Schwester hat Waren bestellt auf meinen Namen?

5 Antworten

Kann da etwas noch auf mich zukommen und wenn ja was?

Der Eintrag muss weg.

Daher würde ich mir vom zuständigen Gericht die Zustellungsurkunden für Mahn- und Vollstreckungsbescheid kommen lassen.

Wenn du nachweislich dort nicht mehr gewohnt hast, würde ich umgehend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen

eire80 
Beitragsersteller
 10.04.2017, 16:06

Der Anwalt soll mir diesen zusenden, damit ich einen Beweis habe für meine Anzeige.

Ich habe dort NIE gewohnt. Meine Schwester hat dort mit ihren damaligen Freund gewohnt und der wohnt immer noch dort. Leider weiß ich nur seinen Vornamen und ich habe diesen persönlich noch nie gesehen bzw. gesprochen. 

mepeisen  10.04.2017, 16:46
@eire80

1. Schritt: Du besorgst dir einfach eine Meldeauskunft beim Meldeamt. Also eine behördliche Bestätigung, dass du mit der Adresse nie etwas zu tun hattest.

2. Schritt: Parallel beim Mahngericht mit dem Aktenzeichen des Mahnbescheides eine Aktenkopie anfordern. Nur zur Sicherheit, falls der Anwalt das nicht zuschickt.

3. Schritt: An exakt dem Tag, wo du das erste mal diesen Vollstreckungsbescheid mit der falschen Adresse siehst, schreibst du an das Mahngericht. Mit genau dem, was Kevin geschrieben hat. "Ich erhebe Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ABC und beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Mahnbescheid wurde nicht korrekt zugestellt und ich habe ihn heute am XX.XX.XXXX das erste mal zu Gesicht bekommen. Unter der Adresse war ich nie wohnhaft. Als Beweis befindet sich im Anhang eine Kopie der Meldeauskunft."

Dann abwarten. Normalerweise wird dem stattgegeben und sobald dem statt gegeben wurde, schreibt man die Schufa an. "Sie werden zur sofortigen Löschung dieses Eintrages aufgefordert, da der Titel aufgehoben wurde und ich die Schulden bestreite. Im Anhang eine Kopie des Gerichtsbeschlusses."

Damit ist der Fall für dich durch, denn der nächste Zug liegt dann beim Anwalt bzw. Gläubiger. Die müssen beweisen, dass du das bestellt hast und die müssen beweisen, dass du der richtige Schuldner bist.

Du musst niemandem erklären, wer das wohl war. Auch nicht, ob es deine Schwester war. Das kann dir eigentlich egal sein. Wenn du nett bist, weist du auf deine Schwester hin. Du musst deine Schwester nicht mal anzeigen. Das kann auch der Anwalt machen, wenn er sich etwas davon verspricht.

Wichtig ist, dass du Schritt 3 wirklich sofort machst. Du musst diese 14 Tage Frist einhalten zwischen erstmaligem Sehen des VB und dem Einspruch.

Da deine Schwester auf deinen Namen bestellt hat, kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, dass sie schon bei der Bestellung keine Absicht hatte, den Kaufpreis zu entrichten. Sowas erfüllt den Tatbestand des Betruges (Warenkreditbetrug). Vermutlich wird der das Inkasso veranlassende RA eine Strafanzeige erstatten. 

Du bist außen vor, du hast weder einen Vertrag abgeschlossen noch hat deine Schwester für dich gehandelt, du bist daher kein Vertragspartner gegen den man Forderungen geltend machen kann. 

mepeisen  10.04.2017, 16:52

Du bist außen vor

Und auch hier die Korrektur: Durch den existierenden Titel ist das exakte Gegenteil der Fall.

eire80 
Beitragsersteller
 10.04.2017, 13:09

Danke für die Antwort. Eine Mitarbeiterin vom Anwalt meinte am 06.04.2017 auch das dieses Warenkreditbetrug wäre. 

Ich hoffe nur das die dann auch meine Schufa wieder bereinigen.

furbo  10.04.2017, 15:09
@eire80

Wenn das nicht bereinigt wird, solltest du dich unmittelbar an die Schufa wenden und die Löschung des falschen Eintrags fordern. 

@mepeisen

Ich habe dem Anwalt ja schon meine Meldebescheinigung meines derzeitigen Wohnsitzes zugesendet und dort ist ja auch der vorherige Wohnsitz vermerkt. Ich weiß ja gar nicht an welche Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) ich mich wenden soll, um so eine Bestätigung zu erhalten. Der Ort war Kesselsdorf irgendwo bei Dresden und ich wohne in Bayern.

Vom Mahnbescheid habe ich kein Aktenzeichen, sondern nur das Aktenzeichen der Inkassofirma, das wird vom Anwalt auch verwendet. Ist dieses etwa das Aktenzeichen des Mahnbescheides?

Selbst wenn dieses das Aktenzeichen sein sollte, an welches Mahngericht soll ich denn die Akteneinsicht senden, damit ich die Kopie erhalte? Der Anwalt/Inkasso sitzen in Frankfurt a.M., Schwester irgendwo bei Dresden, Versandhändler ist glaube ich bei Nürnberg gemeldet.

Es kann doch nicht sein, dass ich als Unschuldige hier einen derartigen Aufwand betreiben muss, damit ich das "Unrecht" wieder los werde und meine Schwester dreht Däumchen und interessiert sich null dafür. 

Wenn ich nicht am 06.04.2017 bei meiner Schufa nachgesehen hätte, wüsste ich heute nichts davon. 

eire80 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 09:32

So ich habe jetzt noch einmal beim Anwalt angerufen. Die haben jetzt meine Schwester angeschrieben und ich soll denen noch eine erweiterte Meldebescheinigung senden. 

Habe bei der Verwaltung meines Wohnortes angerufen und die stellen mir jetzt eine Meldebescheinigung aus in der steht, dass ich 2012 von L...enn nach Hil...stein gezogen bin mit einziger Wohnung und dort seit dem wohnhaft bin.

So der Anwalt hat sich jetzt bei mir gemeldet und die sind am prüfen. Falls sich meine Schwester nicht bei denen meldet werden die das wohl einstellen, weil sie die Forderung bei Dritte ja nicht eintreiben können, so Aussage der Sachbearbeiterin. Die oben beschriebene Meldebescheinigung ist für sie auch ausreichend.

Das ganze kann jetzt aber eine Weile dauern.

Ich möchte mich für eure Hilfe danken und bin für weitere Unterstützung sehr dankbar.

mepeisen  11.04.2017, 11:47
@eire80
Vom Mahnbescheid habe ich kein Aktenzeichen, sondern nur das Aktenzeichen der Inkassofirma, das wird vom Anwalt auch verwendet. Ist dieses etwa das Aktenzeichen des Mahnbescheides?

Ne, das ist nicht dasselbe.

Es kann doch nicht sein, dass ich als Unschuldige hier einen derartigen Aufwand betreiben muss, damit ich das "Unrecht" wieder los werde und meine Schwester dreht Däumchen und interessiert sich null dafür. 

Du kannst auch blind und naiv drauf vertrauen, dass deine Schwester das sofort bezahlt (wenn sie auf falsche Namen bestellt, wird sie das aber höchstwahrscheinlich nicht). Du kannst blind und naiv vertrauen, dass der Anwalt dich nie wieder belangt und den Titel zerreißt (wieso sollte er das tun)?

So der Anwalt hat sich jetzt bei mir gemeldet und die sind am prüfen. Falls sich meine Schwester nicht bei denen meldet werden die das wohl einstellen, weil sie die Forderung bei Dritte ja nicht eintreiben können, so Aussage der Sachbearbeiterin.

Nochmal: Lass dich nicht verarschen von denen. Oftmals machen die Anwälte und Inkassos das aus purem Kalkül. Sie geben dir das Gefühl, dass alles nun richtig läuft und am Ende, wenn sie merken, dass bei der Schwester nichts zu holen ist, kommen sie doch wieder auf dich zu.

Wegen dem Aufwand: An dem hat einzig und alleine deine Schwester Schuld. Das muss man so deutlich sagen. Sie hat Straftaten begangen und zwar in deinem Namen. So etwas ist das Allerletzte in meinen Augen. Ob man das bei aller Familienverbundenheit toll findet oder nicht, ist dir überlassen.

Nochmal ganz deutlich: Die haben einen Titel gegen dich und die können dir einfach so den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Ich würde denen folgendes Einschreiben schicken: "Werter Anwalt. Ich habe mich zwischenzeitlich über meine Rechte informiert. Sie werden mir unverzüglich binnen 7 Tagen den entwerteten Titel im Original aushändigen. Was sie hinsichtlich der mutmaßlichen echten Schuldnerin unternehmen, ist mir egal. Bei Weigerung werde ich meinerseits auf ihre Kosten zu einem Anwalt gehen und ohne Vorwarnung vor Gericht die Aufhebung bzw. Entwertung und Herausgabe des Titels erzwingen. Ich diskutiere nicht, ich lasse mich auch nicht hinhalten und das alles davon abhängig zu machen, ob meine Schwester antwortet oder nicht, akzeptiere ich nicht."

Das würde ich losschicken und dann ist gut. wenn dann nach ein bis zwei Wochen nichts kommt, ab zum eigenen Anwalt und den das aus der Welt schaffen lassen.

Eines ist noch nicht zur Sprache gekommen: Was die Schwester einmal vermeintlich erfolgreich hinbekommen hat, das hat sie womöglich noch ein zweites Mal gemacht. Dass das nicht in der Schufa steht, bedeutet ha nichts. Wer weiß, was da noch für Schulden auf deinen Namen gemacht wurden. Heißt: Wenn man sich von Anfang an richtig dagegen wehrt, fällt auch in späteren Fällen die Argumentation leichter und du weißt, wie es funktioniert. Das ist wichtig, auch wenn der gegnerische Anwalt mal nicht so verständnisvoll ist.

 

P.S.: Was ist übrigens, wenn deine Schwester dem Anwalt antwortet: "Natürlich war das war eire80. Sie war hier zu Besuch, hat sich das liefern lassen und hat das dann mitgenommen." Dann kommst du in Teufels Küche.

eire80 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 12:26
@mepeisen

So naiv und blind bin ich nicht und bezahlen wird die nichts, da sie so weit mir bekannt ist wohl schon irgendwas mit Privatinsolvenz macht oder so. Dort sollte sie eigentlich alles angeben, aber da scheint wohl einiges untergegangen zu sein.

Ich mache ein Einschreiben fertig und werde dieses dem Anwalt mit der neuen Meldebescheinigung zusenden. Danke für deine Hilfe. Meine andere Schwester hat bei ihrem Fall damals nur die Meldebstätigung zu denen gesendet und nach 2-3 Wochen war die Sache bei ihr erledigt und auch aus der Schufa verschwunden. Aber besser ein Schreiben schicken als zu warten.

eire80 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 14:08
@eire80

Hier mein Schreiben, danke noch einmal für deine Unterstützung @mepeisen, das schicke ich am 13.04.2017 weg

Sehr geehrter Herr XXX,

sehr geehrte Herren,

wie bereits per E-Mail und telefonisch mitgeteilt, widerspreche ich der unter oben genannten Aktenzeichen geführten vermeintlichen Forderung gegen mich.
Vorsorglich widerspreche ich auch etwaiger Mahnbescheide und
Vollstreckungsbescheide bezüglich oben genannten Aktenzeichens, welche mir bis Dato unbekannt sind.

Nachweislich habe ich unter der von Ihnen benannten Adresse „XXX“, siehe Anlage Meldebestätigung, zum benannten Zeitpunkt 2014, nicht gewohnt oder anderweitig aufgehalten.

Wie ebenfalls mitgeteilt hat unter dieser Adresse Frau XXX, wohnhaft
jetzt XXX, zusammen mit einem Herrn XXX
(dieser Herr ist mir nur namentlich bekannt, persönlich gesehen habe ich diesen noch nie) gewohnt.

Mir ist zu dem oben benannten Aktenzeichen weder bekannt was wann bei der Firma XXX bestellt wurde.

Durch meine Recherche habe ich herausgefunden, dass diese Firma Kindermode, Kinderzimmerausstattungen oder ähnliches vertreibt. Da ich keine Kinder habe, war mir die Firma bis Dato nicht bekannt und ich habe auch keinen Bedarf um dort etwas zu kaufen.

Da ich mich zwischenzeitlich über meine Rechte informiert habe, fordere ich Sie auf mir unverzüglich binnen 10 Tagen ab Zugang des Schreibens bei Ihnen, den entwerteten Titel im Original auszuhändigen. Darüber hinaus fordere ich Sie ebenfalls auf die unten abgebildete Forderung (siehe Ausschnitt SCHUFA) der
Firma XXX/XXX unverzüglich bei der SCHUFA Holding AG löschen zu lassen und den vorherigen Stand wiederherzustellen.

Wie Ihr Vorgehen gegen die mutmaßlich echte Schuldnerin ist, hat auf meine oben benannten Forderungen keinen Einfluss und ist für mich auch nicht von Interesse.

Bei Weigerung oder Verzögerung Ihrerseits werde ich meinerseits auf ihre Kosten einen Anwalt beauftragen und ohne Vorwarnung vor Gericht die Aufhebung bzw. Entwertung und Herausgabe des Titels erzwingen.

Ich werde mich auf keine Diskussionen einlassen, genauso wenig werde ich mich von Ihnen hinhalten lassen und dass Ihr weiteres Vorgehen von der Mitarbeit der mutmaßlich echten Schuldnerin abhängig gemacht wird akzeptiere ich nicht.

Ich habe, mit der von mir ausgehenden Kontaktaufnahme mit Ihnen, ausreichend gezeigt, dass ich an der Klärung des Sachverhaltes zu meiner und auch Ihrer Zufriedenheit hinreichend interessiert bin.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Anlage XXX

mepeisen  11.04.2017, 17:33
@eire80

Meine andere Schwester hat bei ihrem Fall damals nur die Meldebstätigung zu denen gesendet und nach 2-3 Wochen war die Sache bei ihr erledigt und auch aus der Schufa verschwunden

Wie gesagt, es mag gut gehen, aber es muss nicht. Es geht mir nicht drum, den Anwalt schlecht zu machen, ich weiß ja nicht mal, wer das ist. Es geht darum, dass ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid. Um nichts anderes.

Und was, wenn der Anwalt in 10 Jahren den Vollstreckungstitel wiederfindet und wieder anklopft? Kann der sich dann noch an die damalige Zusage erinnern?

Sofern bei deiner anderen Schwester das ganze auch tituliert war: Auch hier muss der Titel aus der Welt. mindestens braucht ihr schriftlich vom Anwalt, dass es erledigt ist und nicht mehr weiterverfolgt wird. Und dieses Erledigt-Schreiben hebt ihr mindestens 30 Jahre auf (Zeitdauer für die Verjährung einer titulierten Schuld). Damit gerade nicht in 10 Jahren nochmal der Anwalt ankommen kann und sich niemand mehr erinnert.

Dein Schreiben geht so in Ordnung.

Ich würde nur eine Kleinigkeit ändern. Er soll das nicht nur bei der Schufa rauslöschen, sondern auch bei allen anderen Auskunfteien, wo das ggf. eingetragen wurde.

eire80 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 23:01
@mepeisen

Hallo @mepeisen, werde ich ergänzen. Lasse das Schreiben noch vom Anwalt der Firma bei der ich arbeite prüfen. Er ist so nett und macht dieses.

mepeisen  12.04.2017, 06:45
@eire80

Sehr gut. Du kannst ihn auch dann ggf. noch zur Richtigkeit des Vorgehens gegen einen falsch zugestellten Titel befragen. Also was ich Eingangs skizziert habe, dass man nachträglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen kann (und auch sollte). Weil du ggf. noch öfter damit zu tun haben könntest, je nachdem, wie ausdauernd deine Schwester das gemacht hat.

Persönlich hätte ich übrigens irgendwelche Erklärungsversuche, dass man keine Kinder hat u.ä. weggelassen. Nett, aber eigentlich ohne Bedeutung, du hättest ja auch für deine Schwester bestellen können oder für Freunde u.ä. Ist aber nicht verkehrt, das reinzuschreiben.

Eine Randnotiz noch, denn eventuell wird der Anwalt deiner Firma das noch sagen: Es kann sein, dass der gegnerische Anwalt dir verweigert, den Titel herauszugeben und stattdessen eine Erklärung schickt, dass sich alles erledigt hat. Das würde ich akzeptieren. Man kann sogar darauf bestehen, dass dieses Erledigt-Schreiben von einem Notar beglaubigt wird. Warum könnte er das machen? Es könnte sein, dass der gegnerische Anwalt den Titel zum Gericht schickt und ihn auf deine Schwester umtragen lässt. Das ist für dich unterm Strich genauso OK, denn der Titel auf deinem namen ist damit aus dem Weg. Dein Name wird vom gericht ersetzt und damit ist das Thema für dich durch. Nur damit du vorbereitet bist.

eire80 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 13:05
@mepeisen

Seit dem 22.04.2017 ist der Eintrag in meiner Schufa gelöscht und ich habe meinen richtigen Score wieder. 

Ich warte jetzt nur noch auf das Erledigungsschreiben des Anwaltes, welches ich heute dort noch einmal telefonisch angefordert habe.

Deine Schwester hat eine Identitätstäuschung begangen. Das ist der Fall, wenn der Versandhändler sonst wohlmöglich keinen Vertrag geschlossen hätte.

Zwar handelt sie "in fremden Namen", ss kommt also ausschließlich
ein Geschäft zwischen dem Versandhändler und dir in Betracht. Allerdings ist dieses schwebend unwirksam, da deine Schwester ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. 

Ob dieses schwebend unwirksame Geschäft geheilt wird, hängt von deiner Genehmigung gem. §§ 177 I, 184 I BGB ab. Da du verweigerst, haftet deine Schwester dem Händler gem. § 179 I BGB.

Gegen dich hat der Händler also keine Handhabe.

mepeisen  10.04.2017, 16:48

Gegen dich hat der Händler also keine Handhabe.


Leider macht der letzte Absatz deine Antwort vollständig falsch. Das Detail, was du übersehen hast ist, dass ein Titel existiert. Solange der in der Welt ist, ist es furzegal, wer da für wen wie gehandelt hat. Der Gläubiger kann Stand heute einfach pfänden und er hat eine Handhabe.

Ob nun vertretungsmacht oder nicht, steht hier solange der Titel existiert, gar nicht mehr zur Diskussion.

Natürlich ist es Identitätsmissbrauch oder Betrug, was die Schwester gemacht hat. Ändert aber vorläufig nichts am Titel. Und deswegen kann man sich als Schuldner auch nicht auf die faule Haut legen.

Hier jetzt das Schreiben, dass ich mein einem Anwalt abgesprochen habe, der Erfahrungen in solchen Dingen hat. Er hat mir auch seine Änderungen erläutert und erklärt was wie ist.

Das Schreiben kann modifiziert als Vorlage vielleicht anderen in ähnlichen Situation helfen. Ich möchte mich trotzdem für eure Unterstützung bedanken.

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Aktenzeichen: XXX                                                           

Sehr geehrter Herr RA XXX,

sehr geehrte Herren und Damen,

wie bereits per E-Mail und telefonisch mitgeteilt, widerspreche ich hiermit nochmals der Forderung gegen mich.

Am Verfahren zur Erlangung des Mahn- und des Vollstreckungsbescheides wurde ich nicht beteiligt; beide Dokumente, der Mahn- und der Vollstreckungsbescheid sind mir unbekannt. Schon deswegen können diese keine Rechtswirkung gegen mich entfalten.

Nachweislich war ich unter der von Ihnen benannten Adresse „XXX“ weder einwohnerrechtlich gemeldet (siehe Anlage Meldebestätigung) noch habe ich dort jemals gewohnt oder mich anderweitig aufgehalten.
Unter dieser Adresse hat xxx gewohnt, die aber verzogen ist.

Die mir derzeit bekannte Adresse von xxx ist:xxx.

Mir ist im Übrigen nicht bekannt, was wann bei der Firma XXX bestellt worden sein soll. Durch meine Recherche habe ich herausgefunden, dass diese Firma
Kindermode, Kinderzimmerausstattungen oder ähnliches vertreibt. Da ich keine Kinder habe, war mir die Firma bis Dato nicht bekannt und ich habe auch keinen Bedarf, dort etwas zu kaufen.

Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich

1.    den Sachverhalt aufzuklären,

2.    mir schriftlich zu bestätigen, dass Ihre Mandantin keine Forderungen gegen mich hat und

3.    Sorge für die Löschung des diskriminierenden und völlig unbegründeten Eintrags bei der SCHUFA Holding AG und weiteren Auskunfteien zu tragen.

Gegen Vollstreckungsversuche werde ich mit der Vollstreckungsgegenklage reagieren.

Beachten Sie bitte, dass ich gegen Ihre Mandantschaft, gegen das Inkassobüro und gegen Sie Schadensersatzforderungen geltend machen werde, sofern mir aus der unbegründeten Eintragung bei der SCHUFA Holding AG und weiteren Auskunfteien Nachteile entstehen sollten.

Mit verbindlicher Empfehlung

XXX