüssel muss sie Euch geben, weil sie daran keine Rechte mehr hat.

Alles, was am Haus fest verbaut ist, kann sie nicht mehr verlangen!

Euch gehört das Haus, Gefälligkeiten ab dem Notartermin sind absolut keine Pflichten für euch. Wg Versicherung etc. weiß ich nicht genau, kommt mir aber sehr eigenartig vor, dass sie nur kassiert, ihr aber die Kosten in der Zeit schon tragen solltet.

Was die Post angeht: soll die einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen! Ihr seid nun wirklich nicht dafür zuständig, der Tante ihre Post hinterherzutragen...

Blöd sind nur diese fehlenden Dinge. Das hätte man schon vor der Übergabe klären sollen. Ihr solltet euch aber mal mit nem Rechtsanwalt zusammensetzen.