ruhestörung bußgeld was tun?
hallo alle zusammen.
im januar habe ich mit ein paar freunden (rund 7 leute insgesamt) einen netten abend in meiner neuen wohnung celebriert. nun ich habe meine direkten nachbarn informiert und mir deren einverständnis geholt, dass es etwas lauter am abend sein darf. was ich nicht wusste: diagonal 2 stockwerke über mir wohnt ein mann der mit seiner frau extrem allergisch gegen gesellige abende in der nachbarschaft reagiert. dieser kam um 21 uhr zu mir und sagte, dass er bei der bundespolizei arbeite und bei weiterem lärm einen streifenwagen alarmieren würde. daraufhin regulierte ich die musik und ging davon aus dass sich derjenige nicht weiter gestört fühlen musste, bis um 22:10 uhr zwei kollegen der polizei bei mir mit meinem nachbarn vor der tür standen. die polizei wollte mir eine verwarnung aussprechen, allerdings hielt mein nachbar es für nötig mit dem finger auf mich zu zeigen und zu sagen, dass er mich anzeigen möchte. so jetzt habe ich heute post bekommen wo steht 178,50€ wegen ruhestörung. das finde ich eine absolute frechheit zumal wir gegen 22:20 alle das haus verlassen haben, wie ich es auch dem ordnungsamt schriftlich mitgeteilt habe.
meine frage an euch: ich bin student und habe im monat rund 200€ zum leben. wie kann ich die strafe kleiner ausfallen lassen?
mfg
jetz kommt das beste: der typ heißt mit nachnamen "freund"
8 Antworten
Frechheit?
Du kommst nicht günstig davon. Das kostet normalerweise mehr.
178,50 EUR also 150 und 28,50 Verwaltungsgebühr, Trinkgeld.
Und ja, es liegt am Nachbarn, aber nur bei Euch, hier bei mir würde das z.B. automatisch laufen.
Ich hatte da ein Fest am Laufen und 22.30 Uhr kam die Pozelei und 10 Tage später hatte ich 400 zu zahlen, ganz automatisch , weil meine Gemeinde immer von der Polizei alle Ruhestörung gemeldet bekommen will (zur Info, die Gemeine ist bei Ordnungspolizeilichen Dingen "der Polizei" weisungsbefugt), weil man hier ganz automatisch und immer ein Bußgeld verhängt.
ich bin student und habe im Monat
Das interessiert niemanden, denn ein Rechtsgrundsatz sagt: "Geld hat man zu haben" Man achtet nicht auf die finanzielle Verhältnisse, Bußgeld ist Bußgeld und damit juck, weil sich sonst alle irgendwie versuchen arm zu rechnen, diesen Unsinn macht man nicht mit.
Und es kommt mir so vor, als ob die bei dir so oder so schon einen Discountpreis gemacht haben, weil wie gesagt, hier kostet das 400.
Blödes Gesabbel. Wenn da was falsch wäre, würde man genau benennen können, was da genau falsch ist und begründen, warum.
Aber Hauptsache mal saublöd daher geschrieben.....
(Bekannten bei der Staatsanwaltschaft.... ichlachmichwech)
Leider ist es so, dass ab 21:00 Uhr Nachtruhe bis 06:00 Uhr (im Winter) ist.
Das bedeutet, dass du dich dann danach richten musst, wenn es einem Nachbarn zu laut ist.
Das hast du zwar getan, scheint aber nicht in Zimmerlautstärke gewesen zu sein, wenn es dein Nachbar trotzdem gehört hat.
Rein rechtlich gesehen hast du da schlechte Karten, auch wenn du es anders siehst.
Und das Bußgeld einzuklagen wird auch teuer, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Also mein Tipp: Schwamm drüber, das Bußgeld bezahlen und das nächste Mal mit dem andren Nachbarn davor reden.
Trotz der wenigen Minuten dürfte es schwierig sein, die Tatsache der Ruhestörung an sich zu widerlegen.
Die Höhe des Bussgeldes wird nach Katalog erstellt und richtet sich nach durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Behörde ist auch nicht verpflichtet, Deine finanzielle Situation zu recherchieren:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=DAR%202004,%20593
Ich würde Belege für Dein Einkommen zusammenstellen und damit einen Einspruch über die Höhe des Bußgeldes fristgerecht in schriftlicher Form einreichen und auf um die Berücksichtigung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse bitten. Das möglichst in sachlich-freundlicher Form, Schimpfen steigert die Erfolgsaussichten nicht.
Du kannst das Bußgeld nicht runterhandeln. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen. Bei der nächsten Party ist eben Zimmerlautstärke angesagt und das zu jeder Uhrzeit.
Warte erst einmal ab, was aus der Angelegenheit wird. Ob dieser Nachbar nun bei der Bundespolizei ist oder nicht, ist völlig gleichgültig. Er ist im Privatleben ein Bürger wie jeder andere auch und genießt keinerlei Sonderrechte.
Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt, weil kein öffentliches Interesse besteht. Mache dir keinen Kopf. Außerdem kannst du Ratenzahlungen beantragen.
Es ist bereits ein Bußgeld angeordnet worden, also wird das Verfahren nicht eingestellt...
EDIT: Wie ich die Funktion "alle Kommentare anzeigen" hasse...
Ja, das habe ich jetzt bemerkt - mein Fehler!
wenn bereits ein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, dann wird da nix mehr eingestellt.. es sei denn man bezahlt diesen.. dann ist Ruhe.. vorher nicht.. abwarten und nix tun macht das ganze nur noch schlimmer
Ja, stimmt. Das hatte ich überlesen oder wurde die Frage nachträglich ergänzt?
nee.. stand schon vorher drin.. die Frage war ja auch.. ob er das Bußgeld noch runterhandeln kann
Okay. Mein Fehler! :-)
Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt, weil kein öffentliches Interesse besteht.
Welches "Verfahren" soll denn eingestellt werden?
Er hat einen Bußgeldbescheid erhalten und wenn er den nicht bezahlt, dann kommt überhaupt erst ein Verfahren.
Gruß Michael
wenn ich abwarte dann wird die strafe nur noch höher, lol
Unfug! Die Strafe ist festgesetzt und kann sich nicht erhöhen. Beantrage Ratenzahlungen.
hi, eindeutig bist du ganz falsch informiert. mindestens 60% deiner aussagen sind falsch. hab heut mit einem mir verwandten staatsanwalt geredet.