Hartz 4 und Schwarzarbeit?
Was für Sanktionen drohen jemandem, wenn das Jobcenter erfährt, dass der ALG II Empfänger schwarz monatlich 600 Euro sich dazuverdient hat ?
6 Antworten
Die Leistungen, die zu Unrecht bezogen wurden, müssen zurückgezahlt werden, es gibt eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von 5000 Euro, wenn man Einkommen und Änderungen nicht meldet, wenn du 600 Euro über einen längeren Zeitraum verschweigst, werden die nicht zögern, auch eine Anzeige zu erstatten und dann gibt´s noch zusätzlich eine Geldstrafe wegen Schwarzarbeit.
Schwarzarbeit bei Hartz IV Empfängern scheint gar nicht so selten zu sein. Es gibt doch einige die handwerkliche Fähigkeiten haben, evtl. sogar einen handwerklichen Beruf erlernt und ihre Kenntnisse dann bei der Schwarzarbeit anwenden.
Z. B. Tapezierarbeiten, Verputzarbeiten, Fliesenverlegung ect. Da es keine Kontrollen seiten des Jobcenters gibt, verdienen manche auf diesem Wege ein Mehrfaches dessen, was sie an Sozialleistungen bekommen. Eben steuerfrei.
Wenn dann jemand nachweisen kann, dass ein Hartz IV Empfänger schwarz arbeitet und den Leistungsbezieher beim Jobcenter meldet, wird der Schwarzarbeiter erhebliche Probleme bekommen. D. h. er muss zu unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen und muss mit einer Anzeige wegen Schwarzarbeit rechnen.
Ich habe schon auf Baustellen erlebt, dass Subunternehmer Hartz IV Empfänger beschäftigt haben, ohne dass diese angemeldet wurden. Da ich bauaufsichtig tätig bin, stiess ich schon einige Male auf Schwierigkeiten, so ich die Namen von Beschäftigten in Erfahrung bringen wollte, die gegen Unfallverhütungsvorschriften verstiessen. Es ist eben eine Grauzone die aus meiner Sicht in vollem Umfang gar nicht wahrgenommen wird.
Erstmal muss du das Geld zurückzahlen und dann wirst du wegen Betruges angezeigt.Und das koste dich auch wiederum Geld.Nämlich zb Busgeld,.
Da kannst du besser 100€ legal dazu verdienen ohne das du dich strafbar machst. oder 200 wen das ehrenamtlich ist.
Da geht es wohl nicht nur um Sanktionen sondern auch um eine Anklage wegn des Erschleichens von Leistungen. Erst einmal werden vermutlich die Zahlungen eingestellt und es flattert ein Bescheid ins Haus, was man dem Amt seiner Meinung nach schuldet.
Dann bekommst du erst mal Post weil du zu Unrecht Leistungen erschlichen hast. Das du die alle auf Heller und Pfennig zurück zahlen musst, versteht sich von selbst. Wenn du mich fragst, ist das keine besonders gute Idee!