KFZ Zwangsabmeldung durch Polizei?
Hallo Community!
Wir stehen momentan vor dem Problem, dass das Auto meines Vaters zwangsabgemeldet werden soll.
Kurz zur Vorgeschichte:
Der Jahresbeitrag der Versicherung war am 01.01. fällig (waren nur ca. 120€, da noch Guthaben da war). Dieser wurde verspätet im Januar überwiesen.
Ende Januar kam ein Brief, die Zahlung wäre nochnicht da, bitte innerhalb zwei Wochen zahlen. Wenn schon gezahlt, diesen Brief als gegenstandslos betrachten.
Gesagt, getan. Von uns aus war alles geklärt.
Dann kam ein Brief vom Fachdienst Ordnungsrecht - die Zulassungsstelle hätte mitgeteilt, dass kein Versicherungsschutz mehr bestehe, während wir übers Wochenende nicht zu Hause waren.
Dienstag kam ein Herr und wollte abstempeln, aber das Auto war nicht zu Hause. Diesen habe ich dann angerufen und gefragt, was los sei. Er meinte genau das, was im Brief stand - kein Versicherungsschutz, deswegen zwangsweise Stilllegung.
Ich hab natürlich sofort die Versicherung angerufen und habe mich erkundigt. Diese teilte mir mit, dass das Geld nie eingegangen sei und deshalb die Zulassungsstelle informiert worden ist.
Ich habe bei meiner Bank nach dem Auszug gefragt und dort war auf dem Überweisungsträger ein Zahlendreher drinn, was natürlich niemand gemerkt hat.
Nach Absprache mit der Versicherung wurde der Betrag nochmals überwiesen, beide Überweisungsbelege (falscher mit Zahlendreher und der richtige) an sie übersandt.
Diese wollte dann eine neue eVB Nummer an die Zulassungsstelle senden.
Heute rief der Herr vom Fachdienst Ordnungsrecht wieder an und teilte mit, die Polizei ist informiert und würde die Abmeldung durchführen.
Was sollen wir jetzt machen? Wir sind auf das Auto angewiesen? Gibt es eine Möglichkeit, die Anmeldung noch zu stoppen?
Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar!
LG, Atkah
8 Antworten
Die Versicherung kann Kontakt mit dem besagten Herrn vom Ordnungsamt aufnehmen und die Sachlage klären / bestätigen, dass die Zulassungsstelle eine neue EVB ( rückwirkend ) erhält / erhalten hat.
Wird sie aber nur tun, wenn der Rückstand (incl aufgelaufener Kosten) behoben ist.
Die Versicherung wurde jetzt nochmal kontaktiert. Diese hat den Beleg bekommen, aber das Geld wurde noch nicht vom System zugeordnet.
Dann hat sie wahrscheinlich auch noch keine EVP ans Straßenverkehrsamt übermittelt.
Die ist vor ca. 2h raus.
Aber die Versicherung meinte, dass aus technischen Gründen die Zulassungsstelle erst morgen früh das im System hat.
Wenn das alles so ist wie es geschrieben wurde ist schon mal der erste Fehler das das Geld 2x überwiesen wurde.
Einfach den Zahlendreher der Versicherung mitteilen, Kontoauszug als Kopie oder Scan durchschicken, fertig.
Den Schriftverkehr mit der Versicherung UND den Nachweis des geforderten und überwiesenen Betrags hättest du - in Kopie - dem Ordnungsamt UND der Zulassungsstelle zukommen lassen können.
Wenn die Versicherung die Belege bekommt und nicht reagiert, dann warten die wohl auf den Zahlungseingang. Wenn die sich so lange Zeit lassen, ist das ja auch nicht gerade die feine englische Art.
ich schlage vor, Ihr sucht Euch eine andere Versicherung, laßt Euch eine EVB zB ab den 01.01. geben (wenn die das rückwirkend machen) und reicht diese bei der Zulassungsstelle ein. Nur so könnt Ihr die Zwangsabmeldung verhindern.
Es sei denn, die bisherige Versicherung hat die ausstehende EVB inzwischen an die Zulassungsstelle gesendet.
Dann will der NEUE Versicherer aber eine Jahresprämie. Sonst gibt es keine eVB
Na ja, ich kenne das so, daß man die EVB bekommt, dann den Vertrag ausarbeitet. Die EVB ist ja nur eine vorläufige Deckungszusage...
Das mag zwar in dem einen oder anderen Fall funktionieren. Aber ein "vernünftiger" Versicherer wird VORHER die Bonität prüfen.
Es lebe das Landleben, wo noch jeder jeden kennt! :-)
Auch auf dem Land wirst du vom Versicherungsmann an der Ecke die eVB nur bekommen, nachdem er deine Bonität geprüft hat.
Wenn jemand ins Versicherungsbüro kommt und unbedingt eine eVB braucht, liegt das zu 90 % daran, dass ein anderer Versicherer gekündigt hat.
Das ist wohl wahr. Mein Vorteil ist wohl, daß ich meine Versicherungsleute schon seit über 25 Jahren kenne....
Wenn die Rate für die KFZ-Versicherung nicht pünktlich gezahlt wird, kann der Versicherer den Jahresbeitrag fällig stellen.
Versicherungen sind grundsätzlich als Jahresbeitrag kalkuliert. Wenn man unterjährige Zahlung beantragt, muss man eben auch pünktlich für Kontodeckung sorgen.
Vllt. mal mit deinem Versich.vertreter reden... dieser ist doch für solche Fälle der richtige Ansprechpartner!?!
Das wird die Versicherung erst machen, nachdem der Betrag auf deren Konto verbucht wurde. Da der Fragesteller leider keinen Zeitpunkt genannt hat, wann er überwiesen hat, bleibt unklar, ob die Versicherung ihr Geld bereits erhalten hat.